![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
|
![]() |
#1 |
Themenersteller
Registriert seit: 06.08.2011
Beiträge: 138
|
![]()
Nachdem die bezahlerei hier durch ist, fiel mir heute folgendes ein:
Die beiden Bilder um die es geht zeigen alte OPEL. Baujahr vielleicht 1925 oder in der Richtung. Ich als derjenige der die Bilder gemacht hat, habe das Urheberrecht. Das berechtigt mich auch zum zeigen der Bilder in der FC z.B. Verkaufe ich jetzt die Bilder, dann ist das ja komerziell. Ich bekomme ja Geld dafür. Jetzt ist das ja aber nicht mein OPEL auf dem Bild. Brauche ich eine Art Vertrag mit dem Besitzer des Oldtimers? Weil ich verdiene ja praktisch mit Fotos von seinem Eigentum Geld. Gemacht wurden die Bilder auf öffentlichen Veranstaltungen wo kein Eintritt und auch keine Fotoerlaubniss zu bezahlen war. Gibts eigentlich Bücher die zu empfehlen sind zum Thema Fotorecht? Weil was wäre im Museum/ Kirche? Ich mache Fotos, stelle die in die FC jemand sieht die Bilder und sagt ich will kaufen. Darf ich oder darf ich nicht? Alles was ich bis jetzt verkauft habe waren Landschaftsbilder oder Portraits/ Bilder vom Eigentum des Auftraggebers. MfG Matthias |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#2 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
|
Zitat:
Auto: Kann je nach Verwendung ein Markenrechtsthema sein. Du kannst z.B. nicht einfach ein Auto werblich z.B. einen Mercedes für ein Puff verwenden. Wenn dein Auto ist eher, wenn du es verkaufst klar, aber nicht für andere Zwecke. Das Auto kann ein Kunstwerk sein, das sich nicht permanent auf ordentlichen Grund befindet wie die Verhüllungen von Christo. Öffentliche Veranstaltung berechtigt dich zu gar nichts. Du darfst die Veranstaltung fotografieren und veröffentlichen aber weder das Auto noch das nasenbohrende Kind, ausser es wäre repräsentativ für dir Veranstaltung. Das aber auch nicht kommerziell, sondern für die aktuelle Berichterstattung. Museum, Kirche: selbstverständlich braucht die Einwilligung zum kommerziell er Nutzung. Bei neueren Kunstwerken sogar vom Künstler.Hat ein Kolleg mal gemacht, Foto von Gemälde mit Einwilligung des Künstlers und danach bei einer Agentur eingestellt. Agentur geklagt, Regessnan Kollege, war nicht billig. Google mal nach Fotorecht, da gibts 3-4 recht aktuelle Broschüren über Fotorecht frei verfügbar im Internet. Danach machst nur mehr Selbstporträts. Und dann solltest nach Markenrecht anschauen, das ist tlw. Mit abgehandelt. DasnHundertwasserhaus, fotografiert von öffrntlichem Grund, dann entzerrt und als Postkartenführtenzur Verurteilung, weil der Richter, dass da so nachbearbeiten so wäre, wie wenn er eine Leiter benutzt hatte. Aber gerade Hundertwasserhaus ist recht er baulich zum lesen. Geändert von mrieglhofer (10.06.2013 um 17:56 Uhr) |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#3 | |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 18.01.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 12.942
|
Zitat:
![]() Verkaufen darf auch, wer kein Gewerbe hat und haften gleich mit. Das Finanzamt hat mit Bildrechten nix, aber auch absolut nix zu tun. Den Rest nach dem Zitat spare ich mir. ![]()
__________________
dandyk.de |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#4 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
|
Zitat:
Aber du darfst das gerne ergänzen, wenn du was knackig kompakt und richtig beitragen willst ;-) |
|
![]() |
![]() |
![]()
|
|
|