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#21 |
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 3.509
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Ach ja, das liebe eBay...
![]() als Käufer geht es ja noch, da bewegt sich eBay manchmal, aber als Verkäufer hast Du da vollkommen die Pappnase auf, der gewerbliche Verkäufer hat so gut wie NULL Rechte und alle Pflichten die man sich vorstellen kann. Ein Beispiel: vor 4 Stunden hat ein Schweizer bei uns ein Bild zum SofortKauf gekauft und direkt danach ne Mail geschrieben das er sich verklickt hat (obwohl er sogar 1x Bestätigen muß)... Ergebnis: 6 Euro eBay-Gebühren futsch, und das ist kein Einzelfall. Will man sein 100% Profil nicht versauen, nimmt man sowas halt hin ![]() ![]() ![]() Den hier für Käufer genannten 'Goldenen Regeln' kann ich nur beipflichten. 1. wer Lesen kann ist klar im Vorteil, also alles genau lesen, wirklich ALLES, egal wieviel Text es auch ist!!! 2. Bewertungsprofil ansehen, dabei sollte man auch darauf achten ob der Verkäufer vorher sein Profil mit Kleinpreisartikeln frisiert hat. 3. Versandkostenfalle!!! Immer darauf achten wieviel Versand der Verkäufer verlangt, manche sind da echt unverschämt und holen sich so den Gewinn an ihren Artikeln. 4. Bei Käufen im Ausland auch die eventuellen anfallenden Kosten wie Einfuhrumsatz und Zoll mit einrechnen. 5. Vorher gut im Web rescherschieren ob es den Artikel dort nicht doch viel günstiger.(de) ![]() 6. Bauchgefühl ist meiner Meinung nach auch wichtig - und ich meine damit keine Blähungen ![]() Hat noch wer ein paar Regeln??? ![]() Ich denke das jeder mal bei eBay oder in Forenmärkten auf die Nase gefallen ist oder noch fallen wird, man sollte aber auch daran denken wieviel Schnäppchen man schon gemacht hat. Bei mir ist es so das ich immer noch im Gewinnbereich bin und solange es so ist, kaufe ich weiterhin dort. Murphy's Gesetz: wenn was schief gehen kann, geht es auch schief ![]() Viele Grüße, Edwin
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![]() ![]() "Sanity for the sake of sanity is insane" ![]() |
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#22 | |
Registriert seit: 30.05.2006
Ort: Wien
Beiträge: 84
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Zitat:
![]() Das ist für mich DER Grund, immer noch glücklicher Ebayer zu sein: Ich habe dort schon viel gespart und noch wenig verloren (ca. 90 € in 7 Jahren) Aber es gilt immer noch vorsichtiger zu sein und im Zweifelsfall auch nein zu sagen! |
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#23 | |
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
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Zitat:
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Ciao, Cl ![]() |
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#24 |
Themenersteller
Registriert seit: 06.10.2004
Ort: Norderstedt bei Hamburg
Beiträge: 3.323
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Kurzer Zwischenbericht.
Dem Verkäufer wurde nun mehrmals per mail erklärt, warum die Ware zurückgesendet wird. Sie ist also nun bei ihm angekommen und promt kommt eine mail, in der nach dem Rücksendegrund gefragt wird. Hinhaltetechnik, in der Hoffnung, dass der Kunde entnervt aufgibt. Zum Glück gehts ja nicht um viel Geld, aber verschaukeln lassen wir uns nicht. Mal sehen, wer den längeren Atem hat. Naja, wenns gar nicht anders geht, muß halt die Rechtsschutzversicherung mal ein paar Euro für ein Anwaltsschreiben rausrücken. |
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#25 | |
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
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Zitat:
Rainer |
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#26 | |
Themenersteller
Registriert seit: 06.10.2004
Ort: Norderstedt bei Hamburg
Beiträge: 3.323
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Zitat:
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#27 |
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
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Stand da eigentlich "angemeldet als gewerblicher Verkäufer"? Wenn nein, hat er in letzter Zeit viel verkauft? Wenn eine der Fragen mit ja beantwortbar ist, dann gilt das Fernabsatzgesetz und er hätte Dich auf Dein Widerrufsrecht hinweisen müssen. Hat er in seiner Auktion nicht doch eine entsprechende Passage? Wenn nein, dann hast Du sogar ein unbefristetes Widerrufsrecht, wenn er darauf hingewiesen hat, dann ein 14-tägiges. Daß ein gewerblicher Verkäufer das Fernabsatzgesetz nicht kennt, kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.
Rainer |
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#28 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Grau ist alle Theorie sage ich da nur. Was er müsste und was er tut, sind leider zwei paar Schuhe und wenn er nicht will, dann wird man sich das Recht erkämpfen müssen (vor Gericht) - was teuer, aufwendig und langwierig sein kann.
Ich hatte kürzlich auch wieder Pech: österreichischer VK, Artikel sollten "einwandfrei" sein, bekommen habe ich nur Schrott. Er ist zwar als gewerblich angemeldet, reagiert aber auf nix. Ich könnte jetzt natürlich das Geraffel nehmen und (auf meine Kosten, das Porto muß ja erstmal ausgelegt werden) zurück schicken, aber selbst wenn er die Annahme nicht verweigert, darf ich dann auch noch meinem Geld hinterher rennen. Nee nee, der kriegt eine negative Bewertung, ich hole mir über den Ebay Käuferschutz das Geld (abzüglich 25 € und Versandkosten -unter'm Strich bleibt da in meinem Fall kaum was übrig- und das Verfahren dauert lange) zurück, versuche aus dem Schrott noch das beste zu machen und verbuche die evtl. verbleibende Differenz unter Lehrgeld. Ist eigentlich nicht richtig, schont aber Zeit und Nerven.
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Gruß Jens |
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#29 |
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 3.509
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@ RainerV
wir haben mittlerweile einen Monat (nicht 30 Tage sondern wortwörtlich eine Monat wird vom Gesetzgeber verlangt!!!) Widerrufsrecht, jeder gewerbliche Verkäufer der noch die 14 Tage drinne stehen hat, ist abmahnfähig und sowas kann teuer werden!!!! Sollte der Warenwert unter 40,00 Euro liegen, sind die Rückversandkosten vom Käufer zu tragen, über 40,00 Euro vom Verkäufer. Dieses gilt für gewerblich Verkäufer in Deutschland, wie es in anderen Ländern aussieht kann ich nicht sagen. Edwin
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#30 | |
Registriert seit: 07.07.2004
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Beiträge: 630
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Zitat:
Gruß, katmai. |
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