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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Instagram-Act: Britische Regierung plant Aufweichung des Urheberrechts bei Bildern...
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Alt 02.05.2013, 09:19   #21
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
Zitat:
Zitat von André 69 Beitrag anzeigen
Es bemüht doch nicht jeder einen Anwalt, nur weil ein Bild von ihm verwendet wird ...

Gruß André
Das würde ich glaube auch nicht tun. Es gibt nur sehr wenige Bilder, die mir das wert wären.
Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 02.05.2013, 10:18   #22
HeinS
 
 
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
Mal kurz gedacht:
Die Bilder werden irgendwo gesammelt und können von Jedermann frei genutzt werden. Ein Bild scheint lohnenswert, sodass sich jemand die Rechte daran sichert. Der Urheber darf sein Bild nicht mehr verwenden, weil die Rechte nun jemand anders hat.

Ist so wie beim dem Sänger, der so heißt wie sich ein anderer nennt und sich öffentlich nicht mehr so nennen darf, weil sich der andere seinen Namen gesichert hat.

Geht wohl laut Gesetz, aber ist das nicht irgendwie krank?
__________________
Grüße, Heinz
HeinS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2013, 10:23   #23
André 69
 
 
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.052
He he, so schräg um die Ecke gedacht habe ja noch nichtmal ich.

Gruß André
__________________
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren (Benjamin Franklin)
André 69 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2013, 13:44   #24
Tikal
 
 
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
Wenn du von diesem Fall ausgehst absichtlich und offentsichtlich unrechtmäßige Kopien zu verwenden, dann ändert sich mit dem neuen Gesetz nichts. Denn jeder kann heute schon auf Flickr alles mögliche finden, bearbeiten und verwenden.

Greift das Gesetzauch auf Bilder, die beispielsweise auf Deutschen Servern gespeichert und mit einer Lizenz ausgestattet sind?

Wennman nachweisen kann, das man der Urheber ist und eventuell die Bilder in der höchsten Auflösung vor zu liegen hat; dann ist doch alles wunderbar. Wenn der Nutzer keine Quelle nennen kann woher er das Bild hat und keine Erlaubnis nachweisen kann und der Urheber eindeutig die Verwendung untersagt, dann ist man als Fotograf auf der sicheren Seite.
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