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#1 |
Themenersteller
Registriert seit: 02.04.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 330
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Ja, das war ein Zahlendreher - aber zweimal. Die 580 stand da.
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#2 | |
Registriert seit: 31.05.2006
Ort: Dresden
Beiträge: 2.237
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Zitat:
RICHTIGE Angebote sind in der Tat bindend und an dieser Stelle wird dann gern immer mal gestritten ob Formulierungen wie "Irrtümer vorbehalten" da wirklich schützen können. Das alles ändert aber nix am hier vorliegenden Sachverhalt, der Verkäufer muss nicht zum irrtümlich benannten Preis verkaufen. Allenfalls könnte man unlauteren Wettbewerb vermuten wenn sowas häufiger vorkommt, um Leute in den Laden zu locken. Backbone
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Photography is a means of ordering the world around us. (John Shaw) |
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#3 |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.438
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Hennesbender hat das schon in latein zum Besten gegeben. Also nur noch mal für die, deren Latein schon etwas eingerostet ist: Ein Preisschild ist kein "Angebot" sondern die Aufforderung an den Kunden, dem Verkäufer ein Angebot zu machen. Der Verkäufer kann das Angebot immer noch ablehnen.
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#4 |
Registriert seit: 27.10.2003
Ort: D-Hildesheim
Beiträge: 2.681
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so ists. Betriebswirtschaftliche Grundlagen
![]() Nehm ich, ist dann das Angebot des Kunden. Sagt der Händler ok, prima! In diesem Fall hat er das Angebot wohl abgelehnt ![]() MFG Michael |
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