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Alt 09.06.2014, 12:58   #11
Andreas Reinert
 
 
Registriert seit: 29.08.2013
Ort: Wietzendorf
Beiträge: 42
Nein der Luftraum ist keine rechtfreie Zone. Was nicht heißt das er da fliegen darf.
Andreas Reinert ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 11.06.2014, 11:30   #12
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
Alpha SLT 65

Zitat:
Zitat von wus Beitrag anzeigen
Du hast Deine eingangs sehr generell formulierte Aussage ja ein wenig relativiert, mir persönlich ist sie aber trotzdem noch ein Dorn im Auge. Sicher, man sollte schon gut überlegen wo man so ein Gerät fliegen und fotografieren lässt, das heißt für mich aber noch lange nicht dass sie generell problematisch sind!
Doch. Sind sie! Weil sie ein Werkzeug sind, sich über *bisher* hinreichenden Schutz der Privatsphäre hinwegzusetzen. In unbewohnten Gebiet mag das hingehen, aber in Mitteleuropa gibt´s halt *viel* Kulturland.
Anm.: Ich bezeichne als "Quadcopter" ein leicht zu steuerndes Fluggerät mit einer Kamera.

Zitat:
Zitat von wus Beitrag anzeigen
Problematisch sehe ich in der jüngeren Vergangenheit eher dass Fotografieren und Filmen im öffentlichen Bereich zunehmend dämonisiert wird. Da kriegt das Hi-Tech-Spielzeug Quadcopter plötzlich den negativ belegten Namen Drohne und schon wird daraus eine bedrohliche Waffe - was für ein Blödsinn. In immer mehr Ländern werden Dashcams verboten, und man wird immer öfter angepöbelt wenn man an belebten Plätzen fotografiert.

Diese Hysterie ist das eigentliche Problem!
Brutal gesagt ist die Abneigung gegen Spionagewerkzeug keine Hysterie.
Ich finde es seltsam, dass ich hier auf der *anderen* Seite der Auseinandersetzung agiere,...

Noch einmal mein Standpunkt:
  • Öffentlichkeit ist Öffentlichkeit. Dort habe ich vernünftigerweise keinerlei Erwartung von Privatsphäre. Fotografieren muss dort erlaubt sein. Wenn du dich auf der Strasse daneben benimmst: *dein* Problem! Veröffentlichen ist eine diffizilere Angelegenheit.
  • Privatsphäre ist Privatsphäre! Wenn ich in meinem Garten liege, der einen gewissen Sichtschutz aufweist, darf ich erwarten, dass ich dort auch *unbeobachtet* bin. Quadcopter also: nein danke! Du willst doch auch nicht argumentieren, dass Telefonabhörgeräte ein interessantes Spielzeug wären, die ja nicht *unbedingt* zu widerrechtlichen Handlungen führen.
__________________
Gregor Kobelkoff
Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet...
falls es wen interessiert: BLOG
Kopernikus1966 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2014, 11:52   #13
Reiner Zufall
 
 
Registriert seit: 07.10.2013
Ort: Gütersloh
Beiträge: 77
Zitat:
Zitat von Andreas Reinert Beitrag anzeigen
Nein der Luftraum ist keine rechtfreie Zone. Was nicht heißt das er da fliegen darf.
Nein, das Luftgewehr darf auf dem eigenen Grundstück nur benutzt werden, wenn sichergestellt ist, das das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann.
Das gilt in ALLE Richtungen, also auch nach oben...

VG Jürgen
__________________
Nach 25 Jahren mit WINDOWS: "in a world without walls and fences, who needs windows and gates?"
Reiner Zufall ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2014, 12:25   #14
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von Reiner Zufall Beitrag anzeigen
Nein, das Luftgewehr darf auf dem eigenen Grundstück nur benutzt werden, wenn sichergestellt ist, das das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann.
Das gilt in ALLE Richtungen, also auch nach oben...

VG Jürgen
Da wirst dir schwer tun....
__________________
Gregor Kobelkoff
Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet...
falls es wen interessiert: BLOG
Kopernikus1966 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2014, 19:12   #15
SteffDA
 
 
Registriert seit: 03.09.2011
Ort: Groß-Gerau
Beiträge: 1.161
Zitat:
Zitat von Reiner Zufall Beitrag anzeigen
Das gilt in ALLE Richtungen, also auch nach oben...
Wie hoch reicht ein Grundstück?
SteffDA ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 11.06.2014, 19:30   #16
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Zitat:
Zitat von Reiner Zufall Beitrag anzeigen
Nein, das Luftgewehr darf auf dem eigenen Grundstück nur benutzt werden, wenn sichergestellt ist, das das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann.
Das gilt in ALLE Richtungen, also auch nach oben...

VG Jürgen
Er muss halt schießen, wenn der Hubi senkrecht über ihm fliegt. Dann kehrt die Kugel wieder zu ihm auf Grundstück zurück, und allem ist genüge getan. Ich wüsste, was viel effektiver ist. Man nehme eine Mikrowelle und eine entsprechende Antenne........ lassen wir das.

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
Flickr
About Schmidt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2014, 19:55   #17
Kerstin
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Irgendwann wird wieder nichts mehr gehen, weil auf beiden Seiten Leute sind, die über das Ziel hinausschießen.
Und bis dahin genieße ich noch die tollen Luftaufnahmen, die wir damit machen.
__________________
Ciao - Kerstin - NO MATTER HOW YOU FEEL... GET UP. SHOW UP. DRESS UP. AND NEVER GIVE UP.
Der Klügere kippt nach
Kerstin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2014, 20:14   #18
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen

2) ein Quadcopter ist problematisch!
Nicht nur wegen der möglichen Verletzung der sog. "Panoramafreiheit" im öffentlichen Raum, die in der Höhe recht eng auf "Armlänge" begrenzt ist.

Zudem kann NIEMAND garantieren, dass sich so ein Teil nicht irgendwie (egal ob durch Fehlfunktion oder Fremdmanipulation) selbständig macht und irgenwem auf den Kopf fällt.
Eine Versicherung die das abdeckt, muss man ggf. erstmal finden.
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2014, 21:49   #19
Kerstin
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Zitat:
Zitat von screwdriver Beitrag anzeigen
Zudem kann NIEMAND garantieren, dass sich so ein Teil nicht irgendwie (egal ob durch Fehlfunktion oder Fremdmanipulation) selbständig macht und irgenwem auf den Kopf fällt.
Eine Versicherung die das abdeckt, muss man ggf. erstmal finden.
Das ist nun wirklich kein Problem - natürlich gibt es Versicherungen.
__________________
Ciao - Kerstin - NO MATTER HOW YOU FEEL... GET UP. SHOW UP. DRESS UP. AND NEVER GIVE UP.
Der Klügere kippt nach
Kerstin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2014, 22:03   #20
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Zitat:
Zitat von SteffDA Beitrag anzeigen
Wie hoch reicht ein Grundstück?
Wenn du Sand aufschüttest höher ^^
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