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#81 |
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.964
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Ingo, wollen wir ihm verraten, dass du einen Hund HAST?
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Liebe Grüße! ![]() Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
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#82 |
Registriert seit: 05.02.2013
Beiträge: 1.260
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Uuups, jetzt bin ich aber mal auf die Begründung gespannt, warum der Hund gegen die Katzen nicht funktioniert.
![]() Evtl. ein kleines Paris Hilton Hundchen? ![]()
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Allzeit gut Licht, Markus |
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#83 |
Registriert seit: 04.01.2011
Ort: Verl
Beiträge: 133
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Vielleicht einfach weil er den Hund nicht in den Garten lässt während die Katzen drin sind... Ich lass meinen auch nicht in seinen Garten wenn die Nachbarkatze oder der liebestolle Kater drin sind, erst scheuchen, dann Hund raus, ich stehe nicht auf Jagd Erfolgen meines Jagdhundes.
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viele Grüße Hans |
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#84 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
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#85 |
Registriert seit: 05.02.2013
Beiträge: 1.260
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Ich wollte keine Katzen verletzen oder gar töten. Der Hund sollte quasi als strategische Abschreckungswaffe dienen. katzen sind ja ganz schlaue Tiere. Wenn sie Gefahr wittern, machen sie gerne einen Umweg drum herum.
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Allzeit gut Licht, Markus |
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#86 | |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
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Zitat:
Das wirkt und keine Katze kommt zu Schaden.
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Viele Grüße, Klaus |
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#87 | |
Registriert seit: 15.09.2009
Ort: Lüneburg
Beiträge: 1.007
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Zitat:
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Gruß aus Lüneburg ![]() |
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#88 | |
Themenersteller
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: 64521 Groß-Gerau
Beiträge: 11.167
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Zitat:
Ein ausgesprochen hübsches und in sich ruhendes Tier, das den Eindruck eines (gar nicht so) Miniatur schwarzen Panthers hinterlässt. Zwar gibt sich Toto auch bei diesem Monster durchaus Mühe (er ist ja eigentlich auch ein passionierter Jäger, der Terrier in ihm ist stark), die große bleibt aber einfach gelassen sitzen, wenn der Hund auf sie zurennt und scheuert ihm eine oder auch zwanzig, wenn er es wagt, zu nah zu kommen. Natürlich rennt die eine oder andere Katze schon weg, wenn der Hund kläffend mit sechzig Sachen durch die Balkontür fegt. Aber: Weder Hund noch Familie sind dauerhaft im Garten. Die Katzen wissen das, sie fliehen zwar auch die Wasserpistole, die ich ab und an in Einsatz zu bringen versuche. Doch da sie nicht doof sind, hält sie das nicht davon ab, in unserer Abwesenheit Fische fangen zu üben (teils erfolgreich), am Voliere belagern Spass zu haben (zwei Paniktodesfälle in 15 Jahren plus ein durchs (doppelte!) Gitter abgebissenes Bein) , zu versuchen, das Terrassenterrarium zu knacken (inzwischen 100% katzensicher, die Echsen drohen zurück) oder zu markieren (leider zu viele Katzen zu oft). Unser Garten ist einfach zu interessant, als dass die Katzen sich durch unsere Belästigungen davon abhalten lassen, nach geeigneten Zeitfenstern zum Besuch des Koberschen Katzenvergnügungsparkes zu suchen. Wo findet man schon Fische, Echsen, Schleichen und Vögel auf so kleiner Fläche mit so netten Pirschbewuchs? Den Katzen will ichs ja gar nicht verübeln. Ich hadere mit den Einstellungen und Verhaltensweisen der Besitzer. Die Kätzlein selber sind schon findig. Neulich zB hat Toto einen Nachbarskater gejagt. Der ist geflitzt und über das Gartentor geklettert. Unmittelbar dahinter hat er sich dann in aller Ruhe hingesetzt und Hund Hund sein lassen. erst als auch nach Minuten der Garten noch nicht wieder frei war, trollte er sich. Viele Grüße Ingo Der Bewegungsmelde Spritzer ist in einem Reihenhausgarten leider nicht anwendbar, da jeder Besucher und auch die Familie häufiger zum Opfer wird als die katzen. Geändert von ingoKober (13.06.2013 um 08:11 Uhr) |
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#89 |
Registriert seit: 16.01.2013
Ort: Markt Taschendorf
Beiträge: 628
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es ist zwar ein wenig OT aber für mich gibt es nicht einen einzigen Grund ein fliegendes Lebewesen räumlich einzuengen. Da ich selbst kein Vogel bin kann ich das natürlich nicht objektiv beurteilen aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Vogel sich in einem Käfig, Volliere oder pseudo Freigehege wohlfühlt.
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#90 |
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Wesel
Beiträge: 464
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Ich stelle das mal als Information ein:
Zitat §1 des Bundesjagdgesetzes: § 1 Inhalt des Jagdrechts (1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. (2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen;auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden. An anderer Stelle wird der Abschuß von Katzen, die sich mehr als 200 m von der nächsten Bebauung befinden, gestattet. Eine ähnliche Regelung gibt es für wildernde Hunde, wobei wildern bedeutet "das Aufspüren und Verfolgen von Wild außerhalb des Einflussbereiches seines Führers". Vielleicht hat sich der Gesetzgeber ja was dabei gedacht...
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Viele Grüße Werni Geändert von werni1949 (13.06.2013 um 09:38 Uhr) |
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