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#11 |
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.008
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Naja, der mögliche Käufer braucht sich ja nur vorm Kauf ein Foto der Rechnung und des Kassenbons mit lesbarem Rechnungsbetrag schicken lassen, dann kann der Käufer den Gebrauchtpreis richtig einschätzen.
Gruß Ralf PS.: Noch besser wäre natürlich von vorn herein ein Foto gewesen, auf dem nicht zufällig der Kassenbon wie durch Zufall passend geknickt ist und (noch größerer Zufall) den Rechnungsbetrag verdeckt. PS II: Der Rabatt wurde doch nicht auf einer Extra-Gutschrift ausgewiesen, oder?
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy) "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden! |
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