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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Kulanz und Verständnis von Sony nicht hinnehmbar
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Alt 30.05.2013, 20:07   #1
Chris|K
 
 
Registriert seit: 15.03.2013
Ort: Lörrach
Beiträge: 34
Alpha SLT 77 Kulanz und Verständnis von Sony nicht hinnehmbar

Hallo Liebe Foren Nutzer


Ich mein Herz für die Fotografie ist letztes Jahr im Juni aufgegangen als ich mir die A57 gekauft habe und seit dem bin ich fast schon täglich unterwegs und auf der Suche nach geeigneten Motiven.
Meine Grosse Leidenschaft ist die Windhundfotografie, da ich auch 2 Windhunde (Salukis) besitze.
Leider habe ich gemerkt, dass ich mich nicht mehr mit der A57 zufriedenstellen konnte und deswegen mir dann die A77 am 25. März 2013 gekauft hatte.

Die A77 harmonierte mit meinem Sigma 70-200mm 2.9 HSM und Tamron 17-50mm 2.8 so, wie ich es mir vorgestellt hatte und ich war begeistert von der Qualität der A77 doch nach 5 Wochen wurde mir wohl die Realität in den Schoß gelegt

Die A77 gab den Geist auf nach nicht mal 5 Wochen und ich musste mich erstmal ungern davon trennen und diese zu Geissler senden.
Ich sendete die Kamera an einem Montag zu Geissler und bekam diese dann auch schon in derselben Woche trotz Feiertag in der Woche zurück. Anfangs war ich total begeistert von dem schnellen Service doch diese Begeisterung hielt leider nur 2 Stunden bis ich festgestellt hatte, dass der USB Anschluss nicht mehr funktionierte.
Bei Geissler wurde die Platine gewechselt, doch wurde kein Update auf die Kamera gespielt, was ich dann gleich machen wollte und da fiel mir auf, dass der USB Anschluss ohne Funktion ist.

Also, die Kamera wieder verpackt und gleich wieder zu Geissler gesendet.
Die Kamera kam nach 4 Tagen wieder zurück und siehe da, der USB Anschluss funktionierte wieder und es wurde sogar das Update durchgeführt

Ich war wieder Glücklich meine Kamera wiederzuhaben doch das Glücklichsein wurde gleich wieder ausgebremst nach den ersten Schnappschüssen.
Nicht ein Bild wurde Scharf geschossen, der Autofokus hatte einen Riesen Back-Focus und alles was man anfokussiert hatte, war schlussendlich unscharf.
Ich habe beide Objektive von mir getestet, beide hatten das Problem mit dem Back-Focus, zum vergleich habe ich die Objektive an meiner A57 noch getestet und dort funktionierten beide Objektive so wie diese es sollten. Darauf habe ich dann das Metermaß genommen und in Blende 2.8 im tiefsten Winkel die 100cm anfokussiert und da wurde ich mit meinem Gefühl das die Kamera einen Back-Focus hatte bestätigt.

Also die Kamera zum dritten mal wieder verpackt und wieder zu Geissler gesendet..

Ich habe auch gleich den Sony Support eine E-Mail geschrieben, dass ich es nicht mehr akzeptabel finde, diese Kamera weiterhin zu behalten, da diese jetzt schon zwei mal aufgemacht wurde, dinge ausgetauscht / repariert wurden und das an einer Kamera, die nicht mal 3 Monate alt war und nun schon wieder auf dem Wege ist zur Reparatur.

Darauf bekam ich dann schnell eine Antwort von Sony, dass ich alle Belege (Kaufbeleg, Reparaturbelege) denen senden sollte.
Das tat ich dann auch und bis zur Entscheidung wurde ich zwei mal angeschrieben, dass mein Fall von Abteilung zu nächsten Abteilung gewandert ist.

Am Montag den 27. Mai kam die Kamera wieder aus der dritten Reparatur und sie scheint nun wohl zu funktionieren.

Gestern erhielt ich dann die Entscheidung von Sony:

Zitat:
Sehr geehrter Herr ******,

Ich habe nochmals bei der zuständigen Stelle nachgefragt wegen einer möglichen Kulanzreparatur, diese ist aber leider abgelehnt worden. Begründet wird die Ablehnung mit der Tatsache, dass erst 3 identische Reparaturen in der gleichen Sache durchgeführt worden sein müssen.

