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#1 |
Themenersteller
Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Klagenfurt am Wörthersee
Beiträge: 1.301
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Ja, ich hatte auch ein Sony 70-200 f 2.8 bei einem österreichischen Händler um 699,-- gekauft. Gleich darauf bekam ich die schon erwartete Antwort, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat, gemeint war ein Tamron.
In einem Ladengeschäft kann man sich glaube ich auf die Preisauszeichnung berufen, im Fernabsatz wohl nicht. LG Robert |
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#2 | ||
Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 164
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Zitat:
Zitat:
Bei ebay-Sachen sieht die Sache aber komplizierter aus, da so ein Angebot nach (aber beileibe nicht einhelliger!) Meinung bereits einen Antrag darstellt. Genauer möchte ich da aber nicht darauf eingehen, erstens sind da noch nicht alle Rechtslagen endgültig geklärt, andererseits ist das auch nicht gerade mein Fachgebiet...
__________________
Liebe Grüße Domi |
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#3 | |
Registriert seit: 13.09.2007
Ort: München
Beiträge: 1.676
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Zitat:
Im obigen Fall (und bei deutscher Rechtslage) hätte er Dir das angebotene Sony Objektiv verkaufen müssen bzw. hättest Du die Möglichkeit, ihm die Preisdifferenz eines Kaufs aus anderer Quelle in Rechnung zu stellen. Gruss, Kapone |
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#4 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Die meisten gewerblichen Verkäufer berufen sich auf ihre AGB.
Und dort ist meist geregelt, dass es sich beim "Angebot" nicht um ein Angebot handelt;-) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunden einen Kaufantrag schickt und dieser schriftlich vom Anbieter bestätigt wird. |
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#5 |
Registriert seit: 10.05.2010
Ort: Markranstädt (D-04420)
Beiträge: 17
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@ Tom,
die Sache mit dem irrtümlichen Angebot (ich schreibe das ganz bewusst nicht in Anführungsstriche!!!) von 1,-€ im Sofortkauf passiert immer wieder mal. Man sollte dem Verkäufer da wirklich keinen Vorsatz unterstellen. Nach meinem Verständnis wurde die Offerte vom Verkäufer zurückgezogen, bevor da ein Käufer vom Sofortkauf Gebrauch machen konnte. Es wurde also keiner betrogen... Der Verkäufer hat seiner Irrtum bemerkt und das Angebot seinerseits beendet. Ich habe auch durchaus gewisse Vorbehalte gegenüber Ebay, vor allem, wenn es um höherpreisig Dinge geht. Aber ein "Generalvorbehalt" ist sicher fehl am Platz. Keiner wird gezwungen, bei Ebay zu kaufen, auch nicht, sich die Angebote überhaupt anzuschauen. Gesundes Misstrauen ja (das habe ich auch in einem Ladengeschäft mit gebrauchter Ware) ja, aber der Vorwurf des generellen potentiellen Betrugsversuchs - nein, keinesfalls. Es gibt einfach Dinge, die man sich über einen Ebay-Shop sehr bequem, zeitsparend und / oder preiswert beschaffen kann. Ach ja - damit keine falschen Vorstellungen entstehen: Ich selber habe noch nie etwas bei Ebay verkauft und auch mein bisheriges Kaufvolumen hält sich in ziemlich engen Grenzen... FD851 |
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