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#21 |
Registriert seit: 29.10.2004
Ort: D-12*** Berlin
Beiträge: 118
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Ich würd's genauso halten. Ich bin auch einer von den Trotteln, die zuviel erhaltenes Wechselgeld zurückgibt, gefundene Brieftaschen abgibt und alten Frauen über die Strasse hilft. Ich IDI**! Das Leben könnte so spannend sein...
Axel |
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#22 |
Registriert seit: 13.04.2004
Beiträge: 1.170
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naja - jetzt mal rein hypothetisch - dann würdet ihr Gutmenschen feststellen dass es euch was kostet dem grossen T seinen eigenen Fehler mitzuteilen weil es keinen kostenlosen Weg gibt die zu kontaktieren bzw. man nie eine Reaktion darauf bekommt, dass die es nach dem ersten Hinweis immer noch nicht hinkriegen, dass die nach dem zweiten Hinweis "versehentlich" den doppelt so hohen Betrag abbuchen - das hat für mich nix mit alten Frauen zu tun die über die Strasse wollen ...
Wie gesagt, die haben schon öfter Mist gebaut der mich viel Nerven und auch Geld gekostet hat und niemand hat mir auch nur eine Entschuldigung angeboten - eine Hand wäscht die andere. "Leider" scheinen meine Rechnungen im Moment korrekt soweit ich fähig bin das zu erkennen... |
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#23 |
Registriert seit: 28.09.2003
Ort: D 10557 Berlin Moabit
Beiträge: 16.958
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Ich habe auch jetzt nach einem Umzug wieder nur Gute Erfahrungen mit dem "Großen" T gemacht, und kann die nur empfehlen, auch wenn Sie etwas teurer sind.
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mit einem Gruß von einem Dithmarscher aus dem Zentrum Berlins (Moabit) Ditmar |
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#24 |
Registriert seit: 11.10.2003
Beiträge: 1.240
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Nach allem was ich mit der Telekom erlebt habe, - wir hatten mehr als zwei Jahre eine Menge Spaß miteinander, eingebracht hat's denen ausser einem Kunden weniger, reichlich Spesen und zwei Strafanzeigen nichts-, würde ich die Spacken auf so einen Fehler auch nicht mehr hinweisen.
Könnte ja durchaus sein, dass sie es erst nach Eintritt der Verjährung merken ;-) Aber herum jammern wenn das doch nicht klappt würd ich halt auch nicht. No risk no fun. |
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#25 | |
Registriert seit: 20.05.2004
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1.629
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Re: PANIK!!! Die T-Com will 472,80 Euro von mir
Zitat:
Ich finde es nicht in Ordnung wie hier teilweise über Leute moralisch gerichtet wird, anstatt die eigentliche Frage zu behandeln. @XxJakeBluesxX Die Verjährungsfrist ist 3 Jahre. Als Kunde hast Du im übrigen auch die Pflicht, bei fehlenden Rechnungen nachzufragen. Erst wenn Du dies mehrmals nachweislich getan hast, gäbe es eine Chanche vor Gericht. Die Leistung wurde in Anspruch genommen, ist also zu zahlen. Eine Ratenzahlung kann als Kulanz von der T-Com angeboten werden - einen Anspruch hast Du allerdings nicht (also freundlich bleiben). Die Länge der Ratenzahlung ist üblicherweise Verhandlungssache ( bis 3-6 Monate sind drinn). Solltest Du von 1&1 für diesen Zeitraum für den Anschluß Rechnungen bezahlt haben, dann müssen die erstattet werden.
__________________
Gruß Holger |
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#26 |
Registriert seit: 14.03.2006
Ort: 59399 Olfen
Beiträge: 4
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Hatte sowas ähnliches auch mal beim Umzug von EON Aquapower zurück zu RWE (Strom ;-) Wir hatten die Kündigung selbst erledigt und zu RWE geschickt. Entsprechend haben wir die Unterschrift auf dem Antrag nicht geleistet mit der wir die RWE dazu beauftragen sollten. Darauf konnte die RWE aber nicht wechseln und wir haben denen die Unterschrift dann doch gegeben, immermit dem Hinweis dass es nix mehr zu Kündigen gibt. In der Zeit hatten wir den Standard-Strom über den lokalen Anbieter (RWE) bezogen und uns einmal im Monat nach dem werten Befinden der Sachlage erkundigt. Die RWE konnte uns nicht ofiziell Anschließen und wegen der Sachlage konnten die uns keine Kundennummer vergeben unter der wir dann eine Rechnung hätten kriegen können. Wir waren also keine Kunden bei denen. Wir waren aber auch kene Kunden bei dem alten anbieter mehr, und konnten das sogar beweisen.
