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#1 |
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
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Ich bin der festen Überzeugung, dass der Fall noch nicht beendet ist.
Wenn die Betroffenen Familie einen guten Rechtsanwalt hat oder findet und den Willen dieses Urteil anzufechten, sehe ich gute Aussichten den Fall zu drehen. Warum? Unstrittig ist, dass der Mann sich auf einem Arbeitsweg befand. Um sein Ziel zu erreichen, muss er all dafür notwendigen Handlungen unternehmen und auch durch allerlei Ursachen unterlaufene Fehler korrigieren. Zum Beispiel könnte er durch kurze Unachtsamkeit eine Ausfahrt verpassen und muss einen Umweg fahren. Das würde auch keine Unterbrechung bedeuten. Nun hat er durch einen Fehler einen Unfall verursacht, daraus folgt, dass er zur Hilfeleistung verpflichtet ist. Diese Handlungen dienen eindeutig dazu, einen Fehler zu korrigieren oder Folgen abzuwenden. Seine Handlungen stehen ursächlich mit seiner Fahrt im Zusammenhang und einem dabei unterlaufenem Fehler. Wenn er einen Unfall beobachtet hätte und aus Verantwortungs- und Pflichtgefühl Hilfe leisten wollte, dann könnte man der Argumentation folgen. Aber nicht, wenn er eigene Fehler korrigiert oder Folgen abwenden will. Das kann unmöglich ein neues Handlungsziel darstellen. Da sehe ich den Ansatz das Urteil zu drehen. Matthias Geändert von fallobst (03.04.2014 um 08:26 Uhr) |
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#3 | ||
Moderator
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
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Zitat:
Zitat:
Offenbar sieht das Gericht das aber anders und daraus ergibt sich für mich jetzt die Frage, was man in Zukunft selber bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg tun sollte, um sich konform zur Rechtssprechung zu verhalten. Ich fahre selber jeden Tag fast 200km. Wenn schönes Wetter ist, lasse ich den Dienstwagen auch mal zu Hause stehen und fahre nicht Autobahn sondern mit dem privaten Cabrio über die Landstraße. Da ist dann klar, daß ich auf den Versicherungsschutz verzichte, aber ich würde natürlich begrüßen, daß alle Handlungen auf dem normalen Arbeitsweg, die der gesunde Menschenverstand anrät, auch juristisch soweit gedeckt sind, daß für mich oder eventuelle Hinterbliebene dadurch kein existenzielles Risiko entsteht - und genau das sehe ich nach so einem Urteil nicht mehr gegeben.
__________________
Ciao Stefan Geändert von eac (03.04.2014 um 08:45 Uhr) |
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#5 |
Registriert seit: 03.06.2010
Ort: Thurgau, CH
Beiträge: 2.414
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Andere Länder, andere Sitten.
Bei uns ist einerseits ab einer Beschäftigung von 8h/Woche der Nichtberufsunfall mit versichert. Andrerseits leisten die Ärzte keinen Hippokratischen Eid (@Steve). Gruss, frank
__________________
http://www.chefbossfoto.com |
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#6 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.552
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Danke für den Hinweis, hast wohl recht ! (warum schrieb ich nur Hypo....realestate)
__________________
Gruß aus Bayern Steve |
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.149
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Leider hat die Sache für die Hinterbliebenen tragische Auswirkungen.
Wäre die Berufsgenossenschaft verurteilt worden, hätte diese an die Familie (Frau + 4 Kinder) vermutlich eine ordentliche Rente zahlen müssen und das viele Jahre (Arbeitsunfall gleichgestellt). Was von der Versicherung des Unfallverursachers zu holen ist?. Aber heute kam mir in einer Fuhrparkzeitschrift ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes unter, welches der Sache die Krone aufsetzt: Ein Fahren hart auf dem Nachhauseweg gebremst, da auf der anderen Straßenseite ein Erdbeerstand war. In diesem Moment krachte dem Fahrer ein anderes Auto hinten rein. Das BVG hob das Urteil des Landesgerichtes auf (dort war die BG verurteilt worden), mit der Begründung, die Bremsung sei ursächlich mit dem Interesse an den Erdbeeren verbunden gewesen und nicht mit der Fahrt nach Hause......... Als wenn euch so was passiert, da war ein Kind am Straßenrand, euch war schlecht oder sonst was, Einkaufen geht jedenfalls nicht. Langsam zweifle ich an der Unparteilichkeit der entsprechenden Richter ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Habe den Artikel leider noch nicht im Netz gefunden, wen es interessiert , kann ich es als PN senden Michael |
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#8 | |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.444
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Zitat:
Du kannst ja für "Extratouren" auf dem Weg zur Arbeit eine private Unfallversicherung abschließen. Die sichert dich dann permanent ab. Hier ging es doch nur um die gesetzliche Unfallversicherung (wenn ichs richtig überflogen habe). Die Richter haben hier natürlich oberflächlich betrachtet in den "Krümeln gesucht". Wenn man sich aber immer mehr der Grenze annähert, ist man irgendwann automatisch bei den Krümeln. Das geht nicht anders. |
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#9 | ||
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Zitat:
2. Wenn man aufgefordert wird auszusteigen zu verkünden: Ich tue das nur um meine Weg zur Arbeit fortzusetzen. Eigentlich ist das Thema aber zu ernst um sich darüber zu mokieren. Der Mann ist doch nur deshalb in die Situation geraten, weil er auf dem Werg zur Arbeit war. Und es ist in meine Augen keine neue Situation entstanden. Für mich ist der ursächliche Zusammenhang immer noch gegeben Ich - und ich behaupte die Mehrheit der Bevölkerung - sieht die Kausalkette - Fahrt zum Arbeitsort - Unfall - Folgeunfall nicht unterbrochen. Die Richter hier aber doch. Wenn man mal den Fall variiert und annimmt der Folgeunfall trifft das Opfer in seinem Wagen - wäre dann anders zu entscheiden? Wenn ja gibt es eine Zeitspanne, wie lange die beiden Unfälle auseinanderliegen dürfen? Zitat:
Hans Geändert von ha_ru (03.04.2014 um 17:27 Uhr) |
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