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Alt 01.01.2009, 20:40   #21
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von willimax Beitrag anzeigen
Einen hab ich noch !!

Nachdem ich den Artikel erhalten habe , und ich den Verkäufer auf die falsche Artikelbeschreibung hingewiesen habe :

Hallo,
heute ist der Teleconverter angekommen,
leider musste ich festellen das er nicht an meine Sony Alpha AF Kamera passt.
Es handelt sich um einen Teleconverter ,der nur an den alten Minolta Kameras mit MF betrieben werden kann,
somit ist der Teleconverter für mich nutzlos.


bekam ich folgende Antwort :

Guten Abend,
Ihre Ausführungen sind unqualifiziert, offensichtlich liegt Motivirrtum vor, der laut BGB nicht zu Vertragswandlung oder-minderung berechtigt.
Zunächst passen einmal alle Minolta Teleconverter auch auf Sony DSLR`s, daß weiss ich aus eigener Erfahrung.
Und nun nehmen Sie sich einmal Zeit, die Artikelbeschreibung genau zu studieren, was Sie wohl nicht getan haben .
HABE ICH HIER EINE GRUNDSÄTZLICHE AF-UNTERSTÜTZUNG ERWÄHNT???
Also beleidigen Sie bitte nicht weiter meine Intelligenz!! Negativbewertung?? Da wäre ich sehr sehr vorsichtig, es könnte teuer für Sie werden.
Noch eine angenehme Adventszeit und viel Spass beim Shoppen bei EBay!
Und wenn Sie sich trauen, rufen Sie an : 0209-xxxxxx.



Über Meinungen bezüglich der Artikelbeschreibung und deren Wahrheitsgehalt wäre ich sehr dankbar

Hier der Link zur Ebay Auktion.

Gruss
Willi
Ich verstehe nicht, warum du dieses (sorry) Riesenar***loch nicht bei der Polizei wegen Betrugs anzeigst (bei ebay sowieso).
Seine Antwort beweist ja praktisch, daß er mit Vorsatz falsche Angaben gemacht hat um seinen Schrott teuer zu verkaufen.
Zitat:
Dadurch kann es sein, dass je nach Ausgangslichtstärke (ab etwa Lichtstärke 5,6-8) und Empfindlichkeit des AF-Sensors, auch einmal eine manuelle Scharfeinstellung nötig wird.
Er erwähnt hier eindeutig einen AF-Sensor. Hätte er wenigstens geschrieben, daß trotz AF IMMER eine manuelle Fokussierung erfolgen muß...

Für wen das jetzt teuer wird, kann ich Dir jetzt schon sagen...

Ich frage mich, wie diese Pfeife zu einer relativ guten Bewertung gekommen ist...

Hier ein Verkauf, bei dem ebenfalls eine inkorrekte Artikelbeschreibung reklamiert wurde (ich weiß zwar nicht, was da falsch beschrieben sein könnte, aber egal....
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=110323670612

Geändert von Tom (01.01.2009 um 23:52 Uhr)
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 01.01.2009, 21:11   #22
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Jepp, nach der Antwort (habe ich heute erst gesehen) würde ich dann auch die härteren Geschütze auffahren, er will es offensichtlich nicht anders und die Sachlage ist meiner Meinung nach klar. Dafür sollten aber eigentlich noch die bei Ebay vorhandene Mechanismen ausreichen - (leider) weniger schmerzhaft für den "netten" Verkäufer, aber auch weniger Aufwand für dich. Und den nervlichen und möglicherweise auch monetären Aufwand sollte man natürlich bei sowas berücksichtigen - auch wenn's gerade bei solchen Typen bitter ist, aber nicht immer lohnt es sich, auf sein Recht zu beharren.

Aber dem Typen würde ich auf jeden Fall was husten, ganz klar. Auf solche billigen Einschüchterungsversuche reagiere ich ganz allergisch.

Ich habe kürzlich sogar eine Kulanzzahlung für einen NICHT mit Paypal bezahlten Artikel von Ebay bekommen, d.h. auch wenn sie's nicht an die große Glocke hängen, gibt es da wohl noch gewisse Schutzprogramme auch für nicht-Paypal Auktionen. Das war aber auch die bei der Polizei gemeldete klare Betrugssache, die Polizei stand mit Ebay in der Sache in Konakt usw. - ich weiß daher nicht, ob man das mit "normalen" Streitfällen vergleichen kann.
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (01.01.2009 um 21:13 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.01.2009, 21:27   #23
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
So wie sich das anhört kannst Du ihm - der Dir wohl mit "BGB"-Gefasel kommt - recht wahrscheinlich arglistige Täuschung nachweisen.

Also die Vorspiegelung falscher Tatsachen, bzw. Verschweigen einer Tatsache reicht of auch schon aus, mit Vorsatz, sprich er kennt die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder hält diese zumindest für möglich. Und dies ist sowohl bei dem Text als auch bei der Beschreibung erkennbar.