Wir haben sieben Monate keinen Strom bezahlt und bis heute nix davon gehört. Ist ca. 3 Jahre her ![]() Also unbedingt die Verträge und Unterschriften kontrollieren und falls erforderlich einen Anwalt nehmen (EDIT: wegen der "Anerkennung der Ansprüche" mit der Ratenzahlung. das war nicht sehr schlau). Gruss Cracken5d PS: Wir haben die Kohle damals auf die Kante gelegt und gewartet ob wir die mal brauchen werden. Haben wir nen Kinderwagen von gekauft ![]() |
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#27 |
Registriert seit: 17.02.2005
Beiträge: 93
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deartige Geschichten sind wohl Methode seitens der T-Com. Ich hatte meinen T-Online Account abgemeldet und gleichzeitig meine Lastschriftermächtigung gekündigt (per Fax) und danach 12 Monate lang nichts mehr vom rosa Riesen gehört. Dann kam eine Rechnung über 12xGrundgebühr. Meine Kündigung wurde wohl deswegen ignoriert, da diese laut AGBs der T-Com unterschrieben werden musste (hahaha). Um ein Rumgestreite wegen ca. 50 EUR zu vermeiden und da ich als Selbständiger keine SCHUFA / Creditreform /Hermes Negativauskünfte brauchen kann, habe ich bezahlt und dafür sämtliche Firmenanschlüsse gewechselt.
Es war beim Schriftwechsel mit der T-Com klar zu erkennen, dass verzögerte Rechnungstellungen nach Kündigungen IMHO bewusst dazu benutzt werden, den Ex-Kunden im Rahmen der rechtlcihen Möglichkeiten (Verjährungsfrist usw.) nochmal abzukochen. Gruss Dieter |
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#28 |
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
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Neuigkeiten:
Einer Ratenzahlung hat die T-Com zwar nicht zugestimmt da die sowas nach eigener Aussagen nicht machen, aber sie werden die Summe erst in 2 - 3 Monaten abbuchen. Das heißt dass ich jetzt erstmal sparen muss und nicht zum Usertreffen nach Dresden kommen werde.
__________________
Ciao, Cl ![]() |
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#29 |
Registriert seit: 05.08.2004
Ort: D-04564 Böhlen
Beiträge: 317
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@fmerbitz: Gerade als Selbständiger solltest Du Deine Finanzen genauestens im Blick haben....
@hosand : Bist Du Dir sicher dass man Rechnungen anmahnen muss? Bei meinen Kunden (alles Firmen) gilt eher die interne Regel, dass ein Projektleiter keine Rechnungen anmahnen darf. @alle: Bei jeder Kündigung sollte man um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten. Grüße Fingolfin (der erst ein Problem mit T*** hatte, das beiderseits zufriedenstellend gelöst wurde). |
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#30 | |
Registriert seit: 20.05.2004
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1.629
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Zitat:
Unter dem Aspekt, dass ich vor einer Verjährung mangels Rechnung die Zahlung verweigere - ja. Wenn der Fall vor Gericht geht und ich habe die Rechnung angemahnt, hab' ich eine reale Chanche das ich nicht zahlen muß. Welche Zeiträume dazwischen liegen müssen - keine Ahnung. Für die Verjährung ist das ohne Belang, da muß ich nicht anmahnen. Die Info's habe ich von einem Bekannten aus der Rechtsabteilung meiner Fa, mit dem ich vor einigen Wochen ein Gespräch genau zu diesem Thema hatte. Ich selbst habe keinen juristischen Background.
__________________
Gruß Holger |
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