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#31 | |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.386
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Wer sieht da was nur in Schwarz-Weiß? ![]()
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#32 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Es geht nicht darum ob Grafittis nun schön oder häßlich sind, sowas ist Geschmacksfrage. Wenn aber jemand fremdes Eigentum zerstört, beschädigt oder meinetwegen auch besprüht, ist das Sachbeschädigung. Das ist eine Straftat. Wer so etwas macht handelt kriminell und gehört bestraft und wenns nur die Kostenübernahme für die Reinigung ist.
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
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#33 | ||
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
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#34 |
Registriert seit: 26.06.2006
Ort: Zwickau
Beiträge: 972
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Hallo
...ich habe den thread nur überflogen .... Aber ich denke wenn man mit einen "Straftäter" mitgeht um während der Straftat Bilder davon zu machen ist man Mittäter! Wenn einer z.b. bei einer Vergewaltigung "aufgepaßt" hat (Schmiere gestanden) ist er strafrechtlich auch ein Mittäter. Einzig das Strafmaß wird wohl unterschiedlich sein. Anders verhält es sich mit "zufällig" fotografierenden Straftaten .... das ist sogar gut ABER man muß die Straftat dann anzeigen und die Beweismittel (Bilder) zu Verfügung stellen. Diese Kosten können sogar den Gericht dann in Rechnung gestellt werden. Dies ist meine Meinung und keine Antwort eines Juristen! Gruß Uwe
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http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/1162826 |
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#35 | |
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
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Zitat:
Natürlich ist bei Gemeineigentum jeder ein bisschen Eigentümer - gehört uns ja allen -, demnach sollten wir auch gemeinsam darüber entscheiden, was damit geschieht. Da das in nur wenigen Länder via Basisdemokratie geschieht, haben wir Stellvertreter gewählt oder über gewählte Stellvertreter einsetzen lassen, die im Auftrag der Gemeinheit handeln. Wenn das mal nicht so sehr im Sinne der Gemeinheit ist, steht es dieser frei bei den nächsten Wahlen neue Stellvertreter zu benennen. Dieses Prinzip ist grundlegend in einer Demokratie. Natürlich sind in der Demokratie Wege mit unter sehr lang, was Aktionen wie die der Sprayer begünstigt. Sie deshalb willkommen zu heißen, bedeutet demnach unsere rechtsstaatlichen Grundsätze mit Füßen zu treten. |
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#36 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
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Die Frage ob es den Leuten gefällt oder nicht, ist oft auch eine Profit-Frage...
Nehmen wir an, ihr wacht morgens auf, geht vor die Haustür eures Hauses um die Zeitung zu holen und seht dass euch jemand die Hauswand besudelt hat. 99,9% Sind sau wütend darüber.... Wenn diese 99,9% sich mit der Sache auseinander setzen würden, dann würde der eint oder andere merken, dass ein Mr. Brainwash, oder ein Banksy etc. das Grafitti gemacht hat und würde weinen vor Freude, weil sein Haus gerade 1-2 Millionen Euro mehr wert hat als vorher... Ja ihr hört richtig... auch Street Art kann verdammt teuer sein, und wenn nun ein Banksy Grafitti auf einem DB Zug wäre, glaubt mir, die DB würde NIEMALS dieses Grafiti entfernen lassen... alles ander jedoch ist der grösste Schund und gehört entfernt.... Stadtmauern mit Banksy Grafittis werden mit Plexiglas geschützt das dem Grafitti nichts passiert... Bei anderen Grafittis werden jedoch Millionen für die Entfernung ausgegeben.... Wo ist da die Logik und da Recht??? |
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#37 | |
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
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Zitat:
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#38 |
Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 114
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Ich denke, Timm Kimm hat vieles schon sehr umfassend dargestellt. Es entspricht auch meiner Meinung, dass in erster Linie entscheidend ist, was der Photograph selbst macht, um die Bilder zu bekommen. Meinung deshalb, weil ich auch keiner vom Fach bin - maximal ein bisschen "reingeschmeckt".
Ich meine, dass bisher noch nicht auf einen Umstand eingegangen wurde, der aber auch einen Unterschied in der rechtlichen Bewertung machen kann: Es gibt einen Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Zivilrechtliche Ansprüche ergeben sich z.B. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, strafrechtliche aus dem Strafgesetzbuch. Bei zivilrechtlichen Sachen muss eine Anzeige vorliegen, bevor juristische Folgen eintreten, bei strafrechtlichen genügt das Delikt und der Staatsanwalt wird tätig. Im engeren würde ich nur letzteres als "Straftat" bezeichnen - im Beispiel mit den Sprayern wird die Polizei aber nur tätig, wenn der Geschädigte da meldet und das Urteil wird die Wiedergutmachung des Schadens beinhalten, keinen Knast wegen "Herumsprühens mit Farbe", denn das ist keine Straftat. Somit hat der Photograph, der es dokumentiert, mit dem Photo noch nichts verbrochen (solange er nicht selbst das Eigentum eines anderen verletzt, sprich: sich auf öffentlichem Grund aufhält etc.). Den moralischen Aspekt, dass er die Ermittlungen bei der Suche nach dem Täter unterstützen sollte, oder ob er durch Herausgabe von Photos zur Identifizierung desjenigen verpflichtet ist, kann und möchte ich nicht bewerten. Eine Straftat ist z.B. alles, was mit Körperverletzung zu tun hat. Hier gilt meiner Meinung nach auch, was zur Absprache gesagt wurde: Wer im Vorfeld Kenntnis davon erlangt hatte, dass eine Straftat geplant ist, und sich dann entsprechend einfindet, kann belangt werden, auch wenn er sich auf öffentlichem Grund befindet. Was bei Körperverletzung hinzukommen kann, ist auch die unterlassenen Hilfeleistung. Naja - wie hat der TO geschrieben: er spricht nicht so was krasses an. Da brauchen wir vielleicht auch nicht näher drauf eingehen ... Lasse mich gerne belehren, wenn ich hier etwas falsches gesagt habe. |
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#39 | |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.386
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Zitat:
Sorry, aber das ist eine sehr eigenartige Rechtfertigung für Sachbeschädigung! ![]()
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#40 | |
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
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Zitat:
Zu definieren was "gerecht" ist, "nicht Recht", nimmt mitunter philosophische Ausmaße an, die hier nur noch von wenigen grundlegend diskutiert werden können. |
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