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#1 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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So ist es.
Und auch wenn es nicht gefällt, sie haben auch noch recht. Ein Rechtsgeschäft kommt erst zu stande, wenn die Gegenseite einwilligt und das ist hier scheinbar nicht geschehen. Um Unliebsamkeiten vorzubeugen, würde ich einfach den gesamten Thread ins Nirvana verschwinden lassen. Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#2 | |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Zitat:
Aber dass ein Händler den Vorschlag, ein Geschäft mit ihm abzuschließen, indem man im Internet auf den Bestellbutton klickt, ablehnt, ist ja nun mal nicht die Regel. Daher kann man als Kunde natürlich erstaunt und auch verärgert sein und dann sollte es doch auch legitim sein, dies zu äußern.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#3 | |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Zitat:
Dennoch bleibt, ein Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer kommt erst mit der Einverständniserklärung beider zu stande. Wenn der Verkäufer diese nicht abgibt ist das für den Kunden ärgerlich und der Verkäufer in meinen Augen nicht an Umsatz interessiert. Für mich bedeutet so was, Strich drunter und wo anders kaufen. Gruß Wolfgang
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