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#1 |
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
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Unfug.
Wenn ich zu einem Händler gehe, dann liegt es an mir exakt den Sachverhalt zu schildern. Und dazu gehört in diesem Falle, dass ich den Händler davon in Kenntnis setze, dass ich, resp. die Kamera einige Reinigungsversuche mit DiscoFilm hinter sich hat. Zudem muss ich ihn informieren, dass es sein kann, dass sich noch Reste davon auf dem Sensor befinden. Wenn der Händler nach einer exakten Schilderung des Sachverhaltes immer noch der Ansicht ist, dass er die Kamera anschalten muss, ja dann kann ihm keiner helfen. Aber all das lässt sich aus dem ersten Beitrag nicht ablesen. So wie es im Moment aussieht hat der Besitzer der Kamera mit Discofilm rumdilletiert und dadurch das Problem heraufbeschworen. Dann hat er keine klaren Angaben gemacht wie es im Gehäuse, resp. auf dem Sensor aussieht und das Resultat dieses Verhaltens soll jetzt der Händler tragen? Warum wird so oft davon ausgegangen, dass andere für das eigene Unvermögen bezahlen sollten? |
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#2 | |
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
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Zitat:
Zudem hat er doch die offene Kamera in die Hand bekommen und hat es doch auch gesehen ..... Naja warten wir auf mehr Infos ^^ ![]() |
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#3 |
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
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Ok, das mit dem offenen Verschluss ohne Strom wusste ich nicht.
Der Händler vielleicht auch nicht. Dann hätte ich als Kunde umso mehr in verschieden Richtungen die Verantwortung....
__________________
Grüße, Heinz |
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#4 |
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
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Ich sehe das genauso wie HeinS und alberich.
Die Information an den Händler, daß sich auf dem Sensor noch Rückstände befinden, ist eine Bringschuld desjenigen, der die Kamera zur weiteren Untersuchung aus den Händen gibt. Sie ist keine Holschuld des Händlers, der die Kamera mit dem alleinigen Auftrag, den Sensor zu reinigen, übergeben bekommt. Korrekt wäre gewesen, den Händler noch vor Übergabe der Kamera von den Rückständen auf dem Sensor zu informieren und ihn bei der Übergabe nochmals daran zu erinnern, daß hier ein Schaden entstehen kann, wenn falsch gearbeitet wird. Edit: ok. Da kam genau diese Info noch vom TO nach.
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LG, Rainer Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. |
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#5 |
Registriert seit: 13.10.2007
Ort: 64***
Beiträge: 1.689
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ne sorry, dafür kann der Händler nix.
Ich finde das ehrlich gesagt mutig das man das Papier drinnen lässt, egal ob der Verschluss Standard mäßig offen ist oder nicht. Die Kamera hat einen Reinigungsmodus, nicht zum Spaß... Steffen
__________________
"Unwissenheit ist die Mutter aller Abenteuer" Hägar der Schreckliche |
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#6 |
Registriert seit: 09.11.2011
Ort: 35305 Grünberg
Beiträge: 17
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Ich gehe auch nach Giessen, immer zu Foto Ruhl, bisher nur Top Erfahrung dort gemacht...
Aber wer die Kamera repariert, bzw reinigt ist auch für evtl. Schäden verantwortlich. Dafür sind die ja auch versichert. LG Ralf |
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#7 |
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: Vogelsbergkreis
Beiträge: 1.159
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Der Sensorschüttelreinigungsmodus der A55 hatte aber leider nicht gereicht zum reinigen
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#8 | |
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
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Zitat:
Wenn man keine Ahnung hat einfach nur mal Klappe halten! zum 3. mal hier im Beitrag: Der Verschluss der a55 ist im ausgeschalteten Zustand immer OFFEN. Da kann nix passieren wenn man die Kamera nicht wieder an macht! Dazu kommt das Sensorfilm eine normale und sehr sehr gute Sensorreinigungsmöglichkeit ist. edit: villeicht würde s helfen wenn man wirklich mehr Infos über das Gespräch ansich haben würde. Es ist eben halt doch ein starker unterschied ob der Mensch mit ALLEN infos so gehandelt hat. Geändert von Shooty (27.11.2011 um 21:28 Uhr) |
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#9 |
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Nähe Gießen
Beiträge: 1.899
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Mhh, mittlerweile dürfte es eh zu spät für eine Reklamation sein. Der TE ist aus dem Laden raus ohne die Namen von Zeugen oder ähnliches zu haben.
Wenn er jetzt wieder zu dem Händler geht kann der alles abstreiten. Generell ist es eine recht strittige Frage wer den Schaden jetzt bezahlen muß. Evtl.kann man sich mit dem Händler auf 50/50 oder sowas in der Richtung einigen da beide nicht ganz unschuldig am Dilemma sind. |
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#10 |
Registriert seit: 01.07.2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 1.416
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Oh je, das tut mir leid, was dir widerfahren ist. Ein Kumpel von mir kam auch mal hilfesuchend zu mir, um ein paar Flecken vom Sensor zu entfernen.
Wir haben etliche Male den Reinigungsmodus benutzt und mit Blasebalg nach geholfen. Nach dem 5. oder 6. Mal waren alle Flecken dann weg. Mit diesem Filmzeug traue ich mich nicht an den Sensor, das ist mir zu heikel. Ich habe bis jetzt alles mit dem Blasebalg raus bekommen. Zu deinem Problem: Ich würde auch noch einmal zum Händler gehen und zunächst freundlich um Unterstützung fragen. Er hatte ja schon vorgeschlagen, die Kamera zum Service zu schicken. Viel Erfolg dabei!
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