Ich bedauere die Ablehnung zutiefst und hoffe, Sie auch in Zukunft als Kunden wieder begrüßen zu können.
Nach dieser Nachricht habe ich gleich den Kundenservice von Sony angerufen und den genauen Grund der Ablehnung hinterfragt, darauf (ein netter Herr) Rücksprache gehalten und mir dann sehr kleinlaut die Entscheidung nochmals erklärt. Ich merkte, dass es Ihm unangenehm war, dies mir noch mal zu erklären und er räumte sogar Verständnis ein, dass er dies so auch nicht hinnehmen würde.
Es sind halt die Bestimmungen von SONY!

Sprich, Sony wäre erst kulant, wenn an Ihrem Produkt 3-Mal das gleiche defekt geht, vorher interessiert es diese nicht!


Da ja meine Kamera nun wieder funktioniert, werde ich diese nun auch weiterhin benutzen aber ich werde mir in Zukunft genau überlegen, wenn ich eine neue Kamera kaufen möchte, ob diese wohl wieder von SONY sein wird.
So kann man nicht mit Kunden umgehen und die Gleichgültigkeit von SONY finde ich in dem Preissortiment nicht angemessen.
Wie gesagt, ich werde wohl nachdenken in naher Zukunft zu wechseln, für mich ist das nicht so hinnehmbar.
Chris|K ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 30.05.2013, 20:23   #2
masquerade
 
 
Registriert seit: 25.07.2012
Ort: 67454
Beiträge: 667
Hallo,
das ist natürlich ärgerlich, aber ob der Pfusch außer beim ersten Defekt an Sony lag? Evtl. Sollte man eine reparierte Kamera vor dem Rückversand testen. Und ich bezweifle außerdem dass es bei einem anderen Kamerahersteller anders gelaufen wäre mit der Kulanz.

...GRuß Michael...
__________________
...Gruß Michael...
masquerade ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2013, 20:29   #3
mick232
 
 
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Linz, AT
Beiträge: 992
Mich wundert die Aussage nicht, denn dein Begehren war schwer zu rechtfertigen bzw. unbegründet. Deine Kamera wurde ja schlussendlich ordnungsgemäß repariert und funktioniert wieder - ein Tausch aus Kulanz hätte dir nichts genützt.
mick232 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2013, 20:40   #4
Chris|K

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 15.03.2013
Ort: Lörrach
Beiträge: 34
Zitat:
Zitat von mick232 Beitrag anzeigen
Mich wundert die Aussage nicht, denn dein Begehren war schwer zu rechtfertigen bzw. unbegründet. Deine Kamera wurde ja schlussendlich ordnungsgemäß repariert und funktioniert wieder - ein Tausch aus Kulanz hätte dir nichts genützt.
Das ist so nicht hinnehmbar!!!

1. Die Kamera wurde mehrmals aufgeschraubt und ist daher nicht mehr neuwertig
2. Wenn das in zwei Jahren passiert, OK aber nicht innerhalb 2 Monate
3. War die Kamera nun 4 Wochen dauernd unterwegs und somit ein Monat nicht zur Nutzung geeignet.

Bei einem 50€ Artikel kann man dies so hinnehmen aber nicht bei einem Artikel der 1000 EUR kostet. Sony mag es wohl Kunden zu verärgern, denn denen ist das wurscht.
Hier geht es um Kundenfreundlichkeit, nicht um "Du hast gekauft und nun leck uns am Ar***!".

Es mag sein, das es Leute gibt, die das so hinnehmen, ich nicht! Ich arbeite für mein Geld und weiss, was ich gearbeitet habe um mir diese Kamera zu leisen.
Chris|K ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2013, 21:12   #5
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Zitat:
Zitat von Chris|K Beitrag anzeigen
Hier geht es um Kundenfreundlichkeit, nicht um "Du hast gekauft und nun leck uns am Ar***!".
Es tut mir leid, deine Hoffnung zu zerstreuen, aber SONY + Kundenfreundlichkeit gibt es schon seit Jahren (oder Jahrzehnten) nicht mehr. Das ist ein offenes Geheimnis und betrifft so zienlich alle (Consumer-)Produkte. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel - bleiben aber Ausnahmen. Dein Kampf ist einer gegen japanische Windmühlen!

