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#41 | ||
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Zitat:
Zitat:
Insofern hat der Eiffelturm keinen Urheberschutz (in Deutschland). Komplizierter wird's, wenn ein Architekt sein Werk tatsächlich bei der VG Kunst und Bild (so etwas wie die Gema) gemeldet hat. Dann darfst du es zwar auch immer noch zeigen, musst aber eben eine Nutzungsgebühr entrichten. So, wie du ein Buch oder eine Schallplatte zwar kopieren darfst, dafür aber zahlen musst. In diesen Fällen hast du das aber schon pauschal mit einer Abgabe beim Erwerb eines Fotokopierers /CD-Brenner, CD-Rohling getan. Mit den fremden Bienen im eigenen Garten hat das aber nichts mehr zu tun, oder? Martin |
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#42 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
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Falsch - siehe hier!
Hier der Link! Ich zitiere: Laut offizieller Webseite der Betreibergesellschaft des Eiffelturms[3] sei die nächtliche Turmbeleuchtung nach französischem Recht urheberrechtlich geschützt, so dass vor Veröffentlichung von Fotos Gebühren an die Société Nouvelle d'Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) zu entrichten seien. Das betrifft alle Bilder davon auch die in Deutschland!! EIffelturm ist aber eine Außnahme!! Edit: Im übrigen gilt in Frankreich nicht deutsches Recht - sondern französisches.. Geändert von rmaa-ismng (31.07.2008 um 00:41 Uhr) |
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#43 |
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Martin,
und woher weiß ich das mit einem solch GEMAtiesierten Gebäude? Steht da vor ein Copyright-Schild? Im Ernst, diese Diskussion erschien mir erst einfach nur schrill, die Tatsache, dass da war dran ist verwundert mich aber schon wieder...man lernt nie aus und sollte sich gut überlegen was man fotografiert. Aber Bienen? |
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#44 | ||
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Zitat:
![]() ![]() ![]() Zitat:
![]() Martin |
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#45 | |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Zitat:
EDIT: da mich das interessiert hat, habe ich mal ein wenig recherchiert. Siehe hier unter dem Punkt "Panoramafreiheit in der EU". Demnach hat der Martin Recht.
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (31.07.2008 um 01:11 Uhr) |
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#46 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
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Ja, ist schon klar.
Aber: Kurzreise über das verlängerte Wochenende nach Paris. EIn paar Fotos gemacht. ANschließend hier im Forum gezeigt. So jetzt wird der Betreiber aufmerksam. Das Bild entstand in Frankreich an einem geschützen Gebäude. Wo werde ich jetzt verdonnert. Internet hat keine Grenzen! Vor franz. Gericht - und die deutschen Gerichte werden Amtshilfe leisten... und das Geld eintreiben... ![]() |
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#47 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Siehe mein späteres Edit.
Und ich kann mich nur wiederholen: "Vorsicht ist immer gut, aber vorauseilender Gehorsam oder Angst bringt einen auch nicht weiter. Am besten ist immer noch, sich entsprechend zu informieren (ggf. wirklich bei einem Anwalt), dann kann man sich auch nicht so leicht einschüchtern lassen." Leider verbreiten sich solche Gerüchte schnell und irgendwann wird's für bare Münze genommen. Auch die FC hat extra einen entsprechenden Hinweis in die passende Sektion gesetzt. Offenbar unnötigerweise. Aber natürlich ist auch was wahres dran: für Frankreich gilt das Gesetzt natürlich, d.h. in Frankreich darfst du so ein Bild nicht veröffentlichen. Eine Veröffentlichung in Deutschland ist wegen der hier geltenden Panoramafreiheit erlaubt, so sagt es zumindest die -meiner Meinung nach kompetente- o.g. Seite. Das französische Gesetz spielt hier keine Rolle. Und es kommt auch noch hinzu, daß es wohl strenggenommen um die Vermarktung, also die kommerzielle Nutzung eines Bildes (also hier des beleuchteten Eiffelturms) geht, nicht um eine Veröffentlichung im weiteren Sinne (also z.B. das Zeigen eines Bildes in einem Internetforum o.ä.). Nun kann man natürlich argumentieren, das Internet sei mehr oder weniger international und Portale wie z.B. die FC sind das ja auch tatsächlich (es gibt www.fotocommunity.fr usw.) - insofern ist deren Vorsicht vielleicht berechtigt. Nur meines Wissens nach ist es auch so, daß der Serverstandort (oder war es doch der Wohnort des Betreibers?) bestimmt, welchem Recht er unterliegt.
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (31.07.2008 um 01:29 Uhr) |
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#48 | ||||
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Martin |
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#49 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
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Okay, interessanter Link.
Zeigt wie sehr dieses Thema schwammig ist, weil das Gesetz sehr schwammig ist. Hier mal ein Text von April dieses Jahres: Im Bericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ wird dem Gesetzgeber die Einschränkung der Panoramafreiheit empfohlen, die in § 59 des Urhebergesetzes geregelt ist. „3. Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, in § 59 Absatz 1 Urhebergesetz eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken – ausgenommen Bauwerken – im öffentlichen Raum einzuführen, die dann eintritt, wenn die Abbildung gewerblich verwertet wird und die Darstellungsabsicht sich auf das jeweilige Werk richtet.“ (Seite 265) Wer das nachlesen möchte: Hier der Link! Wie ich hier feststelle - schwierig, schwierig...meist macht man sich beim Bild und davor, beim Einrichten der Kamera gar nicht die Gedanken an sowas.. Vielleicht solllte man in Zukunft immer einen Anwalt dabei haben... |
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#50 | |
Gesperrt
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
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Zitat:
Hat man ja bei Straßenszenen oft schon, wenn Leutchen aus Versehen etwas zu formatfüllend mit drauf sind... |
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