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#1 |
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
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Die Fotoweste mit dem
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Ciao, Cl ![]() |
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#2 | |
Registriert seit: 22.05.2007
Ort: NRW
Beiträge: 5.642
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Zitat:
Lizenz hin oder her... Aber so viel Geld habe ich auch nicht übrig. ![]() LG, Erwin
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ErwinKFoto on FB ![]() The single most important component of a camera is the twelve inches behind it. -A.A. |
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#3 | |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Zitat:
![]() ---------- Post added 17.08.2010 at 17:42 ---------- Ne aber das kommt bestimmt gut auf der Photokina am Sonystand mit so einer Weste aufzutauchen ![]() ![]()
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. Geändert von hpike (17.08.2010 um 17:42 Uhr) |
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#4 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.113
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#5 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Jo kann man
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
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#6 | |
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
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Zitat:
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Ciao, Cl ![]() |
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#7 |
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Wien
Beiträge: 1.923
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Bei dem was die freundlichen Chinesen alles faken, wird es denen aber auch egal sein.
![]() LG Gerhard |
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#8 |
Registriert seit: 26.09.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 2.647
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wirklich?
![]() also dürfte ich es nicht auf ein T-Shirt drucken lassen und in der Öffentlichkeit damit rumlaufen oder gibts da Klauseln die "nichtkommerziellen" gebrauch des ![]() Gruß
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#9 |
Forumssekretärin
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
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Die Klausel nennt sich § 14 Abs. 1 und 2 Markengesetz:
1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht. (2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr 1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt, 2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder 3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt. Zauberwörtchen dabei ist "geschäftlicher Verkehr". Kannst dir also Alphalogos sogar auf die Stirn kleben, solange du dann deinen Kopf nicht verkaufst... ![]() |
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#10 |
Registriert seit: 26.09.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 2.647
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Danke Marie!
Aber wenn ich auf die Photokina mit nem ![]() ![]() Ich verkauf ja nix und bin ja auch privat unterwegs, nicht geschäftlich?
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