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#1 |
Registriert seit: 27.01.2011
Beiträge: 27
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Nachdem ich, aufgrund vielen Zuspruchs und Ermutigungen, nun einen Blog und eine FB Seite aufgemacht habe, will ich alles für die nächste Foto-Session so gut wie möglich vorbereiten.
Bei dem letzten Shooting war alles noch in Planung und ich habe erst danach wirklich angefangen die Sachen genauer zu planen. Immerhin habe ich jetzt alle, oder sagen wir fast alle, erreicht, die auf den Bildern abgelichtet wurden und über FB ein schriftliches OK für die von mir benutzen Seiten bekommen. Habe bei meiner Fragestellung alle Seiten genau erwähnt und gebeten, dass sie die Bilder kontrollieren und bei Nichtgefallen sich melden. Diese Bilder waren nur für die Beteiligten Personen in einer eigenen Gallerie gepostet. Nun möchte ich diesen langwierigen Prozess verkürzen und bereits beim Fotografieren eine "Genehmigung" einholen. Derzeit spiele ich mit zwei Gedanken: 1) Auf den Visitenkarten, die gerade am entstehen sind, hinten einen Text beifügen, wie z.B.: "Mit der Erstellung der Bilder gestatte ich dem Fotografen eine Veröffentlichung auf XX und XY." Danach die Visitenkartenrückseite im ersten Bild mitaufnehmen und dann richtig fotografieren. 2) Wie bei den meisten Petitionen eine Art Unterschriftenliste machen, bei der ich oben einen Text mit Bezug auf die Veröffentlichung schreibe und unten eine Liste mit Daten und Unterschriftsfeldern mache. Z.B.: Nick / Name, Darstellung, Datum, Unterschrift. Jetzt ist bei beiden aber nicht alles sicher. Bei den Visitenkarten hätte ich einen guten Nachweis in Verbindung mit der Person. Wenn ich aber im Nachhinein die Bilder noch woanders posten möchte, kann ich sie nur erreichen, wenn sie mir auf eine andere Art und Weise die Kontaktdaten geben. Und wenn es eine Gruppe ist, müsste ich jedeR Einzelnen eine Karte geben, oder reicht Eine für Alle. Bei der Liste weis ich hingegen nicht, was man alles an Daten benötigt, dass diese im Falle des Falles standhält und wie kann ich sicher sein, dass die Person keine falschen Angaben und später deshalb Probleme macht. Zu der Art der Veranstaltungen, auf denen ich in erster Linie fotografieren werde: Es handelt sich um kleine bis große Veranstaltungen mit Japanbezug und vielen Leuten im Cosplay. (Cosplay = COStume PLAY, aus Japan stammend, Man verkleidet und agiert wie ein Charakter aus einer beliebigen Vorlage) Dort wird es sehr viele Möglichkeiten und interessante Motive geben. Bei meinen anderen Fotografien, hat es sich bislang um "Auftragsarbeiten" von Personen gehandelt, wobei sich die zu fotografierende Person bei mir gemeldet und danach das Foto bekommen hat. Eventuell, je nach Zeitaufwand und Interesse an meinem jetzigen Blog, überlege ich dafür einen Zweiten aufzumachen. Dass die Eventfotografie und Alltagsfotografie getrennt bleibt. Worauf sollte ich sonst noch so achten? In jedem Fall werde ich die Bilder den Models nach dem fotografieren die Bilder zeigen, oder es zumindest versuchen, da ich früher teilweise ein "Wird schon gut sein." als Antwort bekommen habe. Und sobald jemand mir schreibt, dass er / sie ein Bild doch nicht mehr Veröffentlicht sehen will, nehme ich es gleich runter. Darum auch die Visitenkarten mit den Kontaktdaten. MUSS ich dabei meinen echten Namen angeben, wenn ich nur privat fotografiere für meinen Blog und FB Seite, oder reicht auch nur mein Nick unter dem ich in der Szene bekannter bin? Vielen Dank schon einmal für eure Anmerkungen und Ratschläge. |
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#2 |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Das ist ein Spiel mit dem Feuer. JEDE Veröffentlichung braucht VORHER das Einverständnis. Egal ob ob man auf der eigenen Webseite, auf Facebook oder auf einem Bilderportal veröffentlicht. Die eleganteste Möglichkeit wäre, mit den Veranstaltern zu kooperieren und einen Passus auf der Eintrittskarte und ggf. den AGBen zuzufügen, dass man der Veröffentlichung von Foto/ Videoaufnahmen mit dem Kauf der Eintrittskarte vorbehaltlos und ohne Honoraranspruch zustimmt. Dies wird regelmässig bei Fernsehaufzeichnungen und auch Filmaufnahmen bei Konzerten so gemacht, wo man zuweilen Publikumsgesichter "einfängt". Dann hat man einen pauschalen Freibrief. Sonst bleibt wirklich nur, JEDER fotografierten Person einzeln hinterherzuhecheln. Erst recht, wenn DU Geld dafür haben willst.
