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#11 |
Registriert seit: 26.09.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 2.647
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kann man da nicht mit rechtskräftige mitteln drohen? immerhin ist ein kaufvertrag zustande gekommen und bezahlt wurde auch schon.
wenn ich was im geschäft gekauft hab, wo der azubi die ware mit 11,90 anstatt 119,00 gekennzeichnet hat, kann der inhaber mir auch nicht hinterherlaufen und mir sagen, oh versehen, blablablubb. verkauft ist verkauft!
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