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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Rechtliche Definition "Fotograf" ?
 
 
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Alt 06.10.2012, 15:57   #3
Hansevogel
 
 
Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
Moin moin!

In http://de.wikipedia.org/wiki/Fotograf ist zu lesen:

[ZITAT]
Seit dem 1. Januar 2004 gehört in Deutschland der Beruf laut Anlage B der Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Berufen (§ 18 Abs. 2), was bedeutet, dass die Berufsfotografie auch ohne Nachweis einer Meisterausbildung ausgeübt werden darf. Durch die Novellierung der Handwerksordnung dürfen auch Autodidakten die gewerbliche Berufsfotografie ausüben. Ohne Gesellenabschluss jedoch dürfen sie sich zwar als Fotograf bezeichnen, dürfen aber nicht ausbilden (HwO). Hiervon bleiben die journalistisch oder künstlerisch tätigen Bildermacher unberührt.
[/ZITAT]

Gruß: Joachim
__________________
Rettet die Fische, esst mehr Kormorane!

Rettet mich, esst meine Feinde!
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