Anzeige wird wohl nichts bringen, wegen vernachlässigbarem Streitwert, aber mindestens negative Bewertung ist drin und ebay-Maßnahmen.
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.01.2009, 21:34   #24
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von binbald Beitrag anzeigen
Anzeige wird wohl nichts bringen, wegen vernachlässigbarem Streitwert
Da muß man unterscheiden -und das habe ich auch erst kürzlich bei meiner Geschichte gelernt- zwischen einer Anzeige bei der Polizei und einem zivilrechtlichen Anspruch. Die Polizei nimmt Anzeigen laut Auskunft auch bei kleinen Beträgen auf (bei mir ging's z.B. nur um 9 € plus 2 € Versand, dazu muß ich allerdings auch sagen, daß ich einer von angeblich 600 Betrugsopfern war, da besteht dann natürlich insgesamt schon ein größeres Interesse) - das muß sie. Was dann weiter passiert, steht natürlich auf einem anderen Blatt und das Geld wieder zu kriegen ist eigentlich Sache von Anwälten und Gerichten und damit ein anderes Thema. Diesen ganze Apparat in bewegung zu setzen, ist wegen 11 oder auch 60 € wahrscheinlich wirklich nicht sinnvoll, auf jeden Fall nicht ohne Rechtschutzversicherung.

War übrigens interessant bei der Polizei: die haben (selbst in meiner nicht soo großen Heimatstadt) extra vorgefertigte Formulare und Mitarbeiter nur für Ebay-Sachen

Zitat:
aber mindestens negative Bewertung ist drin und ebay-Maßnahmen.
Das sowieso.
__________________
Gruß Jens
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.01.2009, 21:42   #25
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Zitat:
Zitat von Jens N. Beitrag anzeigen
zwischen einer Anzeige bei der Polizei und einem zivilrechtlichen Anspruch
klar - zivilrechtlich ist das wie Schießen mit Kanonen auf Spatzen und fällt sofort unter den Tisch. Ich bin von der Polizei ausgegangen, die das ja - wie Du schreibst - aufnehmen muss (!). Aber vermutlich sind die recht überlastet, so dass dieser geringe Streitwert wohl kaum zügig verfolgt wird, weil es schlichtweg wichtigere und drängendere Dinge gibt; aber das ist Spekulation und hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter ab.

Allerdings wenn man Lust drauf hat (und die hätte ich in diesem Fall) würde ich das schon alleine deswegen tun, um dem Verkäufer ein wenig auf die Nerven zu gehen - und dann mit Aktenzeichen bei ebay einstellen...
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 02.01.2009, 00:01   #26
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von binbald Beitrag anzeigen
Anzeige wird wohl nichts bringen, wegen vernachlässigbarem Streitwert, aber mindestens negative Bewertung ist drin und ebay-Maßnahmen.
Ich denke schon, daß das etwas bringen wird.

Wer in einem Laden etwas mitgehen läßt, wird auch angezeigt und bekommt die Quittung ggf. in Form einer Vorstrafe, auch wenn es nur um geringe Werte geht. Bei Betrug/arglistiger Täuschung sollte das nicht anders sein.

Wie soll denn unser Rechtssytem noch eine Abschreckung erzielen, wenn jede Anzeige wegen geringer Streitwerte erst gar nicht eingeleitet oder nicht weiter bearbeitet würde?

Diesem "Schlaumeier" würde eine Vorstrafe jedenfalls gut zu Gesicht stehen, so wie er die Klappe aufreißt...
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2009, 13:43   #27
4Norbert
 
 
Registriert seit: 11.09.2005
Ort: NRW
Beiträge: 1.430
Wohl kein Einzelfall....

http://www.toolhaus.org/cgi-bin/negs...ft_lobber&v=60
__________________
"Einfache Leute haben die Arche gebaut, Fachleute die Titanic"
4Norbert ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2009, 13:49   #28
drive
 
 
Registriert seit: 04.11.2006
Ort: Karlsruhe und Esslingen
Beiträge: 761
Zitat:
Zitat von 4Norbert Beitrag anzeigen
Unglaublich.
Tut sich hier noch etwas? Der Verkäufer muss dringend eins auf die Mütze bekommen. Wenn ich hier seine Antwort Mail und die o.g. Bewertungen lese, schwillt mir der Kamm.
__________________
schöne Grüße, Drive
drive ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2009, 14:15   #29
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von 4Norbert Beitrag anzeigen
Eindeutig!
Zeige die Schweinebacke an, Du kommst damit durch!

Solche Zeitgenossen sind daran schuld, daß Ebay überhaupt keinen Spaß mehr macht und ich und viele meiner Bekannten dort nur noch im Ausnahmefall kaufen (fast nur noch bei Händlern).
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2009, 14:34   #30
spider pm
 
 
Registriert seit: 29.01.2008
Ort: 38xxx
Beiträge: 918
moin

...also er hat unter Technische Daten eindeutig AF-Funktion geschrieben ...

und mit dieser Patzigen Antwort sehe ich , das er Dir was untersch***** will ... sonst hätte er sich für diesen Fehler Entschuldigt und einen Ausweg angeboten , wie auch immer ...

also mindestens bei Ebay melden und abwarten... so würde ich es machen ...

pierre
spider pm ist offline   Mit Zitat antworten
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