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#1 | |
Registriert seit: 21.07.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.099
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Zitat:
vor einiger Zeit bei Frontal21 haben Sie 2 Studentinnen losgeschickt, jeweils mit dem Ausweis der anderen, um ein Konto zu eröffnen. Hat fast überall geklappt, sogar als Sie alles an eine andere Adresse gesendet haben wollten ging das! (Ist noch die Adresse von den Eltern, muss ich noch ändern lassen ...) In dem Bericht hatten Sie auch jemanden gezeigt, dem der Ausweis gestohlen worden war / verloren hatte (weiß ich nicht mehr genau). Mit dem Ausweis hat jemand ein Konto eingerichtet, bei E-Bay hochwertige Sachen verkauft und auf dieses Konto überweisen lassen und dann bar abgehoben bis auf eine Kleinigkeit... War für den armen Kerl ein richtiger Schock als der Staatsanwalt vor der Tür stand...
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Bis bald, MM194 P.S.: Rechtscheibfeller sind Urheberrecktlisch geschuetzt und Bestahndteil eines Suchspiells ![]() |
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#2 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.531
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Eigentlich muss Geld, das auf ein Konto überwiesen wird wo Name und Kontoinhaber nicht übereinstimmen zurücküberwiesen werden - von der Bank automatisch.
Das fliegt in der Regel bei der Buchung gleich raus und wird auf ein sog. CPD Konot der Bank gebucht und dann muss es lt. Zentralbank TAGGLEICH ausgeglichen werden, also entweder einem passenden Konto gutgeschrieben oder zurücküberwiesen werden. Da gibt`s auch mögliche empfindliche Strafen für die Banken ! Aber eigentlich und Realität sind nicht immer das Gleiche ! Diebetroffene Bank sollte da an einer Lösung mehr als interessiert sein !!! Ansosten Meldung an Bafin |
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#3 |
Forendiva
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.063
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Sauerei... und leider passiert so ein Dreck immer häufiger. E-Bay ist eigentlich der ideale Platz für Verbrecher
![]() Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass Kontoinhaber und Bankkonto nicht mehr geprüft werden. Überweist man z.B. versehentlich auf ein falsches Konto, ist man selbst dafür verantwortlich... Aber ich kann mich auch irren...
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Gruß aus Hamburg von Sabine Rettet die Wälder, esst mehr Biber! |
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#4 | |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Zitat:
Das gilt nur für beleghafte Überweisungen - wo Du also ein Formular ausfüllst und es bei der Bank abgibst. Machst Du das ganze nicht beleghaft (also z.B. per Internetbanking) muss die Bank die Übereinstimmung und Richtigkeit nicht mehr prüfen, sondern die Korrektheitsprüfung liegt beim Kunden. Das Problem ist, dass die meisten Banken für beleghafte Überweisungen eine Gebühr von 1,- / 1,50 erheben und deswegen die meisten Kunden nicht beleghaft überweisen - und damit auch diesen (m.M. nach geringen) Schutz aufgeben.
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Gruß, Michael |
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#5 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.531
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Stimmt, das hat mir meine Frau auch gerade bestätigt, dass es früher sogar schon eine Kann-Bestimmung war und nur über gewissen Beträgen geprüft werden musst.
Sprich immer mehr Risiko wird auf den Kunden abgewälzt ! So wie man auch von fremden Konten einfach per Lastschrift einziehen kann, wenn dieser nicht wirderspricht - die Banken müssen längst nicht mehr prüfen, ob eine Einzugsermächtigung vorliegt !!!! |
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#6 | |
Registriert seit: 22.05.2007
Ort: NRW
Beiträge: 5.642
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Zitat:
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ErwinKFoto on FB ![]() The single most important component of a camera is the twelve inches behind it. -A.A. |
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
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Ich habe eine Mail von einem den Käufer erhalten. Er hat es geschafft mit Hilfe seiner und der Deutschen Bank sein Geld zurück zu bekommen...
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Ciao, Cl ![]() |
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#8 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: in Sichtweite der Wasserkuppe
Beiträge: 28.341
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Hallo Claudio,
was für eine üble Geschichte ![]() Wenn ich Dich richtig verstehe, ist es nun doch ohne Schaden für Dich und die entspr. Käufer ausgegangen oder ? Hast Du nun letztlich Anzeige erstattet ?
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![]() --> mein Käfer-Restaurierungs-BLOG |
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