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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Video mit α (alpha) » α65: internes Mikrofon kaputt?
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Alt 23.09.2013, 13:12   #1
git
 
 
Registriert seit: 22.09.2012
Ort: South of Vienna
Beiträge: 742
Hast jetzt noch Gewährleistung/Garantie? Wenn ja würd ichs auch imm Sinne des Wiederverkaufswerts unbedingt reparieren lassen. Unabhängig davon kannst dem Ton ja was Gutes tun und ein externes Mikro anschaffen. Wenn ich die Rep. zahlen müsste würd ichs eher sein lassen, ein Mikro ist vermutlich nicht mal teurer.

LG
Georg
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Alt 23.09.2013, 22:31   #2
Cookiemovies

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 14.01.2012
Ort: Landshut
Beiträge: 247
Danke für Deine Antwort. Du hast mich mal dazu gebracht, nachzuschauen. Laut Sony Webseite gibt Sony 2 Jahre Garantie auf Kameras, also wäre die Kamera noch 1,5 Monate in Garantie. Daraus ergibt sich natürlich die Frage: Wohin einschicken? Direkt zu Sony oder zu Geissler? Werde mal den Support kontaktieren. Habe die Kamera über Amazon gekauft, vielleicht muss ich das auch denen schicken.

Viele Grüße
Martin
Cookiemovies ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.09.2013, 09:54   #3
git
 
 
Registriert seit: 22.09.2012
Ort: South of Vienna
Beiträge: 742
Ich nehme mal vorsichtig an in good old Germany ist Geissler ist als Servicepartner zuständig.

LG
Georg
git ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.09.2013, 11:56   #4
mbu@tf.uni-kiel.de
 
 
Registriert seit: 27.05.2012
Ort: Kiel
Beiträge: 12
... für die Abwicklung von Garantieansprüchen, die ich in deinem Fall auch in Anspruch nehmen würde, ist immer der Händler zuständig, der den Apparat verkauft hat.

Gruß
Matthias
__________________
Film ist die Kunst das Unaussprechliche darzustellen.
mbu@tf.uni-kiel.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.09.2013, 12:27   #5
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Zitat:
Zitat von mbu@tf.uni-kiel.de Beitrag anzeigen
... für die Abwicklung von Garantieansprüchen, die ich in deinem Fall auch in Anspruch nehmen würde, ist immer der Händler zuständig, der den Apparat verkauft hat.
Der Händler ist für die gesetzliche Gewährleistung zuständig. Die gilt zwar zwei Jahre, aber nach 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr, was bei manchen Händlern schon mal zu Schwierigkeiten führen kann.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Ich würde hier dennoch zuerst mal Amazon kontaktieren.
__________________
.___.
(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
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Alt 24.09.2013, 12:58   #6
git
 
 
Registriert seit: 22.09.2012
Ort: South of Vienna
Beiträge: 742
Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
Der Händler ist für die gesetzliche Gewährleistung zuständig. Die gilt zwar zwei Jahre, aber nach 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr, was bei manchen Händlern schon mal zu Schwierigkeiten führen kann.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Ich würde hier dennoch zuerst mal Amazon kontaktieren.
Ganz richtig...
Da Sony ja meines Wissens nach tatsächlich eine Garantie anbietet denke ich dass das hier greifen sollte, ohne den Papiertiger Gewährleistung. Hast du die Kamera registriert?

LG
Georg
git ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2013, 12:40   #7
Cookiemovies

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 14.01.2012
Ort: Landshut
Beiträge: 247
Danke für die Hinweise. Ich habe mal jetzt den Sony Support kontaktiert per Mail und die haben die Rechnung und Markenmehrwert-Registrierungsurkunde angefordert. Kamera ist registriert. Suche mal die beiden Sachen raus und schicke das rüber, dann werde ich ja hören, was die vorschlagen.

Gruß Martin
Cookiemovies ist offline   Mit Zitat antworten
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