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#11 |
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Nähe Gießen
Beiträge: 1.898
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Klar, die Frist läuft ja noch
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#12 |
Registriert seit: 22.07.2012
Ort: Jena
Beiträge: 10
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Klingt gut - dachte das könnte ein Problem sein, wenn nicht mein Name auf der Rechnung steht..
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#13 |
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Nähe Gießen
Beiträge: 1.898
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Das dürfte egal sein, aber wenn Du sicher gehen willst ruf doch mal bei Tamron in Köln an, die sind echt freundlich und können es dir 100%ig beantworten
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#14 |
Registriert seit: 10.08.2013
Ort: Frankreich
Beiträge: 64
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Garantie von Tamron
Hallo
Ich weiß nicht wo ich soll das schreiben, vielleicht die Admin werden das am besten Platz lassen. Ich sehe viele Leute die verkaufen ein Objektiv Tamron und schreiben "Restgarantie von Tamron" und danach "Keine Rücknahme und blabla" Für mich das ist einfach ein Betrug. Was die Leute nicht wissen ist, dass die Garantie von Tamron nicht übertragbar ist. Alles steht hier: http://www.tamron.eu/de/service/5-jahre-garantie.html Hier besonderes: Sie sind Erstkäufer (die Garantie ist nicht übertragbar). Danke, Ludovic |
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#15 |
Registriert seit: 08.09.2005
Beiträge: 2.896
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@millmann,
gut das Du das wieder mal ansprichst. Da werden oft falsche Versprechen gemacht, obwohl die Fakten bekannt sein dürften. |
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#16 |
Registriert seit: 05.06.2009
Ort: Münsterland
Beiträge: 285
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das ist so schon richtig.
Als Betrug sehe ich es nur wenn in der Anzeige nicht auf die Tamronbedingungen hingewiesen wird. Der Verkäufer hat noch Garantie, sofern er das Objektiv registriert hat. Dieses kann er in der Anzeige schreiben. Das die Garantie nicht übertragbar ist steht in den Bedingungen von Tamron. Gruß Gerrit |
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#17 | |
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.712
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Zitat:
Damit nicht verbunden ist jedoch eine Rücknahme des Objektives seitens des Erstkäufers gegen Erstattung des Kaufpreises gegenüber dem Zweitkäufer - genau das schließt der Verkäufer im Verkaufstext ja anscheinend aus (s.o.). Im Zweifel könnte man noch eine lebenslange Überlassung des Objektives zum Gebrauch gegen Zahlung einer einmaligen Leihgebühr statt der Zahlung eines Kaufpreises konsturieren. Der Erstkäufer bliebe dann Eigentümer des Objektives. Ob die Inanspruchnahme der Garantie durch den Erstkäufer bei einem verkauften Objektiv juristisch einwandfrei ist, halte ich für zweifelhaft, da sich der Erstkäufer (eigentlich wahrheitswidrig) als (immer noch) Eigentümer des Objektives gegenüber Tamron ausgeben müsste, um die Garantieleistung zu erlangen. Wenn überhaupt wäre es ein "gemeinsamer Betrug" seitens Käufer und Verkäufer gegenüber Tamron als Garantiegeber. Ich vermute, dass diese Fälle eher selten vorkommen und dass es schwierig bis unmöglich zu beweisen ist, wem denn das Objektiv tatsächlich gehört. Ein aktives "Nachschnüffeln" seitens Tamron halte ich bei einer Erfolgsaussicht nahe 0 für unwahrscheinlich - moralisch einwandfrei ist der "gemeinsame Betrug" deshalb aber vermutlich dennoch nicht. vlG Manfred
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Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode. Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem). |
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#18 | |
Registriert seit: 10.08.2013
Ort: Frankreich
Beiträge: 64
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Zitat:
Falls ich ein Objektiv verkaufe, ich will persönlich keine Intermediär sein. Ich habe keine Ahnung was der Käufer hat damit gemacht. Vielleicht ist das Objektiv einfach gefallen? Was soll ich denn tun? Der Käufer will die Reparatur und Tamron sagt: ne, du spinnst, das ist deine Schuld. |
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#19 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.124
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Wie wär's damit, ab und zu mal die Suchfunktion zu benutzen?
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#20 |
Registriert seit: 10.08.2013
Ort: Frankreich
Beiträge: 64
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Ja und? Wie soll ein Käufer suchen etwas er weiss nicht???? Sag mir bitte wie. Das ist einfach das Ziel meiner Nachricht ==> Würde das nicht einfach klug eine Konstante Nachricht ganz oben von "Verkaufe - Objektiv" halten wo steht: "Vorsicht mit Tamron Garantie oder Vorsicht mit blablabla"?
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