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Alt 23.11.2006, 14:23   #11
MiLLHouSe
 
 
Registriert seit: 27.01.2005
Ort: Wilhermsdorf
Beiträge: 3.322
n-tv.de widmet sich jetzt auch schon dem Thema...

http://www.n-tv.de/736101.html
__________________

MiLLHouSe ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 23.11.2006, 14:48   #12
Minolta7000
 
 
Registriert seit: 27.10.2004
Ort: D-40723 Hilden
Beiträge: 104
Zitat:
Zitat von Backbone
Ich ergänze mal diesen Link hier:

http://www.golem.de/0611/49088.html

Steuersachen sind in Deutschland Straftaten und auch bei geringsten Vergehen keine Ordnungswidrigkeiten. In den Kaffeefällen wird aber bei einer Steuerschuld von unter 5€ wegen Geringfügigkeit meistens einfach eingestellt. Neu ist das übrigens laut der Story unter dem Link oben gar nicht.

Backbone
Steuerstraftaten bedürfen aber einem vorsätzlichen Handeln, was meines Erachtens hier im Ausgangsfall nicht gegeben ist, so daß es doch eher eine Ordnungswidrigkeit ist. Trotzdem alles sehr lächerlich.

Grüße Oliver
Minolta7000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2006, 19:17   #13
Jornada
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 6.865
Zitat:
Zitat von MiLLHouSe
n-tv.de widmet sich jetzt auch schon dem Thema...

http://www.n-tv.de/736101.html
Interessant ist vor allem dieser Ausschnitt aus dem Artikel.
Zitat:
Laut Kaffeesteuergesetz wird eine Steuerfreiheit jedoch auch dann gewährt, wenn die Einfuhr privaten häuslichen Zwecken dient und die eingeführte Menge unter zehn Kilogramm Kaffee liegt (Kaffeesteuergesetz § 15 Abs. 2 und Kaffeesteuerverordnung § 18 Abs. 2).
__________________
Herzliche Grüße aus Regensburg
Peter, alias Jornada
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Es gibt Dinge im Leben, die viel wichtiger sind als Geld. Aber ohne Geld kann man sie nicht kaufen!
Jornada ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2006, 11:24   #14
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Das Thema kam auch gestern in SAT1. Wenn ich da einen Satz richtig verstanden habe gilt die Steuerfreiheit nur bei persönlicher Einfuhr und nicht bei Bezug auf dem Versandwege.

Weiter interessant war eine Berechnung des Aufwandes: 3000 * Briefporto, x Beamte mal Tagessatz 104 € Personalaufwand......

....und das Ganze bei NULL Einnahmen aufgrund der Geringfügigkeitsgrenze

Prost Kaffee.....
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2006, 11:33   #15
Spike
 
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Oberhausen
Beiträge: 125
Zitat:
Zitat von Backbone
Ich ergänze mal diesen Link hier:

http://www.golem.de/0611/49088.html

Steuersachen sind in Deutschland Straftaten und auch bei geringsten Vergehen keine Ordnungswidrigkeiten. In den Kaffeefällen wird aber bei einer Steuerschuld von unter 5€ wegen Geringfügigkeit meistens einfach eingestellt. Neu ist das übrigens laut der Story unter dem Link oben gar nicht.

Backbone

Stimmt nur als Kinderschänder,Vergewaltiger und Bombenleger kommst man ins Fersehn,Zeitung und nach Jauch.Allerdings dann so verstellt das man nicht erkannt wird......der Täter muss ja geschützt werden.
__________________
Alles wird gut
In medio virtus,
Si vis pacem,para bellum
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