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Alt 20.05.2014, 02:08   #1
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
Ja, die Freiheit.

In einem Gemeinwesen gilt es immer, Interessen gegeneinander abzuwägen.

Eine absolute Freiheit gibt es nicht.

Apropos Animosität: Wer ist denn feindselig? Derjenige, der erst mal alle unter Generalverdacht stellt und vorsorglich alles aufzeichnet, um ja kein Fehlverhalten der Mitmenschen zu verpassen, oder derjenige der sich dagegen verwehrt?

Freiheit besteht darin, dem anderen jederzeit ein Fehlverhalten nachweisen zu können?

Deine Argumentation steht auf tönernen Füßen.
Re: Interessen gegeneinander abzuwägen, absolute Freiheit
Meine Freiheit mit der Hand herumzufuchteln endet dort, wo deine Nase beginnt. Nicht dort, wo dich ein Lufthauch streifen könnte!
Was ich mache kann dir *sch...*egal sein, solange dir (=irgendjemand oder der Allgemeinheit) kein Schaden entsteht. Dann muss ich dafür gerade stehen. "Thoughtcrime" ist momentan eine Dysutopie...

Re: Feindseligkeit und Generalverdacht
Du bewahrst dein Geld unter der Matratze auf? Schließlich stehst du unter dem Generalverdacht ein Bankräuber zu sein, denn bei jedem Bankbesuch wirst du von Sicherheitskameras erfasst. Ja, Freiheit besteht auch darin seine Interessen zu schützen. Irgendwelche Fehlverhalten der Mitmenschen sind mir wurscht, solange es *mir* (=irgendjemand) keinen Schaden zufügt. Als nicht-öffentliches-Organ habe ich weder die Zeit noch die Neigung noch die Berechtigung bei irgendwelchen Verstößen einzuschreiten. Passiert mir hingegen etwas, dann will ich so gut wie möglich davor geschützt sein, weitere Nachteile zu erleiden... Wenn das *feindselig* ist, bin ich offenbar ein Misanthrop.

Besonders gilt das natürlich, wenn z.B. Berufskraftfahrer, Pendler, etc von ihrer Fahrerlaubnis existenziell abhängig sind.

Wenn ich mit einer Kamera in mehreren Metern Höhe durch die Gegend fahre und alles aufnehme, über Zäune spähe und in Fenster schaue, dringe ich in deine Privatsphäre ein. Aber das macht ja keiner (Achtung: Ironie).
Wenn ich mit einer *mobilen* Kamera, die nichts anderes macht als aufzuzeichnen, was ich *sowieso* sehe unterwegs bin, ist das für mich keinerlei Eingriff in irgendwelche Persönlichkeitsrechte. Ganz besonders nicht, solange ich nichts veröffentliche.

Und schließlich ist so eine Dashcam ja ein zweischneidiges Schwert. Wenn nach dem Unfall das Vorhandensein festgestellt wird, könnte sie ja auch *gegen* dich verwendet werden.

Deine Angst ich könnte etwas Unrechtes anstellen reicht alleine nicht aus um *mir* etwas zu verbieten. Sonst müssten Messer, Autos, Wasser oder zur Hölle *EIER* verboten werden.

An allen Formulierungsfehlern ist die späte Stunde schuld! Gute Nacht.
__________________
Gregor Kobelkoff
Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet...
falls es wen interessiert: BLOG

Geändert von Kopernikus1966 (20.05.2014 um 02:11 Uhr)
Kopernikus1966 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 20.05.2014, 05:24   #2
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Schließlich stehst du unter dem Generalverdacht ein Bankräuber zu sein, denn bei jedem Bankbesuch wirst du von Sicherheitskameras erfasst.
Falsch! Diese Kameras dienen nicht dazu mich zu verdächtigen, sondern mein Hab zu schützen, das möglicherweise in dieser Bank liegt. Die Genehmigung dafür wird erteilt, weil es im Interesse vieler ist und nicht im Einzelinteresse oder die "Freiheit" eines Individuums befriedigt (wie es bei der DashCam wäre). Wenn diese Aufzeichnungen missbräuchlich verwendet werden, ist das wiederum ein anderer Fall.
__________________
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2014, 08:09   #3
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Falsch! Diese Kameras dienen nicht dazu mich zu verdächtigen, sondern mein Hab zu schützen, das möglicherweise in dieser Bank liegt. Die Genehmigung dafür wird erteilt, weil es im Interesse vieler ist und nicht im Einzelinteresse oder die "Freiheit" eines Individuums befriedigt (wie es bei der DashCam wäre). Wenn diese Aufzeichnungen missbräuchlich verwendet werden, ist das wiederum ein anderer Fall.
Meine Aussage war auch dazu gedacht, das Argument ad absurdum zu führen, dass "Filmen=Verdächtigen". Vielleicht hätte ich irgendeinen Smiley dazu geben sollen, aber in der Nacht ist mir keiner dazu eingefallen...

Soweit ich weiss, ist für die Installation einer Überwachungskamera auf Privatgrund keine Genehmigung notwendig. Aber ich kenne die Rechtslage nicht genau. Warum es in einer Bank nötig sein sollte... vielleicht weil dabei auch Bereiche außerhalb aufgenommen werden. Stationäre Bereiche, permanent!
__________________
Gregor Kobelkoff
Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet...
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