![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#18 | ||
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
|
Zitat:
Besteht eine Bezugsberechtigung in dem Zusammenhang. Oder ist der Berufsweg unfreiwillig beendet und eine neue, anders versicherte Situation ist entstanden. Moralisch betrachtet: eindeutig pro Bezugsberechtigung. Neutral betrachtet finde ich die Argumentation des Gerichts nachvollziehbar. Was mir fehlt, ist eine Verhaltensempfehlung. Da sehe eine Verpflichtung auf Seiten der Versicherung, des Gerichts oder des Gesetzgebers. Ich bin mit 160km täglich auch potentieller Kandidat. Zitat:
Das das Abliefern der Kids versichert ist, ist auch nur ein freundliches Entgegenkommen. Denn es ist definitiv eine Privatfahrt. Hier stellt sich dann die Frage der Zumutbarkeit einer zusätzlichen kompletten Fahrt Home/ Arbeitsplatz. bydey
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
|
||
![]() |
![]() |
|
|