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#34 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Zitat:
Die Stelle, an der nach altem Recht Wandelung beschrieben wird, finde ich ja noch, aber was tritt jetzt an dessen Stelle? Behebung des Sachmangels und ggf. Schadenersatz? Und im Falle von Unmöglichkeit der Leistung die Nichtigkeit des Vertrages, was in m.M. nach kein großer Unterschied zur bisherigen Wandelung ist? |
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