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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Instagram-Act: Britische Regierung plant Aufweichung des Urheberrechts bei Bildern...
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Alt 30.04.2013, 17:38   #1
erwinkfoto
 
 
Registriert seit: 22.05.2007
Ort: NRW
Beiträge: 5.642
Instagram-Act: Britische Regierung plant Aufweichung des Urheberrechts bei Bildern...

Irgendwie scheinen alle Ämter, Unternehmen usw in der letzten Zeit schwachsinnig geworden zu sein.
Sei es in Form von "Regelungen" der EU oder die Drosslekom-Debatte...

Jetzt kommt was von der britischen Regierung, weil britischer Humor natürlich nicht fehlen durfte
(leider kein Scherz):

Link

Zitat:
“Instagram Act”: Britische Regierung plant Aufweichung des Urheberrechts bei Bildern im Netz
Zitat:
Die britische Regierung legt einen Gesetzentwurf vor, der tausende Bilder quasi rechtefrei macht – zum Nachteil ihrer tatsächlichen Urheber. Der sogenannte „Instagram Act“ – die offizielle Bezeichnung lautet „Enterprise and Regulatory Reform Act“ – könnte das britische Urheberrecht laut einem Bericht von “The Register” auf fundamentale Weise verändern. Denn die neue Regelung, die bereits die offizielle königliche Genehmigung hat und im Parlament wohl auch bestätigt wird, verschiebt die Rechtslage – zum Nachteil von Illustratoren, professionellen Fotografen und begeisterten Amateuren, die ihre Werke ins Internet stellen.


Free for all
Künftig soll eine Art Fundbüro-Prinzip gelten: Kann ein Foto nicht mehr eindeutig einem Urheber zugeordnet werden, darf es von seinem “Finder” frei verwendet werden.
Es wird also darauf hinauslaufen, dass wir unseren Bilder für Leuten in der UK bzw Orte wo UK-Recht gilt unzugänglich machen müssen?

Ich finde es
A) unfassbar
und
B) scheint so, dass alle alles darauf setzen, das Internet einzuschränken und zu zensieren.

Was sagt ihr dazu?

LG,

Erwin

ps: Ich hoffe, ich vertoße damit nicht gegen irgendeiner der Forenregel.
Ich kann sonst mein Kommentar löschen und nur den Link & Zitate da lassen, wenn erwünscht...
__________________
ErwinKFoto on FB
The single most important component of a camera is the twelve inches behind it. -A.A.

Geändert von erwinkfoto (30.04.2013 um 18:46 Uhr) Grund: Formatierung.
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Alt 30.04.2013, 17:53   #2
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Na, solange du die Raw Datei auf deinem Rechner hast, was zumindest deutschen Richtern für den Nachweis der Urheberschaft genügt, wirst du nachweisen können, dass du der Urheber bist und dann guckt der "Finder" in die Röhre. Ohne den genauen Gesetzestext gelesen zu haben - was eine Bewertung eigentlich verbietet - schätze ich den Anwendungsbereich eines solchen Acts als eher gering ein
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Alt 30.04.2013, 18:00   #3
fotogen
 
 
Registriert seit: 05.02.2013
Beiträge: 1.260
Das Urheberrecht einzuschränken ist in der Tat befremdlich.

Die Bandbreitendrosselung dient dazu, die Investitionen in den Netzausbau im Rahmen zu halten.
Die Situation ist folgende: user hat flatrate und zahlt über Jahre monatlich konstant.
Contentanbieter wie das Paradebeispiel youtube/Google verdienen am traffic auf ihren websites, z.B. page impressions. Der content wird immer voluminöser (HD Videos), die Nutzungsrate der user immer höher, das zu übertragende Datenvolumen steigt stetig.

Google verdient daran, die Netzbetreiber müssen in die Netze investieren. Höhere monatliche Kundenpreise für die Internetnutzung sind kaum durchsetzbar, als wird die Bandbreite ab einem Grenzvolumen gedrosselt. Es wäre natürlich cool, wenn sich google und Co "freiwillig" an den Netzausbauinvestitionen beteiligten, nicht wahr? lol
__________________
Allzeit gut Licht, Markus
fotogen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2013, 18:30   #4
erwinkfoto

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 22.05.2007
Ort: NRW
Beiträge: 5.642
Übrigens ich wollte niemandem bei der DTAG damit beleidigen, es ist halt der Gängigste Begriff dafür xD und ich wollte auch keine Diskussion in dieser Richtung entfachen.

@Marie: Klar, aber wie willst du große Verläge verklagen? Man hat weder die Zeit noch die Ressourcen um gegen "Große" anzukommen, oder vergesse ich da was?

Außerdem wird es so sein wie die Erfahrung schon mal gezeigt hat:
"Oh, das war ihr Werk? Hier, ein Pauschalbetrag", was gar keine Kosten deckt* und in keinem Verhätnis zu dem Nutzen steht

*(und wir reden nicht von den Anwaltkosten oder die Blutdruckmedikamente )

Ich denke, das kann man nicht einfach so stehen lassen und es ärgert mich. Zeigt mir aber, dass es richtig war bisher kaum was hochgeladen zu haben bzw nur zu niedrigst Auflösungen...


