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#11 | ||
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
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LG, Rainer Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. |
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#12 |
Registriert seit: 25.07.2011
Ort: Bonn / NRW
Beiträge: 175
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Was ist hiermit ?
http://www.saal-digital.de/fotografenportal/ Ein Bekannter hat dies mal ne zeitlang genutzt... War sehr zufrieden.
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Kauf/Verkauf: Flo83 | madiorn | timtrevlig | TineN | badenbiker | wurbach | und viele weitere... Folgt mir auf Instagram @LandscapeWhisky |
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#13 | |
Registriert seit: 25.07.2011
Ort: Bonn / NRW
Beiträge: 175
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Zitat:
Allerdings darf man im Jahr nicht mehr als 17.500 € einnehmen. Schau mal bei google unter "Kleinunternehmer". Kann ich nur empfehlen... Wäre zu aufwendig hier alles zu beschreiben.
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#14 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Keine Ahnung, wie das in Deutschland ist, aber in Ö will da noch die Wirtschaftskammer und die Sozialversicherung einiges an Geld. Und wennst einen Hauptjob hast, wird da der Gewinn dazugeschlagen und mit dem Summensatz versteuert.
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#15 |
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Nähe Gießen
Beiträge: 1.899
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Wenn ich mir die Masse und die Preise bei ebay anschaue dann lohnt sich das da nicht. Da kostet das Ausbelichten der Bilder teilweise mehr als man dort bekommt
![]() Ich erfreue mich immer der Exclusivität meiner Bilder in der eigenen Wohnung oder bei Freunden / Bekannten. Der Gedanke das dort etwas einmaliges hängt gefällt mir besser als damit Geld zu verdienen.
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100 Jahre Lilliput - 100 Jahre Kleinbild Fotografie! März 1914, Wetzlar |
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#16 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Ich verstehe nicht, warum es so geil sein soll, ohne Not ein Gewerbe anzumelden. Ausser, dass es die Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts gerne hätten und oft den Eindruck vermitteln, als ginge es nicht anders. Mit den 20,- ist es bei weitem nicht getan. Da kommen dann weitere steuerliche Aspekte hinzu, und ob man eine gewerbliche Tätigkeit in der Wohnung ausüben kann (Bauplanung, Mietvertrag) muss auch geklärt werden. Bei "Gewerbe" und "Fotografie" steht dann auch gleich die Handwerkskammer auf dem Teppich. Das kann man sich doch alles ersparen.
Solange der TO keine Ausbildung als Fotograf hat ist er Künstler, denn nach seiner Beschreibung im Anfangspost erstellt er Fotos aus eigener schöpferischer Tätigkeit heraus. Damit grenzt er sich zum Fotografen ab. Aus die Maus. Nun darf er sich nur nichts anderes vom Finanzamt aufschwatzen lassen. Einzige Schwachstelle ist die Absicht, Bilder mit Rahmen zu verkaufen. Da er die Rahmen nicht selber herstellen wird (vermute ich mal), bekäme die künstlerische Tätigkeit vielleicht eine gewerbliche Komponente. Da sollten prozentuale Anteile am Umsatz nicht überschritten werden (bei Freiberuflern waren das 10 - 15%, könnte sich geändert haben). Aber darum kann man sich kümmern, wenn wirklich was verkauft wurde. Letztlich könnte auch ein Rahmen Bestandteil eines Kunstwerks sein.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
Geändert von Dimagier_Horst (26.02.2014 um 01:52 Uhr) |
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#17 |
Themenersteller
Registriert seit: 17.09.2013
Beiträge: 112
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uz
Also Gewerbe anmelden fällt definitiv aus.
Das hätte zu viele Nachteile für mich. Und Stockfotografie ist auch nix für mich. Da muss man zu viel überlegen was anderen gefallen könnte. Ich fotografiere lieber, was meinem Auge gefällt und sortiere dann was anderen auch gefallen könnte aus meinen Bildern aus. So zu sagen "Best of". Werde bald mal versuchen meine Bilder in Poster-Format als Trödel zu verkaufen. Als ausrangierten Teil meiner Postersammlung oder Bildersammlung. ![]() Und wenn es hart auf hart kommt, bin ich eben wie "Dimagier_Horst" sagt, Künstler mit schöpferischer Tätigkeit. |
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#18 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung eines Künstlers, ob seine Aufwendungen abzugsfähig sind oder nicht, nimmt das Finanzamt gerne das Kriterium der "Gewinnerzielungsabsicht". Fehlt diese Gewinnerzielungsabsicht, wird die künstlerische Erwerbstätigkeit gerne als Hobby abgetan.
Das Finanzgericht Thüringen hat dazu eingeräumt, dass eine "planmässige Betriebsführung, Marktpreise oder eine nachprüfbare Kalkulation..." hier nicht wesensmäßig sei. Wer das ausschlachten möchte, hier das Az.: 2 K 728/11 .
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#19 |
Registriert seit: 01.07.2011
Ort: Herren Steinfeld bei Schwerin
Beiträge: 6
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Falls das Thema noch aktuell ist. Es gibt, so finde ich, eineganz prima Möglichkeit seine Bilder über www.fineartprint.de zu verkaufen. Man kann dort kostenlos einen Shop einrichten und seine Bilder hochladen und sie werden dann dort in verschiedenen Varianten vermarktet und es gibt dann eine Provision drauf. Man selber hat also mit der gesamten drumrum nichts mehr zu tun. Eine Weitere Möglichkeit wäre über www.pixtacy.de. Dort kann man sich einen kompletten Shop runterladen. In der kostenlosen Variante sind bis zu 250 Bilder möglich. Will man mehr zugleich anbieten kommt nur noch eine kostenpflichtige Variante in Frage. In dem Shop ist alles vorhanden was dazu gehört. Man muß natürlich einen Provider haben der einige Voraussetzungen haben muß damit der Shop läuft. Ist aber nicht das Problem und kostet so um die 30,00 Euro für ein Jahr.
Soweit ich weiß ist bei beiden Möglichkeiten aber eine Gewerbeanmeldung (Nebengewerbe) nötig um keinen Ärger zu bekommen. |
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