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#19 | |
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Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
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Zitat:
Willst du einem Sportler dasselbe Recht verwehren, wie du es einer Person auf der Strasse zukommen läßt? Können Personen die im rechtlichen Sinn "Beiwerk" sind, nicht identifiziert und erkannt werden? Du machst ein Bild von einem Straßenmusikanten. Der gibt dir die Erlaubnis. Wenn ein Zuschauer erkennbar ist, kannst du das Bild schon nicht mehr machen. Daher meine Frage nach deiner Selbstbeschränkung... Und Re:"computationally infeasible" Wer ist jetzt naiv?
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Gregor Kobelkoff Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet... falls es wen interessiert: |
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