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#10 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Ich habe es eh schon mehrfach geschrieben.
1. Klären, mit wem der Vertrag zustande kam. Wenn unter 6 Monate Gewährleistung, dann Fristsetzung und Rücktritt unter Zuhilfenahme des Konsumentenschutzes. Du hast ein Anrecht auf eine zeitnahe Reparatur. Sonst repariert die Firma das am St. Nimmerleinstag. Das wäre praktisch. 2. Bei Garantie seitens Sony dito. Es steht doch eindeutig drinnen, wer der Garantiegeber ist. Das ist Sony. Auch hier, freundlich aber bestimmt und dann zum Verbraucherschutz. Es hat doch keinen Sinn, wenn wir da im Forum gegenseitig aufzeigen, was wir nicht erreichen und dann 4 Monate warten und schimpfen. Die Leute vom Verbraucherschutz kennen diese Thema aus dem FF, ist ja nicht nur in der Fotobranche und helfen, die eigenen Rechte ohne eigenes Risiko wahrzunehmen. Die Sachlage ist ja vollkommen klar, denke also nicht, dass da ein Händler sich klagen lassen will. Zusätzlich ist der Druck durch Kaufrücktritt und Intervention seitens Verbraucherschutz bei Sony wohl eindeutig gewichtiger als unser Gejammer im Forum. Vor allem haben sie dann relativ schnell Austauschgeräte ;-) Und noch ein letzter Tip, den ich seit meiner Zeit als Produktmanager immer wähle. ich suche mir den Vertriebsleiter oder CEO raus , erkläre ihm brieflich (persönlich adressiert!) was an der Front läuft und wie das vom Kunden wahrgenommen wird. Meist wissen die das gar nicht, weil sie von einer Lehmschicht von Ja-Sagern umgeben sind. Bisher hat das in den meisten Fällen sehr schnell geholfen und die Leute waren mir meist sogar noch dankbar, dass ich ihnen das detailliert dokumentiert und auch Verbesserungspotential aufgezeigt habe. Notfalls könnte das sogar mit Japan funktionieren, wenn in Deutschland niemand ein Ohr rührt. ;-) |
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