Aufgrund dieses "Rufs" von SONY meide ich deren Produkte wo es geht. Als einstiger Minoltaner hatte ich mit der Alpha-Serie jedoch keine große Wahl...

meshua
__________________
Aktuelle Serie: Eun Kyung - A Late Summer Afternoon || San Francisco | Frankfurt | Hongkong: Google+ * IG * FB
meshua ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 30.05.2013, 22:02   #6
Erebos
 
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: Bodensee
Beiträge: 712
Also ich kenne keine Firma die das so macht wie du das gerne hättest. Lassen wir mal den schwammigen Bereich der Garantie ausser acht und schauen mal an was deine Rechte sind.

Das ganze geht schon mal damit los, dass Sony überhaupt nicht dein Vertragspartner ist, sondern der Händler bei dem du die Kamera gekauft hast. Bei ihm musst du reklamieren. Dann hat dieser erstmal zwei Versuche nachzubessern und hier gilt zwei Versuche pro Fehler. Bei dir war es jedes mal ein anderer. Da deine Kamera jetzt wieder 100% funktioniert, hat er seine Pflicht, dir ein Mangel freies Exemplar zu liefern erfüllt. Das die Kamera geöffnet wurde stellt keinen Mangel dar!

Es gibt soweit ich weiß noch irgendwo einen Passus, nachdem man bei Dingen von geringem Wert keine Nachbesserung hin nehmen muss, aber den kenne ich nicht genau und der trifft hier wahrscheinlich auch nicht zu.

Insofern hat Sony alles formal richtig gemacht.
Geh mal in ein Handy Forum, da liest man quer durch alle Hersteller die selben Forderungen wie deine und alle verhalten sich so wie Sony.
Nicht dass du jetzt denkst ich kann deine Gefühle nicht verstehen, das kann ich sehr gut, aber rechtlich ist alles in Ordnung. Und ich wette mit dir, du brauchst nicht lange um fast identische threads über canon und Nikon zu finden wie deinen.

Geändert von Erebos (30.05.2013 um 22:14 Uhr)
Erebos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2013, 22:22   #7
BodenseeTroll
 
 
Registriert seit: 24.02.2007
Ort: Konstanz
Beiträge: 1.095
Zitat:
Zitat von Chris|K Beitrag anzeigen
Die A77 gab den Geist auf nach nicht mal 5 Wochen und ich musste mich erstmal ungern davon trennen und diese zu Geissler senden.
Das verstehe ich nicht. Nach 5 Wochen besteht Gewährleistungspflicht durch den Verkäufer. Der Hersteller, also Sony, hat mit der Sache erst mal gar nichts zu schaffen und Du solltest nirgendwo etwas hinschicken. Der Verkäufer(!) ist zur Nacherfüllung verpflichtet (§437 BGB), die entweder in einer Nachbesserung, also einer Reparatur, oder einer Nachlieferung, also einem Austausch des Gerätes besteht. Die Wahl, was zu machen ist, hat prinzipiell der Käufer (auch, wenn die Verkäufer gerne etwas anderes erzählen...)

Wenn Du also nach den 5 Wochen zu Deinem Fachhändler marschiert wärst, hättest Du jetzt vermutlich eine neue Kamera.

Zitat:
Sprich, Sony wäre erst kulant, wenn an Ihrem Produkt 3-Mal das gleiche defekt geht, vorher interessiert es diese nicht!
Genau. Denn Sony gibt Garantie. Das ist eine freiwillige Sache, deren Ausgestaltung der Garantiegeber bestimmen kann. Das hat auch nix mit Kulanz zu tun, denn sonst könnte der Hersteller ja gleich alle Regeln über Bord werfen.

