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Alt 22.07.2013, 15:33   #2
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Trittst du die Verwertungsrechte exklusiv ab? (darfst das Bild also nicht mehr anders verwerten)
Trittst du die Verwertungsrechte nur für dieses eine Projekt oder dauerhaft an die Stiftung ab?
Will die Stiftung deine Rechte auch zukünftig für andere Projekte nutzen, evtl. sogar weiter vermarkten?

Das sind mögliche Fragen, die beim Honorar eine Rolle spielen. Ein kleines Beispiel dazu: Ich habe vor ein Monaten ein Bild an eine Gemeinde verkauft, die die exklusiven, nicht-kommerzielle Nutzung (also Weitervermarktung ausgeschlossen) haben wollte. Das habe ich mir mit 500 Euro bezahlen lassen.

LG
Martin
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