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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » α77 II: Seltener und seltsamer Bildfehler des Sensors bei Gegenlichtaufnahmen?!
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Alt 19.10.2014, 18:03   #1
Tikal

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
Genau da ist ja dieser besagte Thread. Deine Bilder hatte ich schon einmal gesehen. Ich werde die nächsten Tage mich damit wohl beschäftigen müssen und wenn es wirklich ein Defekt ist, tja dann wird die nagelneue Kamera repariert werden. Entweder ich habe im Sony Center Glück und die tauschen mir das Gerät aus oder ich bin echt sauer. Ich möchte kein repariertes Gerät zum Neupreis kaufen. Ok, es ist schon gekauft, aber anscheinend ab Werk defekt. ... ach man ey...
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Alt 19.10.2014, 18:56   #2
Blues
 
 
Registriert seit: 04.03.2011
Ort: Bonn
Beiträge: 749
Zitat:
Zitat von Tikal Beitrag anzeigen
Entweder ich habe im Sony Center Glück und die tauschen mir das Gerät aus oder ich bin echt sauer. Ich möchte kein repariertes Gerät zum Neupreis kaufen. Ok, es ist schon gekauft, aber anscheinend ab Werk defekt. ... ach man ey...
Sofern ein Sachmangel ab Werk vorliegt und die zweijährige gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht abgelaufen ist, hast Du einen Anspruch auf Nacherfüllung
(§ 439 BGB). Du hast hast damit die Wahl zwischen Nachbesserung („Beseitigung des Mangels“) und Ersatzlieferung („Lieferung einer mangelfreien Sache“). Einzelhändler versuchen Dir natürlich meistens zuerst die Nachbesserung vorzuschreiben. Sei standhaft und besteh' auf Deinem Recht.

Ich drücke die Daumen!
__________________
Grüße

Burkhard
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Alt 19.10.2014, 19:40   #3
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Blues Beitrag anzeigen
Du hast hast damit die Wahl zwischen Nachbesserung („Beseitigung des Mangels“) und Ersatzlieferung....
Und weil der Herr mit den Händlern ein Einsehen hatte, schuf er in seiner Freizeit noch schnell den Abs. 3.
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2014, 21:08   #4
Tikal

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
@Dimagier_Horst
Ich bin mit den Gesetzen nicht so bewandert. Was meinst du damit?

@Blues
Danke. Ich werde sicher hier davon berichten.
__________________
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Alt 19.10.2014, 22:43   #5
juergendiener
 
 
Registriert seit: 08.12.2005
Beiträge: 454
Zitat:
Zitat von Tikal Beitrag anzeigen
@Dimagier_Horst
Ich bin mit den Gesetzen nicht so bewandert. Was meinst du damit?
Bei der Gewährleistung hat der Kunde zwar die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung, allerdings muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Die ist letztlich Auslegungssache.

Wenn die Kamera aber tatsächlich erst wenige Tage alt ist und ein relevantes Bauteil wie der Sensor oder die Elektronik defekt ist, sollte eine Ersatzlieferung vertretbar sein.

Wichtig ist, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Die muss der Händler gegenüber einem nicht gewerblichen Endverbraucher gewähren (also der Händler muss tauschen).

Im Falle der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung meist des Herstellers. Wenn darin eine Nachbesserung vorgesehen ist, so kann die Kamera im Rahmen der Garantie repariert werden.
juergendiener ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.10.2014, 22:53   #6
Tikal

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
Da hier schon gar nicht auf die Bilder eingegangen wird, gehe ich davon aus, das alle von einem technischen Fehler in der Kamera überzeugt sind. Ich wollte halt andere Fehlerquellen ausschließen, bevor ich hier weitere Schritte unternehme. Ich habe die Kamera so ungefähr (gefühlsmäßige Abschätzung) im lokalen Geschäft im Sony Center in Berlin gekauft. Ich bin nicht so der Typ des Schriftverkehrs und werde mit meinem Anliegen in das Geschäft gehen. Was sollte ich da beachten und am besten vorbereiten? Das werden die mir schon sicher sagen, aber wenn ich das vorher schon vorbereite, wäre ich klar im Vorteil und würde ernst genommen werden. Was muss ich notieren, um später fest stellen zu können, ob es die gleiche oder andere Kamera ist? Ich möchte keine reparierte Kamera haben, da ich für mich viel Geld ausgegeben habe soll sie neuwertig sein. Also, ich packe Bilder auf USB Stick oder CD im Raw+Jpeg Format, samt Ausschnitte und eine Beschreibung im Textformat bei? Klar habe ich den Kassenbon, aber ich habe keine Registrierung bei Sony vorgenommen.
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Alt 20.10.2014, 09:27   #7
Blues
 
 
Registriert seit: 04.03.2011
Ort: Bonn
Beiträge: 749
@Tikal: Notiere Dir einfach die Seriennummer. Du findest Sie vermutlich auf der Unterseite der Kamera, Nähe Stativgewinde. Bei meiner a580 ist zuzsätzlich noch ein winziger QR-Code dabei aufgedruckt, das Feld mit Nummer und Code ist silberfarben hinterlegt.

Und ja, der Hinweis von Dimagier Horst und juergendiener ist richtig. Nur wenn eine Nacherfüllung, also Tausch oder Reparatur, wirtschaftlich nicht zumutbar oder schlicht unmöglich ist (keine Ersatzgerät mehr erhältlich etc.), kann der Händler diese verweigern. Dies dürfte aber bei Deinem Kamera-Defekt kaum der Fall sein. Mit den entsprechenden Beweisbildern solltest Du überzeugend genug argumentieren können im Sony Center.

Zur Orientierung findest Du hier noch etwas Futter von der IHK Berlin.
__________________
Grüße

Burkhard

Geändert von Blues (20.10.2014 um 09:33 Uhr) Grund: Link repariert
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Alt 20.10.2014, 09:27   #8
Mario190
 
 
Registriert seit: 24.06.2011
Ort: Innsbruck
Beiträge: 518
Naja, eine reparierte Kamera muss auch nicht unbedingt verkehrt sein (außer du willst sie gleich wieder mitnehmen). Denn niemand kann dir versprechen, dass die neue Austauschkamera nicht wieder den selben Defekt aufweist. Bei einer reparierten sollte das dann klappen.
Aber wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann notier dir deine Seriennummer (die sollte aber schon auf der Rechnung stehen, zumindest online macht das Sony wunderbar)

Ich denke du nimmst einfach ein bis zwei Fotos mit, findest im Shop noch eine Leuchtquelle und provozierst den selben Fehler nocheinmal und zeigst das denen dann. Dir wird dann sicher ein freundlicher Mitarbeiter das Schadensprotokoll ausfüllen und deine Kamera entgegennehmen.
Nachdem du eine neue willst würde ich die Verpackung, samt allem dort zu findenden wie Akku und Ladegerät mitnehmen. Und dann aber auch gleich die neue mitnehmen.
Mario190 ist offline   Mit Zitat antworten
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