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#21 | ||
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Wir gesagt, mir ist es ja ähnlich gegangen. Zitat:
Sollte in meinem Falle die Versicherung nicht zahlen, werde ich auch mit meiner non-MF-Version des 16105 leben.
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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#22 |
Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 1.706
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#23 |
Registriert seit: 31.08.2007
Ort: Troisdorf
Beiträge: 1.454
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Da drücke ich dir die Däumchen, dass der AF weiterhin funktioniert.
Bei meinem ersten 16-80 war der MF so schwergängig, dass er praktisch unbrauchbar war - und ich dachte auch: egal, das stelle ich eh nie manuell scharf. Leider blockierte nach einigen Jahren auch der AF. Die Reparatur hätte knapp 500 Euro gekostet ... |
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#24 | |
Registriert seit: 12.04.2012
Ort: Gerlingen
Beiträge: 4.771
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Zitat:
Leider auch schon hier mit einem Forum-Kauf auf die Schnauze gefallen. Ich gehe aber davon aus das bei den meisten Anbietern die schon länger dabei und auch sonst aktiv sind, hier keine Probleme entstehen würden |
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#25 | |
Registriert seit: 27.03.2006
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 760
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Zitat:
Nach 4 Tagen sollte es der Verkäufer noch akzeptieren, dass der Schaden zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war und das Objektiv zurücknehmen oder den Preis mindern. Ich würde das nicht so lassen, auch wenn ich MF bei diesem Objektiv nicht einsetzen wollte, da einerseits das bei einem Wiederverkauf den Preis deutlich mindert und andererseits meist ein erstes Anzeichen für einen siechenden Fokusantrieb ist. Der AF wird mit einiger Wahrscheinlichkeit auch bald ausfallen. Fotorrhoe Geändert von Fotorrhoe (12.01.2015 um 13:26 Uhr) |
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#26 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Verbreite bitte nicht so einen Unsinn.
- für was eine Garantie eintritt, legt der Hersteller nach Gutdünken in den Garantiebedingungen fest. Das kannst Du nicht pauschalisieren. - die Gewährleistung tritt für Schäden ein, die bei Übergabe schon bestanden haben. Für Schäden, die nach der Übergabe bemerkt werden, nimmt man ZUNÄCHST an, dass sie schon vor Übergabe bestanden. Kann der Verkäufer beweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht bestand, haftet er auch nicht dafür! Danach ist der Käufer in der Beweispflicht.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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#27 |
Registriert seit: 24.06.2011
Ort: Innsbruck
Beiträge: 518
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Nicht direkt. Innerhalb der ersten sechs Monaten wird angenommen, der Mangel sei schon beim Verkauf vorhanden gewesen. Im Zweifelsfall muss der Verkäufer beweisen, dass dem nicht so was. Danach muss der Käufer versuchen zu beweisen, dass der Mangel bereits vorher vorhanden war.
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#28 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Hallo Mario,
kannst Du mir erklären, was ich anderes geschrieben habe, als Du?
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#29 |
Themenersteller
Registriert seit: 20.08.2014
Ort: Norische Region (Kärnten)
Beiträge: 494
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Hallo!
Gerade eine Mail von Schumann erhalten, eine Reparatur des mittlerweile bekannten Fehlers bei dieser Linse kostet 420,--, da viel auszutauschen ist. Ich hoffe auf ein Einlenken des Verkäufers und dass der AF-Betrieb nicht auch noch seinen Geist aufgeben wird.
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Liebe Grüße Siegrid ZU HAUSE IN DER NORISCHEN REGION KÄRNTENS |
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#30 | |
Registriert seit: 24.06.2011
Ort: Innsbruck
Beiträge: 518
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Zitat:
Aber kann auch gut sein, dass ich das im ersten Moment etwas falsch interpretiert habe. |
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