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![]() Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 27.01.2011
Beiträge: 27
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Danke für den Hinweis.
Die Veranstaltungen sind meist von uns organisiert, und da steht der Passus schon drinnen. Mit dem "Nichtgefallen" war nur gemeint, dass falls es einem später nicht mehr gefällt, ich es gleich wieder runternehmen kann und werde. Vor jeder Veröffentlichung hole ich das Einverständnis ein. Ist nur die Frage, welche Variante am besten dafür geeignet ist. |
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#4 | |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Zitat:
Wenn das Einverständnis (mit Eintritt in die Location) gegeben wurde, ist doch alles in bester Ordnung. Schwierig wird es u.U. bei Minderjährigen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Da ist zwingend(!) das (zusätzliche) Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Dein Angebot, Bilder bei Nichtgefallen zu entfernen ist nobel. Es liegt dann alleine bei den "Betroffenen", dich zu kontaktieren. Das sollte über das Impressum der Webseite oder ein spezielles Webformular doch leicht möglich sein. Eine gewisse Verifizierung, dass der Kontaktierer tatsächlich die abgebildete Person ist, sollte allerdings gegegeben sein.
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#5 |
Themenersteller
Registriert seit: 27.01.2011
Beiträge: 27
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Der Hinweis, dass Bilder und Videos von Personen auf der Veranstaltung gemacht werden, bezieht sich allerdings nur auf die Veranstaltung selbst. Damit meine ich, dass man die Bilder nur für die Bewerbung oder vom Veranstalter für die Bewerbung veröffentlicht werden können.
Oder bedeutet dieser Hinweis, dass Jeder jedes Foto, das er innerhalb der Veranstaltung macht, automatisch veröffentlichen darf? Ich werde aber auch ausserhalb der Veranstaltung, in der Parks in der Nähe udgl fotografieren. Da zählt diese Erlaubnis ja ebenfalls nicht. Somit wäre eine Liste oder ein Foto mit der Visitenkarte vermutlich besser. Bin immer noch am überlegen, was besser ist. Bzw. wie ich es ersichtlich machen kann, dass ich nicht nur für Privat, sondern auch für Blog und FB Seite fotografiere. Blogname ist zu lang für ein Pickerl auf der Kamera, wie es z.B. der ORF hat. |
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#6 |
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
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Stop, einen Moment. Das muss ich nochmal lesen. Und verstehen.
So, nochmal gelesen. Und nochmal versucht, zu erfassen, was du hier haben willst. Du erwartest jetzt echt nicht im Ernst eine Formulierung, die auf alle möglichen denkbaren und undenkbaren Situationen, die irgendwie auf, um, in der Nähe und der Ferne einer Veranstaltung fotografierwürdig sind, zutreffend ist und möglichst auf ein Ding in der Größe einer Visitenkarte passt? Bitte schreib mir, dass das nicht der Fall ist! Jede der von dir geschilderten Optionen bedarf anderer Abmachungen, weil die Voraussetzungen, unter denen die Leute von dir abgelichtet werden, jeweils andere sind. Es liegt an dir, dich für die von dir erwarteten Umstände abzusichern, soweit du meinst, dass es erforderlich sei. Wenn du dir unsicher bist, dann darfst du eben die Bilder nicht veröffentlichen. Und vielleicht solltest du dir deinen Blognamen nochmal überdenken, wenn er schon so irre lang zu sein scheint, dass er nicht sinnvoll auf eine Visitenkarte gedruckt werden kann (http://hachijuusannogyarari.... ist schon ein ziemlicher Klopper). Kurz und prägnant wäre sicher besser. Vor allem, weil Cosplay ohnehin schon abgekürzt ist.
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LG, Rainer Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. |
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