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#1 | |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.169
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Zitat:
Überwachungskameras haben in der Regel drei Eigenschaften:
Aber nichts davon trifft auf eine Dashcam zu. Sie läuft immer nur wenige Stunden – meist sogar nur Minuten – und ist aus, sobald man den Zündschlüssel abzieht. Sie bewegt sich zusammen mit dem Fahrzeug, so daß die Wahrscheinlichkeit, zufällig an einem bestimmten Ort auf eine Aufzeichnung zu geraten, schon sehr gering ist. Und sie zeichnet nichts auf, was nicht ohnehin jemand gesehen hätte – jedenfalls solange zwingend ein Mensch am steuer sitzt und rollende Drohnen im Straßenverkehr nicht zugelassen sind.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#2 | |
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
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Zitat:
1. Die Kamera läuft immerhin ein paar Stunden am Stück. 2. Sie läuft immer, wenn das Auto fährt. 3. Sie zeichnet immer das selbe Blickfeld (meist) vor dem Auto auf. Da könnte auch über längere Zeit ein und dasselbe Fahrzeug mit der Kamera "verfolgt" werden. Und nun?
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Gruß André |
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#3 | |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
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Zitat:
...und für mich ist es logisch. ![]()
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#4 |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
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Wenn die Justiz über so etwas entscheiden darf ist was faul. Das macht doch normalerweise der Gesetzgeber, oder?
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Viele Grüße, Klaus |
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#5 | |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
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Zitat:
![]() Mein Link zeigt die Entscheidung einer Behörde. Ob du das jetzt zur Justiz oder zum Gesetzgeber zählst, ist mir eigentlich egal. ![]()
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