Zitat:
Also ich habe die Kamera bezahlt und würde sie nicht hergeben.
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Das schaue ich mir gerne live an. Sollte die Ware gestohlen sein, kannst du daran kein Eigentum sondern nur Besitz erwerben. Dito wenn dein Verkäufer sie unter Eigentumsvorbehalt verkauft hat und sie veruntreut wurde. Die Ware geht zum Eigentümer und du kannst dich zivilrechtlich am Verkäufter schadlos halten. Meist aber sinnlos, wenn jemand sie wirklich geklaut oder veruntreut hat.
Ein geklaute Ausrüstung bekommst halt bei ebay am schnellsten und einfachsten los. ebay unternimmt ja nichts und du must selbst die Polizei darauf hinstoßen. Wenn der Bestohlene dann noch versichert ist, dann versandet das eh. Daher passiert auch den Käufern nur selten was. Nur das Risiko ist immer gegeben, wenn man nicht die Eigentumsübergänge lückenlos belegen kann. Leider.