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» Darf man ein Fotostudio als Gewerbe anmelden ohne dass man gelernter Fotograph ist? |
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#21 | |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
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Zitat:
Ein bekannter ist Malermeister, hat allerdings bei einer Behörde gearbeitet und ist mit 56 Jahren verrentet worden. Er hat ein Gewerbe angemeldet, bei dem er sich einen gewissen Betrag monatlich dazuverdienen darf. So was meinte ich halt. Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#22 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.02.2008
Ort: In der Nähe von Passau
Beiträge: 528
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Vielen Dank an alle.
Wir überlegen uns das ganze mal und werden die nächsten Wochen mal mit den Behörden reden. Da wir das ja nicht machen wollen um irgend welchen absurden Sachen von der Steuer abzusetzen sondern uns nur ein kleines Taschengeld verdienen wollen müsste das eigentlich schon hinhauen. Mal schauen. Also vielen Dank nochmal. |
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#23 |
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 1
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Hallo,
wenn ich als Fotograf ein Gewerbe anmelde (als Nebenerwerb) werde ich in die Handwerksrolle eingetrage. Des weiteren werde ich Pflichtmitglied in der Berufsgenossenaschaft Druck und Papierverarbeitung. Soweit ich im Internet gelesen habe kostet mich dass ca 300 € für beides im Jahr. Was ist mit Künstlersozialkasse? Habe im Forum gelesen, dass man sich als Freiberufler nicht in die Handwerksrolle eintragen muss, was ist dann mit BG und Künstlersozialkasse? Freier Beruf wär zB Bildjournalist - Fotograf der Potraits und Hochzeiten etc fotografiert ist idR Gewerbetreibender. Gibt es Erfahrungsberichte? Gruß |
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#24 |
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
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Moin,
deine Frage ist auch gespickt mit Halbwahrheiten... "Freier Fotograf"...ist allenfalls ein Amateur!!! den Begriff gibt es so nicht, er wird aber von allen Möchtegernen herbeogesehnt... immer in der Annahme ...das du dann "frei" bist...? bist du aber nicht!!! in erster Linie ist ein Fotograf...ein "gewerblicher Fotograf"! mit den entsprechenden Anmeldungen wie oben beschrieben! um ein "freier Fotograf" zu werden must du dich "künstlerisch" ausdrücken und... es vor einer Kommission beweisen(meist Kulturbehörde) dort muss eine eindeutige Präsentation vorgelegt werden...die entscheiden dann, ...ob die "gewerbefrei" arbeiten kannst! die Künstlersozialkasse...hat eine Website...informiere dich dort Mfg gpo |
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#25 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Es gibt noch viel besseres. Der Gesetzgeber selbst gibt Beispiele dafür, wann ein fotografierendes Wesen als Gewerbetreibender und wann als Künstler anzusehen ist. Dazu gehören neben der Tätigkeit des fotografierens selbst auch die Vorbildung. Aus den Texten von Urteilen, Kommentaren und Durchführungsverordnungen kann man ganz gut herauslesen, wie man sich beim Ordnungsamt und beim Finanzamt präsentieren muss, um als Künstler zu gelten, und wann man sofort als Gewerbetreibender identifiziert ist.
Danach hat es ein Fotograf (Meister oder Geselle) schwer, als Künstler anerkannt zu werden (siehe Beitrag von gpo). Ein Akademiker mit Kunststudium ist grundsätzlich Künstler, solange er nicht nach detaillierten Anweisungen eines Auftraggebers arbeitet (das kennzeichnet nämlich aus der Sicht der Behörden den Handwerker). Der Künstler setzt seine eigene Sichtweise um, nicht die des Auftraggebers wie der Handwerker. Ein freiberuflich Tätiger (Künstler) kann wiederum einen geringen Anteil seiner Einkünfte gewerblich (also wie ein Fotograf) erzielen, ohne insgesamt gewerblich tätig sein zu müssen. Das sind jetzt nur ein paar Anhaltspunkte. Wer mit juristischen oder steuerlichen Quellen umgehen kann, wird es recht einfach ergoogeln können, um seinen individuellen Fall beurteilen und mit dem nötigen Nachdruck durchsetzen zu können. Die besten Quellen sind aber nicht im Netz. Wer damit keine Erfahrung hat ist einem Fachmann (z.B. Steuerberater) auf Gedeih und Verderb ausgeliefert - denn für einige Fachleute ist das Thema schlichtweg uninterressant, andere wiederum haben Freude daran, Behörden in ihre Schranken zu verweisen. Die Frage ist also, ob es sich bei einem angestrebten Umsatz mit fotografieren lohnt, einen mehr oder weniger großen Aufwand zu betreiben, um ein paar Euro Gewerbesteuer und Kammergebühren zu sparen...
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
Geändert von Dimagier_Horst (25.05.2008 um 18:15 Uhr) |
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#26 |
Registriert seit: 14.03.2005
Ort: Oberstdorf
Beiträge: 2.492
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Darfst du,aber du wirst gleich ein paar Rechnungen bekommen
![]() z.B. Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Versicherung usw.......usw.......... lass dich mal überraschen ![]() |
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