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Alt 04.01.2012, 18:55   #11
combonattor

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 26.05.2010
Ort: Königstein im Taunus
Beiträge: 2.882
Was mich am meisten ärgert ist meine Blödheit und nicht seine Auktionsbeschreibung
Die Artikelmerkmale sind auch mehr als Lapidär eingegeben obwohl Ebay ,auf die Korekte Merkmaleingabe,darauf besteht. Die jennige, die einen Objektiv verkauft haben, wissen was ich damit meine.
Gruß,Alex
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Alt 04.01.2012, 18:59   #12
koopi
 
 
Registriert seit: 06.01.2005
Beiträge: 527
Einen faden Beigeschmack hat das ganze m.E. schon. Hier wird schon recht bewußt auf die Unwissenheit mancher Käufer gesetzt, was dadurch untermauert wird, dass es nicht das einzige missverständliche Angebot dieses Verkäufers ist.

Gutes und ehrliches Geschäftsgebahren ist es sicherlich nicht, aber am Ende wahrscheinlich legal, da er ja nichts Unwahres versprochen hat.
__________________
Viele Grüße

Jens

Mein Fotoblog: Fotos und Reiseberichte von mir
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Alt 04.01.2012, 19:03   #13
combonattor

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 26.05.2010
Ort: Königstein im Taunus
Beiträge: 2.882
Wie sagt man so schön:
" Augen auf beim Eierkauf "
Ich glaube,da ich noch paar alte Schätze habe, das meine nächste Camera eine Nex sein wird.
Gruß,Alex
combonattor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2012, 19:04   #14
XxJakeBluesxX
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
Andererseits hätte man den Verkäufer auch vor dem Gebot anschreiben und ihn fragen können um welche Version es sich handelt.
__________________
Ciao, Cludio
XxJakeBluesxX ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2012, 19:32   #15
eac
Moderator
 
 
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
Zitat:
Zitat von XxJakeBluesxX Beitrag anzeigen
Andererseits hätte man den Verkäufer auch vor dem Gebot anschreiben und ihn fragen können um welche Version es sich handelt.
Glaubst du im Ernst, der würde auf so eine Anfrage reagieren? Es würde ihm ja keinerlei Vorteil bringen.
__________________
Ciao
Stefan
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Alt 04.01.2012, 19:32   #16
poorboytommy
 
 
Registriert seit: 13.06.2011
Ort: Nedlitz / Sachsen Anhalt
Beiträge: 1.854
Warte erst mal ab was er Dir schreibt, vielleicht nimmt er es ja zurück...wenn nicht kannst Du immer noch den Weg über Ebay gehen (der aber wahrscheinlich nichts bringen wird) und dann musst Du es ebend über die Bewertung regeln. Das Rückgaberecht ist nur nicht gültig bei wahrheitsgemäßen Angaben und dazu gehört auch das nichts weggelassen wird...ich würde es auf jeden Fall versuchen...auch sein Ausschluß der Gewährleistung und Rückgabe soll laut Ebay so aussehen und nicht was er geschrieben hat:

Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
__________________
Ich habe große Achtung vor der Menschenkenntnis meiner Hunde, sie sind schneller und gründlicher als ich.
poorboytommy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2012, 19:35   #17
subjektiv
 
 
Registriert seit: 31.12.2010
Beiträge: 1.817
Ich denke auch, dass so mancher eBay-Verkäufer sich etwas unwissend stellt oder Angaben gezielt vermeidet. Bei unvollständigen Angaben ist halt Nachfragen empfehlenswert.

In dem Fall hätte man es im Prinzip schon erkennen können, wenn man Minolta Objektive kennt. Schon was man vom Fokusring erahnen kann, sieht nach keinem Minolta Objektiv mit AF aus. Ein Bild aus der Objektivdatenbank hier im Forum hätte zur Not gereicht.

Aber wenn man die Angebote so durchsieht, ist halt schnell mal was übersehen...
subjektiv ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2012, 19:42   #18
Goldleader
 
 
Registriert seit: 11.03.2009
Ort: Baden-W.
Beiträge: 960
Alpha 350 Das kann bei Ebay schon einmal passieren...

... ich hatte auch schon ein paar Objektive bei Ebay in der näheren Betrachtung. Habe mich dann aber doch nicht getraut.

Allerdings habe ich mich dazu entschieden, alles was mit meinen Alphas zu tun hat, hier im Forum zu kaufen. Bis jetzt hatte ich immer Glück und bin nie auf die Nase gefallen.

Gruß Goldleader......
Goldleader ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2012, 19:55   #19
tino79
 
 
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: Vogelsbergkreis
Beiträge: 1.159
Also ich denke schon, dass Du eine Chance hättest. Nur ist es der Aufwand (Anwalt, Gerichtsverfahren, usw.) wert? Leider wohl eher nicht.

Ich bin zwar kein Rechtsexperte, hatte das Fach Recht aber mal als Nebenfach bei nem nbenberuflichen (schon zweimal neben, also nicht so viel auf das geben was ich schreibe Studium.

§119 BGB könnte helfen: Anfechtbarkeit wegen Irrtums. Wäre halt die Frage, wie der 2. Absatz ausgelegt wird: "(2)Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden."

Im digitalen Zeitalter könnte man im Verkehr als wesentlich ansehen, dass so ein Objektiv an ner Sony Alpha funktioniert. Andererseits sind ja aber auch sammler unterwegs die sowas altes evtl. kaufen. Schwierig das ganze.

Und arglistische Täuschung wird man wohl nicht nachweisen können, auch wenn es auf der Hand liegt.

Ich würde auch einfach eine negative Bewertung sprechen lassen (wenn er sich nicht auf eine Einigung einlässt). Dann hat sich das zukünftig nämlich irgendwann mit den ungenauen Beschreibungen. Da er aber nur 100% Bewertungen hat, scheint die Chance vorhanden zu sein, dass er bei solchen Beschreibungen mit sich reden lässt.

Ich selbst habe auch mal was bei ebay verkauft. Es war nicht mehr alles dabei was OVP dabei war. Ich habe es extra dazugeschrieben. Verkauft wird das, was auf den Bildern zu sehen ist.

Der Käufer war dann etwas enttäuscht, hat mir geschrieben dass er enttäuscht ist und im nachhinein gesehen hat, ja, stand ja da. Aber ob man sich trotzdem einigen könne. Ich hab ihm dann den Mehrerlös, den ich durch seinen Irrtum hatte, erlassen.
tino79 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2012, 20:11   #20
poorboytommy
 
 
Registriert seit: 13.06.2011
Ort: Nedlitz / Sachsen Anhalt
Beiträge: 1.854
Zitat:
Zitat von tino79 Beitrag anzeigen
Und arglistische Täuschung wird man wohl nicht nachweisen können, auch wenn es auf der Hand liegt.
Das nicht, aber Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässigen Pflichten des Verkäufers

und so steht es original bei Ebay das diese Erklärung beim Ausschluß des Schadenersatzes für private Verkäufer so drunter zu stehen hat.

und fahrlässig ist es allemal

LG Tommy
__________________
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