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#11 |
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: D-NRW
Beiträge: 2.333
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Das kann dir vermutlich nur ein RA sagen, ich würde aber mal vermuten, dass es in der "alten" Ausgabe bzw. im BGB eine entsprechend passende Passage gibt.
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Gruß aus NRW Stefan |
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#12 |
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
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Lass die mal den Vertrag durchlesen. Möglich, dass die unterschrieben haben, dass sie die Teilungsgenehmigung kennen (ist def. Anlage des KV) und auch die Möglichkeit bestätigt haben, in die Protokolle ein zu sehen.
Keine Rückwirkung! |
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#13 | |
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: D-40699 Erkrath (bei D'dorf)
Beiträge: 1.037
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Zitat:
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Céad Míle Fáilte, Michael Der sicherste Zeitpunkt für eine Prognose ist kurz nach dem Ereignis. (Winston Churchill) |
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#14 |
Registriert seit: 01.04.2007
Ort: Manchmal in Bückeburg, manchmal in Bochum
Beiträge: 875
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Ich glaube kaum, dass diese Änderung für den Fall Gültigkeit hat, da sie ja zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht existierte und Gesetze gelten normalerweise ab dem Datum der Verabschiedung und nicht vorher. Sonst könnte ja auch der Staat neue Steuern für die letzten 20ig Jahre rückwirkend geltend machen
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#15 |
Registriert seit: 24.09.2005
Ort: z.Zt. Hannover, NDS, Deutschland
Beiträge: 465
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Und vor allem handelt es sich bei dieser Norm um eine Haftungsregelung gegenüber der Eigentümergemeinschaft, nicht jedoch im Verhältnis zum neuen Eigentümer einer Wohnung.
RREbi |
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#16 | |||
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
Damit stünde dies auch nicht der von mir zitierten Rechtssprechung entgegen, die klarmacht wer zahlt (wenn er denn kann). Haftung ist noch was anderes, stimmt. @Terfi Zitat:
Zitat:
Alles in allem sieht man, daß der Verweis an einen Anwalt goldrichtig ist, falls die Gegenseite wirklich ernstmacht!
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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#17 |
Themenersteller
Registriert seit: 11.09.2003
Ort: Braunschweig
Beiträge: 137
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Vielen Dank für Eure Bemühungen
...die Eltern des Kollegen werden natürlich auch Ihre Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und sich dagegen wehren. Dennoch freut sich mein Kollege gerade über den Auszug, den Sonnenkind hier verlinkt hat. Der Anwalt wird letztendlich den Sinn der Gegenwehr einschätzen...handeln werden sie auf jeden Fall. Zu den Versammlungsprotokollen: Die Eltern haben dem neuen Eigentümer die letzten 3 Protokolle vor dem Verkauf unaufgefordert gezeigt. Zudem wurde die Sanierung zu einem früheren Zeitpunkt nicht beschlossen, sondern nur in Erwägung gezogen! Da liegt doch die Feinheit im Detail...denke ich! Erst wenn die Sache beschlossen ist und sozusagen in die Wege geleitet wird, erst dann hätte ich von einer absichtlichen Nichterwähnung dieser Tatsache gesprochen. Und dann hätte ich diese Frage hier auch nicht in den Raum gestellt und die Sache mit einem schulterzuckenden "tja, Pech gehabt!" abgetan.
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Wißt Ihr, was mir überhaupt nicht paßt?............................................ ........Schuhgröße 38 |
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#18 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
![]() ![]() ![]() Hab´ ich das richtig verstanden? Weil auf irgendeiner Eigentümerversammlung mal einer gesagt hat: "Wir müssten uns mal über eine Fassadensanierung unterhalten..." latscht der Typ zum Anwalt.... Und der hat´s offenbar nötig! Mann-o-mann, leider darf ich hier nicht zuviel erzählen, was ich tagtäglich beruflich mit Anwälten erlebe...das geht auf keine Kuhhaut! Nur soviel: Bei uns werden die meisten Anwaltsbriefe gleich von Sachbearbeitern beantwortet, weil die nicht allzu ernst zu nehmen sind (die Briefe, nicht die Sachbearbeiter ![]() Halt uns auf dem laufenden, das wird spaßig!
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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#19 |
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: D-NRW
Beiträge: 2.333
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Wenn VOR einem Wohnungsverkauf eine Sanierung oder was auch immer beschlossen wird und dies durchgeführt wird, wenn die Wohnung schon verkauft ist tritt mein o.g. Auszug in den Vordergrund. Der Verkäufer muss sich dann 5 Jahre ab Verkaufsdatum der Wohnung an bereits beschlossenen Sanierungsmaßnahmen, Instandhaltungsreparaturen o.ä. anteilig an den Kosten beteiligen.
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Gruß aus NRW Stefan |
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#20 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
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