![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 06.08.2011
Beiträge: 138
|
![]()
Nachdem die bezahlerei hier durch ist, fiel mir heute folgendes ein:
Die beiden Bilder um die es geht zeigen alte OPEL. Baujahr vielleicht 1925 oder in der Richtung. Ich als derjenige der die Bilder gemacht hat, habe das Urheberrecht. Das berechtigt mich auch zum zeigen der Bilder in der FC z.B. Verkaufe ich jetzt die Bilder, dann ist das ja komerziell. Ich bekomme ja Geld dafür. Jetzt ist das ja aber nicht mein OPEL auf dem Bild. Brauche ich eine Art Vertrag mit dem Besitzer des Oldtimers? Weil ich verdiene ja praktisch mit Fotos von seinem Eigentum Geld. Gemacht wurden die Bilder auf öffentlichen Veranstaltungen wo kein Eintritt und auch keine Fotoerlaubniss zu bezahlen war. Gibts eigentlich Bücher die zu empfehlen sind zum Thema Fotorecht? Weil was wäre im Museum/ Kirche? Ich mache Fotos, stelle die in die FC jemand sieht die Bilder und sagt ich will kaufen. Darf ich oder darf ich nicht? Alles was ich bis jetzt verkauft habe waren Landschaftsbilder oder Portraits/ Bilder vom Eigentum des Auftraggebers. MfG Matthias |
![]() |
![]() |
|
|