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#11 |
Registriert seit: 27.01.2005
Ort: Wilhermsdorf
Beiträge: 3.322
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#12 | |
Registriert seit: 27.10.2004
Ort: D-40723 Hilden
Beiträge: 104
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Zitat:
Grüße Oliver |
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#13 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 6.865
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Zitat:
Zitat: Laut Kaffeesteuergesetz wird eine Steuerfreiheit jedoch auch dann gewährt, wenn die Einfuhr privaten häuslichen Zwecken dient und die eingeführte Menge unter zehn Kilogramm Kaffee liegt (Kaffeesteuergesetz § 15 Abs. 2 und Kaffeesteuerverordnung § 18 Abs. 2).
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Herzliche Grüße aus Regensburg Peter, alias Jornada ---------------------------------------------------------------------------- Es gibt Dinge im Leben, die viel wichtiger sind als Geld. Aber ohne Geld kann man sie nicht kaufen! |
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#14 |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Das Thema kam auch gestern in SAT1. Wenn ich da einen Satz richtig verstanden habe gilt die Steuerfreiheit nur bei persönlicher Einfuhr und nicht bei Bezug auf dem Versandwege.
Weiter interessant war eine Berechnung des Aufwandes: 3000 * Briefporto, x Beamte mal Tagessatz 104 € Personalaufwand...... ....und das Ganze bei NULL Einnahmen aufgrund der Geringfügigkeitsgrenze ![]() Prost Kaffee..... ![]()
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VLG: Manni |
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#15 | |
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Oberhausen
Beiträge: 125
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Zitat:
Stimmt nur als Kinderschänder,Vergewaltiger und Bombenleger kommst man ins Fersehn,Zeitung und nach Jauch.Allerdings dann so verstellt das man nicht erkannt wird......der Täter muss ja geschützt werden.
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Alles wird gut In medio virtus, Si vis pacem,para bellum |
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