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Alt 14.06.2007, 08:23   #11
nightcruiser
 
 
Registriert seit: 03.10.2006
Ort: Hambühren
Beiträge: 83
der Fotograf ist Urheber des Lichtbildes, die abgelichtete Person hat aber das Recht am Bild (Persönlichkeitsrecht oder so)
von daher darf ich kein Bild ohne Zustimmung veröffentlichen
__________________
mfg
NightCruiser
..ich war das nicht....
nightcruiser ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 14.06.2007, 10:18   #12
-TM-
 
 
Registriert seit: 05.06.2005
Ort: Netphen
Beiträge: 2.442
Bitte was machen denn die ganzen Party-Scouts, Nachtreporter oder wie man sie sonst noch nennen möchte, wenn sie innerhalb eines Abends hunderte von Leuten ablichten und in irgendeinem regionalen Käseblatt abdrucken. Die fragen auch nicht bei jedem einzelnen nach. Und da ist oft sehr viel Mist bei - im Sinne von misslicher Lage / unvorteilhafter Abbildung.
So schlimm kann's ja auch nicht sein, wenn sowas erlaubt ist. Da sind die Scooter-Fotos absolut harmlos gegen. Die Aufnahmesituation ist in beiden Fällen die gleiche.
__________________
Gruß, Tobias
-TM- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 11:12   #13
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von -TM- Beitrag anzeigen
Bitte was machen denn die ganzen Party-Scouts, Nachtreporter
[...] So schlimm kann's ja auch nicht sein, wenn sowas erlaubt ist.
Nun, ob das wirklich erlaubt ist, bezweifele ich.
Wie heißt es aber so schön; wo kein Kläger, da kein Richter.
__________________
Gruß Jörg

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BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 11:22   #14
snapshotmö
 
 
Registriert seit: 06.03.2006
Ort: Norden, oben!
Beiträge: 361
Zitat:
Zitat von -TM- Beitrag anzeigen
Bitte was machen denn die ganzen Party-Scouts, Nachtreporter oder wie man sie sonst noch nennen möchte ....
Berufen sich hier:

Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
snapshotmö ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 11:34   #15
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von snapshotmö Beitrag anzeigen
B
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben
Zählen da Parties in geschlossenen Räumen auch zu?
Ich bin auch schon beim Apresski von einer dort umherlaufenden Fotografin abgelichtet worden. Ich denke schon, dass ich mir das nicht hätte gefallen lassen müssen, wenn ich das nicht gewollt hätte.

Interessant ist vielleicht auch diese Seite, insbesondere auch das Urteil am Ende der Seite.
__________________
Gruß Jörg

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BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 14.06.2007, 11:55   #16
Pixelmatz
 
 
Registriert seit: 10.12.2006
Ort: Buttenheim
Beiträge: 398
Hallo,

Ich mache des öfteren für eine INTERNET Seite sog. Partypics, hier frage ich aber die Jungs und Mädels vorher und zeigen Ihnen auch das gemachte Bild, wenn ich dann das ok bekomme, bleibt es auf der Karte, ansonsten wird es gelöscht. Deseiteren verteile ich auch entsprechende Flyer. Bisher gab es keine Probleme, meist kommen die meisten von selbst zu mir und wollen ein Foto, daß das gepostet werden soll. Bei Konzertfotos versuche ich zu vermeiden, einzelne Personen aus der Zuschauermenge herauszuheben.

Sehr kritisch sind natürlich Streetfotos, denn eigentlich wenn man Personen fotografiert ohne es ausdrücklich vorher angezeigt zu haben, gilt das schon als Persönlichkeitsverletzung, dh im schlimmsten Fall, könnte jemand, dem zu das Foto zeigst und er nicht damit einverstanden ist, Dich bereits verklagen, wenn er nicht gewußt hat, daß Du überhaupt fotografiert hast.
Pixelmatz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 13:29   #17
Jan
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Erkrath bei Köln
Beiträge: 7.446
Beim Kirchentag wurde ich angesprochen, ob ein Bild meiner Tochter im Kölner Stadtanzeiger veröffentlicht werden darf, ich habe mündlich zugestimmt, fertig. Der Pressemensch sah also keine Notwendigkeit, mir einen Zweizeiler vorzulegen, ich denke dies sprciht für Mannis Methode.

Grüße
Jan


So sieht das Bild aus.
__________________
_FC___D7_
Jan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 14:39   #18
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von ManniC Beitrag anzeigen
Mit einer unterzeichneten Einverständniserklärung (formloser Zweizeiler)
Was schreibst du denn in so 'nem Zweizeiler? Schränkst du das Nutzungsrecht irgendwie ein (Homepage)?
Sonst könnte man doch genau so gut einen MR-Vertrag nehmen.
__________________
Gruß Jörg

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Alt 14.06.2007, 15:12   #19
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
Was schreibst du denn in so 'nem Zweizeiler? Schränkst du das Nutzungsrecht irgendwie ein (Homepage)?
Sonst könnte man doch genau so gut einen MR-Vertrag nehmen.
Zitat:
Die Nutzungsrechte der durch den Fotografen von mir am ____________ angefertigten Fotos werden unwiderruflich und ohne räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkung unbefristet auf den Fotografen übertragen.

Eine Bearbeitung der Bilder ist zulässig. Dies schließt auch die Verfremdung und Einbettung in andere Szenarien ein, sofern diese keinen pornografischen oder menschenverachtenden Charakter annehmen.
Mein Modelrelease umfasst 2 Seiten A4 - das kann ich dem "Menschen auf der Straße" nicht zumuten
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 15:32   #20
Tira
 
 
Registriert seit: 19.05.2007
Beiträge: 966
Zitat:
Zitat von ManniC Beitrag anzeigen
Mein Modelrelease umfasst 2 Seiten A4 - das kann ich dem "Menschen auf der Straße" nicht zumuten
Muss man das für Modells so groß drucken?

Nein, im Ernst: Was wird denn da alles vereinbart, dass ein DIN A5-Blatt nicht reicht?
Und nebenbei: Kann mir jemand eine gute Quelle für ein ordentliches Muster nennen?
__________________
Gruß
Ralf


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