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#51 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Richtig! Bleibt die Frage, ob und gegebenenfalls an wen man die E-Mail weiterleiten sollte, damit dem Betrüger das Handwerk gelegt oder zumindest das Schweizer Konto gesperrt werden kann.
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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#52 |
Registriert seit: 20.12.2011
Beiträge: 1
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Hat mich im ersten Moment schön erschreckt
Obwohl ich keine Filme lade oder hochstelle und Musik, wenn überhaupt, nur bei Amazon als mp3-Downloads kaufe, hat mich die Mail in ersten Augenblick ziemlich erschreckt.
Dann ist mir aufgefallen; kein persönliches Anschreiben, kein konkretes Vergehen, weder Film noch Musikstück sind angegeben. Dann habe ich nachgeschaut, wer der ISP ist, über den ich geladen haben soll, es war die deutsche Telekom, sehr unwahrscheinlich, da ich einen österreichischen ISP verwende. Ein weiterer Hinweis war die geringe Gebühr von 50 Eurto, kosten doch die Abmahnungen angeblich 700 bis 800 Euro. Als Absender hat sich anwalt.langel3@yahoo.com herausgestellt, auch nicht gerade eine Adresse, die ein deutsche Anwalt verwenden würde. Der Gipfel bildet das Konto des Aufforderers, der IBAN nach ein Konto bei der Swissquote-Bank in Gliand in der französischen Schweiz. Wenn er sich schon so grosse Mühe gemacht hat, Spuren zu hinterlassen, werde ich ihm die Freude mache und eine polizeiliche Anzeige erstatten. Einem eventuellen Strafverfahren werde ich mich als Privatbeteiligter anschliessen. Vielleicht hört er mit dem Spaß dann auf. Liebe Grüsse, Joe |
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#53 |
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.951
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Yaaay! ^__________^
Erzähl uns dann, ob der eins ans Bein gekriegt hat! =)
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Liebe Grüße! ![]() Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
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#54 | |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Zitat:
Ansonsten wünsche ich viel Erfolg!
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#55 | |
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
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Weil es gerade so schön passt.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...804629,00.html Zitat:
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#56 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Man muss auch nicht alles glauben, was man ließt. Hier liegt die Beweislage klar und ich glaube kaum dass ein deutsches Gericht so entschieden hat, wenn die Dame kein Internetzugang hat. Zwar traue ich der deutschen Rechtsprechung auch nicht so recht, aber diese Blöße würden sie sich wohl kaum geben. Dieses Beispiel ist für mich genau so zweifelhaft, wie die ursprüngliche Mail.
![]() Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#57 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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#58 | |
Registriert seit: 27.04.2006
Beiträge: 720
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Zitat:
Den aktuellen Fall würde ich jedoch auch unter SPAM verbuchen. |
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#59 |
Registriert seit: 24.09.2005
Ort: z.Zt. Hannover, NDS, Deutschland
Beiträge: 465
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Unter dem Abschnitt VII erklärt das Gericht deutlich, dass die Anwältin der Beklagten schwere handwerkliche Fehler begangen hat. Schriftsätze wurden schlicht zu spät dem Gericht vorgelegt. Da diese Zivilverfahren und der Austausch der Argumente sowie Beweisanträge schriftlich erfolgen, - denn dies ist ein Parteienverfahren ohne Amtsermittlung - ist das leider nur schlecht gelaufen für die Beklagte. Sie sollte, sofern der Fehler nicht bei ihr selbst durch zu spätes Beauftragen eines Rechtsbeistandes liegt, ihre Anwältin auf Schadenersatz verklagen - damit hätte sie gute Aussichten auf Erfolg.
Nur soviel zum Hintergrund der Entstehung eines solchen unmöglichen Urteils und dem journalistischen Unvermögen das darzustellen, da wird immer lieber die Schiene gefahren "arme unschuldige Oma wird unschuldig verurteilt"...Gerade bei Spiegel Online wissen es die Autoren nicht besser, sind halt nur Journalisten ohne fundierte Ausbildung. RREbi Geändert von RREbi (21.12.2011 um 14:34 Uhr) |
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#60 |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.419
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Zusammenfassend könnte man sagen, dass nicht das Urteil der Skandal ist, sondern die Berichterstattung über das Selbige.
Wenn man das Urteil gelesen hat, muss man zu dem Schluss kommen, dass der/die Journalisten böswillig waren oder das Urteil nicht gelesen haben. |
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