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Alt 19.05.2014, 14:34   #1
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.169
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
das DashCam Verbot ist eine logische, legistische Konsequenz aus der Tatsache, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum genehmigungspflichtig ist (zum Schutz des Einzelnen!).
Ich finde schon die Einstufung einer Dashcam als "Überwachungskamera" fragwürdig.

Überwachungskameras haben in der Regel drei Eigenschaften:
  1. Sie laufen lückenlos rund um die Uhr.
  2. Sie sind ortsfest, überwachen also einen fest definierten räumlichen Bereich.
  3. Sie arbeiten unbeaufsichtigt, zeichnen also selbst dann auf, wenn kein menschlicher Beobachter anwesend ist.
Damit ist es für den Einzelnen faktisch unmöglich, ein Gebäude überhaupt jemals unbeobachtet zu betreten oder zu verlassen oder sich an einem öffentlichen Platz aufzuhalten. Das ist natürlich ein erheblicher Eingriff.

Aber nichts davon trifft auf eine Dashcam zu. Sie läuft immer nur wenige Stunden – meist sogar nur Minuten – und ist aus, sobald man den Zündschlüssel abzieht. Sie bewegt sich zusammen mit dem Fahrzeug, so daß die Wahrscheinlichkeit, zufällig an einem bestimmten Ort auf eine Aufzeichnung zu geraten, schon sehr gering ist. Und sie zeichnet nichts auf, was nicht ohnehin jemand gesehen hätte – jedenfalls solange zwingend ein Mensch am steuer sitzt und rollende Drohnen im Straßenverkehr nicht zugelassen sind.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.05.2014, 16:55   #2
Erster
 
 
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Aber nichts davon trifft auf eine Dashcam zu. Sie läuft immer nur wenige Stunden – meist sogar nur Minuten – und ist aus, sobald man den Zündschlüssel abzieht. Sie bewegt sich zusammen mit dem Fahrzeug, so daß die Wahrscheinlichkeit, zufällig an einem bestimmten Ort auf eine Aufzeichnung zu geraten, schon sehr gering ist.
Das legst Du Dir aber schon ein bisschen passend zurecht.

1. Die Kamera läuft immerhin ein paar Stunden am Stück.
2. Sie läuft immer, wenn das Auto fährt.
3. Sie zeichnet immer das selbe Blickfeld (meist) vor dem Auto auf. Da könnte auch über längere Zeit ein und dasselbe Fahrzeug mit der Kamera "verfolgt" werden.

Und nun?
__________________
Gruß
André
Erster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2014, 19:27   #3
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Ich finde schon die Einstufung einer Dashcam als "Überwachungskamera" fragwürdig...
Ok, das ist d(eine) Meinung - die österreichische Justiz hat anders entschieden...

...und für mich ist es logisch. Denn sonst wäre jede andere Überwachung auch erlaubt, indem man halt "nur" ein paar Stunden aufzeichnet usw.
__________________
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2014, 21:15   #4
turboengine
 
 
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Ok, das ist d(eine) Meinung - die österreichische Justiz hat anders entschieden...
Wenn die Justiz über so etwas entscheiden darf ist was faul. Das macht doch normalerweise der Gesetzgeber, oder?
__________________
Viele Grüße, Klaus
turboengine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2014, 21:41   #5
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
Zitat:
Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
Wenn die Justiz über so etwas entscheiden darf ist was faul. Das macht doch normalerweise der Gesetzgeber, oder?
Ähm, sind wir jetzt beim Haarspalten?

Mein Link zeigt die Entscheidung einer Behörde. Ob du das jetzt zur Justiz oder zum Gesetzgeber zählst, ist mir eigentlich egal.
__________________
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
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