Zitat:
Wie gesagt, ich werde wohl nachdenken in naher Zukunft zu wechseln, für mich ist das nicht so hinnehmbar.
Nachdenken ist eine gute Idee. Allerdings glaube ich, Du bellst im Moment den falschen Baum an. Wenn Du auf Dein Gewährleistungsrecht verzichtest und Dich einem für Dich schlechteren Verfahren unterwirfst, kann Sony als Letztes was dafür. An der Stelle hilft ein Blick z.B. in Wikipedia oder auch in das hier.

Viele Grüsse,

Michael
__________________
Fotos: seetroll.ipernity.com
BodenseeTroll ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2013, 22:40   #8
Schranzie
 
 
Registriert seit: 17.05.2013
Ort: Konstanz
Beiträge: 322
BGB § 437 demnach musst du dem Hersteller 3x das Recht zur Nachbesserung geben.
Danach kannst du eine Minderung des Kaufpreises verlangen, bzw. vom Kaufvertrag gänzlich zurücktreten.

Leider habe ich auch schon die Erfahrung gemacht das sich selbst grosse Konzerne sehr gerne Quer stellen und so tuen als ob es nicht anders möglich wäre, wenn du dort jedoch anrufst und nicht mit dem Setzling sondern gleich mit dem Gärtner zu sprechen verlangst und ihnen § 437 und dazugehörige verbundene Paragraphen um den Latz knallst ist plötzlich sehr viel mehr drin.

In deinem Fall besteht darauf noch kein Anspruch, erst wenn wieder irgendetwas mit der Kamera sein sollte, kannst du eine Kaufpreisminderung oder eine Neue Kamera bzw. den Kaufpreis zurück verlangen.
Schranzie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2013, 23:20   #9
mick232
 
 
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Linz, AT
Beiträge: 992
Zitat:
Zitat von Chris|K Beitrag anzeigen
Das ist so nicht hinnehmbar!!!
1. Die Kamera wurde mehrmals aufgeschraubt und ist daher nicht mehr neuwertig
Wenn du konkrete Schäden durch das Aufschrauben nachweisen kannst, dann mach sie geltend. Ansonsten ist der Vorwurf haltlos.

Zitat:
Zitat von Chris|K Beitrag anzeigen
2. Wenn das in zwei Jahren passiert, OK aber nicht innerhalb 2 Monate
Das lässt sich nachträglich nicht mehr ändern, auch nicht durch ein neues Gerät.

Zitat:
Zitat von Chris|K Beitrag anzeigen
Das ist so nicht hinnehmbar!!!
3. War die Kamera nun 4 Wochen dauernd unterwegs und somit ein Monat nicht zur Nutzung geeignet.
Auch das würde durch einen Tausch der Kamera nicht anders. Im Gegenteil: jetzt hast du eine funktionierende Kamera. Bei einem Austausch durch ein Neugerät hast du erneut das Risiko, daß etwas nicht passt.
mick232 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2013, 23:31   #10
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Zitat:
Zitat von Schranzie Beitrag anzeigen
BGB § 437 demnach musst du dem Hersteller 3x das Recht zur Nachbesserung geben.
Danach kannst du eine Minderung des Kaufpreises verlangen, bzw. vom Kaufvertrag gänzlich zurücktreten.
Sorry, aber das kann ich so einfach nicht stehen lassen. Wenn du die von dir zitierte Norm mal gelesen hättest, wüsstest du, dass das Schmarrn ist. Der Verkäufer muss genau ein Mal die Möglichkeit zur Nachbesserung bekommen. Ist die Sache dann nicht mangelfrei, kann man zurücktreten, mindern, Schadensersatz verlangen etc. Ich würde gerne mal wissen, wo dieser hartnäckige Irrglaube herkommt, dass man den Verkäufer mehr als einmal an seine Kaufsache ranlassen muss, du bist ja nicht der einzige, der das vertritt :rolleyes:

So der Grundsatz, hier liegt das ganze vielleicht ein bisschen komplizierter, das soll aber jetzt nicht weiter ausgeführt werden.

Tschuldigung fürs OT, aber ich hatte das Bedürfnis, das richtigzustellen.

Schranzie, nicht übelnehmen, ist ja im Grunde auch für dich positiv.
__________________
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MarieS. ist offline   Mit Zitat antworten
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