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Alt 28.08.2010, 22:26   #1
RRibitsch

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Klagenfurt am Wörthersee
Beiträge: 1.301
Ja, ich hatte auch ein Sony 70-200 f 2.8 bei einem österreichischen Händler um 699,-- gekauft. Gleich darauf bekam ich die schon erwartete Antwort, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat, gemeint war ein Tamron.

In einem Ladengeschäft kann man sich glaube ich auf die Preisauszeichnung berufen, im Fernabsatz wohl nicht.

LG
Robert
RRibitsch ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.08.2010, 23:39   #2
Alfa156SW2,4JTD
 
 
Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 164
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Hey, da hat sich einer offensichtlich getäuscht (Sofortkauf statt normaler Auktion geklickt)!
Bei Irrtum kann niemand zum Verkauf gezwungen werden, siehe auch Falschauszeichnung in Ladengeschäften.
Warum also darüber aufregen, daß er die Ware erneut anbietet...?
Zitat:
Zitat von RRibitsch Beitrag anzeigen
Ja, ich hatte auch ein Sony 70-200 f 2.8 bei einem österreichischen Händler um 699,-- gekauft. Gleich darauf bekam ich die schon erwartete Antwort, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat, gemeint war ein Tamron.

In einem Ladengeschäft kann man sich glaube ich auf die Preisauszeichnung berufen, im Fernabsatz wohl nicht.

LG
Robert
Sowohl beim Ladengeschäft als auch im Onlineshop ist so eine Preisangabe eine invitatio ad offerendum, heißt eine Einladung, einen Kaufantrag abzugeben. Die Entscheidung des Verkäufers, den Antrag dann anzunehmen, liegt bei ihm. Die o.g. Reaktionen waren also sicher korrekt.
Bei ebay-Sachen sieht die Sache aber komplizierter aus, da so ein Angebot nach (aber beileibe nicht einhelliger!) Meinung bereits einen Antrag darstellt. Genauer möchte ich da aber nicht darauf eingehen, erstens sind da noch nicht alle Rechtslagen endgültig geklärt, andererseits ist das auch nicht gerade mein Fachgebiet...
__________________
Liebe Grüße Domi
Alfa156SW2,4JTD ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2010, 23:43   #3
Kapone
 
 
Registriert seit: 13.09.2007
Ort: München
Beiträge: 1.676
Zitat:
Zitat von RRibitsch Beitrag anzeigen
Ja, ich hatte auch ein Sony 70-200 f 2.8 bei einem österreichischen Händler um 699,-- gekauft. Gleich darauf bekam ich die schon erwartete Antwort, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat, gemeint war ein Tamron.

In einem Ladengeschäft kann man sich glaube ich auf die Preisauszeichnung berufen, im Fernabsatz wohl nicht.

LG
Robert
Spannendes Thema! Bin mir nicht sicher, aber gibt es da nicht auch Unterschiede ob der Verkauf von Privat oder von einem Händler erfolgt? Irgendwie habe ich ein ganz entferntes Echo von wegen "kaufmännischer Sorgfaltspflicht" im Hinterkopf...

Im obigen Fall (und bei deutscher Rechtslage) hätte er Dir das angebotene Sony Objektiv verkaufen müssen bzw. hättest Du die Möglichkeit, ihm die Preisdifferenz eines Kaufs aus anderer Quelle in Rechnung zu stellen.

Gruss,

Kapone
Kapone ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2010, 10:51   #4
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Die meisten gewerblichen Verkäufer berufen sich auf ihre AGB.

Und dort ist meist geregelt, dass es sich beim "Angebot" nicht um ein Angebot handelt;-)
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunden einen Kaufantrag schickt und dieser schriftlich vom Anbieter bestätigt wird.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2010, 11:21   #5
FD851
 
 
Registriert seit: 10.05.2010
Ort: Markranstädt (D-04420)
Beiträge: 17
@ Tom,
die Sache mit dem irrtümlichen Angebot (ich schreibe das ganz bewusst nicht in Anführungsstriche!!!) von 1,-€ im Sofortkauf passiert immer wieder mal. Man sollte dem Verkäufer da wirklich keinen Vorsatz unterstellen.
Nach meinem Verständnis wurde die Offerte vom Verkäufer zurückgezogen, bevor da ein Käufer vom Sofortkauf Gebrauch machen konnte. Es wurde also keiner betrogen... Der Verkäufer hat seiner Irrtum bemerkt und das Angebot seinerseits beendet.

Ich habe auch durchaus gewisse Vorbehalte gegenüber Ebay, vor allem, wenn es um höherpreisig Dinge geht. Aber ein "Generalvorbehalt" ist sicher fehl am Platz. Keiner wird gezwungen, bei Ebay zu kaufen, auch nicht, sich die Angebote überhaupt anzuschauen. Gesundes Misstrauen ja (das habe ich auch in einem Ladengeschäft mit gebrauchter Ware) ja, aber der Vorwurf des generellen potentiellen Betrugsversuchs - nein, keinesfalls.
Es gibt einfach Dinge, die man sich über einen Ebay-Shop sehr bequem, zeitsparend und / oder preiswert beschaffen kann.

Ach ja - damit keine falschen Vorstellungen entstehen: Ich selber habe noch nie etwas bei Ebay verkauft und auch mein bisheriges Kaufvolumen hält sich in ziemlich engen Grenzen...

FD851
FD851 ist offline   Mit Zitat antworten
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