LG,

Erwin
__________________
ErwinKFoto on FB
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Geändert von erwinkfoto (30.04.2013 um 18:33 Uhr)
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Alt 30.04.2013, 18:38   #5
MacSource
 
 
Registriert seit: 13.12.2005
Ort: D-20144 Hamburg
Beiträge: 1.098
Zitat:
Zitat von fotogen Beitrag anzeigen
Das Urheberrecht einzuschränken ist in der Tat befremdlich.

Die Bandbreitendrosselung dient dazu, die Investitionen in den Netzausbau im Rahmen zu halten.
Ich glaube, daß zuallererst der Netzausbau im Rahmen gehalten wird, ich kenne einige Leute, die sich auch heute noch über DSL-6000 (davon vielleicht die Hälfte reel) freuen würden.

Zitat:
Zitat von fotogen Beitrag anzeigen
Die Situation ist folgende: ...
Klingt erstmal nicht unlogisch, aber ganz so einfach ist es nicht:
click oder clack

btw: darf der gedrosselte T-Kunde dann auch seine Rundfunkgebühren drosseln?

Gruß,

Christian
__________________
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.

Mir scheint, die wichtigste Redensart im Deutschen heißt: "Spaß beiseite"!“
MacSource ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 30.04.2013, 20:07   #6
Tikal
 
 
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
Also ich begrüße dieses neue Gesetz. Ich weiß auch gar nicht was daran so unfassbar sein soll. Wieso läuft es darauf hinaus, das das Internet zensiert wird? Ich habe jetzt den Gesetzestext zwar nicht gelesen, aber was ist daran schlimm? Und gilt das Gesetz auch für Bilder, die außerhalb der UK gehostet werden? Und was ist mit Fotos, die eine bestimmte Lizenz zugeordnet worden ist und der Urheber eindeutig festzustellen ist?

Wer seine Bilder schützen möchte, lädt sie nicht auf eine öffentliche Seite, sondern eine private möglichst Passwort geschütze Webseite. Wenn es öffentlich zugänglich ist, sollten eh nur kleinere Versionen hoch geladen werden. Dann gibt es keine echten Probleme. Was ich nur fies finde ist, das es schon für die bisherigen Bilder gilt, die unter der Annahme des "alten" Gesetzes hoch geladen wurden.

Allerdings steht die Frage, wieso das neue Gesetz entworfen wurde.
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Alt 30.04.2013, 20:13   #7
André 69
 
 
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.050
@ Tikal, was sind für Dich kleinere Fotos, und ab welcher Größe wären sie denn nicht mehr schützenswert, mit Blick auf das Internet, und verwendete Bildgrößen in Berichten etc. ??

Gruß André
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Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren (Benjamin Franklin)
André 69 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2013, 20:24   #8
Tikal
 
 
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
Ich meinte nicht, das sie nicht schützenswert wären, sondern eventuell nicht zu gebrauchen. Man hat ja dann immer noch das hochauflösende Original in bester Qualität.

Kleinere Versionen verstehe ich auf maximal Foren Größe wie hier oder 800x600. Vielleicht auch kleiner, wenn es bloß als Vorschau für die eigentlichen Fotos genutzt werden soll oder wenn man Angst hat in Facebook die Kontrolle darüber zu verlieren (ich bin nicht bei Facebook).

Aber wo liegt das Problem? Man kann jedem Bild eine Lizenz zuordnen und somit die Nutzungsbedigungen jedem klar machen. Außerdem nicht vergessen sich als Fotograf zu kennzeichnen. Das Gesetz gilt doch nur für die Bilder, wo der Urheber nicht festzustellen ist. Oder?
__________________
Standard Lizenz meiner Fotos
Tikal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2013, 20:40   #9
wus
 
 
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: München
Beiträge: 8.159
Zitat:
Zitat von erwinkfoto Beitrag anzeigen
B) scheint so, dass alle alles darauf setzen, das Internet einzuschränken und zu zensieren.

Was sagt ihr dazu?

LG,

Erwin
Hier verstehe ich verstehe nicht den Zusammenhang. So wie ich die Briten verstehe soll diese Novelle doch genau eine der bisher gängigen Einschränkungen reduzieren.

Ich glaube es wäre besser gewesen 2 Threads aufzumachen, denn das eine - der britische Gesetzentwurf - hat mit dem anderen - der Telekom Drohung Festnetz-Flatrates zu deckeln - wirklich nichts zu tun.

Oder war es Absicht die beiden Themen zu vermengen?
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Alt 30.04.2013, 21:50   #10
Erebos
 
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: Bodensee
Beiträge: 712
Ach wie schön wenn man mehrere hobbies hat und in Mehreren Foren unterwegs ist. In allen anderen Foren wird immer über das "doofe" Urheberrecht geschimpft, und den bösen rechteverwertern wird vorgeworfen, dass deren Interessen das ganze Internet kaputt machen. Hier ist das einzige forum in dem man das Urheberrecht gerne sieht und lustiger weise wird auch hier wieder von Zensur geschrieben.
Tja manchmal kommt es halt auf den Blickwinkel an...

Geändert von Erebos (30.04.2013 um 21:55 Uhr)
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