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Alt 10.06.2011, 19:28   #11
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Aber das Bild kannst als Poster überall verkaufen.
woha, das wage ich stark zu bezweifeln.
Ohne da nun in die Interpretation rein zu gehen:
Zitat:
Auch die Bahn beschreitet neue Wege. Alle reden vom Wetter – sie nicht! Statt Fixhonorar fordert die Deutsche Bahn AG bei ICE-Aufnahmen eine finanzielle Beteiligung ein. Und beruft sich dabei auf das Geschmacksmusterrecht an den Zü*gen, das sie inne hat. Zehn bis 15 Prozent vom Nettoverkaufserlös müssen abgetreten, mindestens aber 10 Euro für den ICE 2 und 50 Euro für den ICE 3 berappt werden. Noch Unklarheiten?
Quelle:
http://www.freelens.com/freelens-mag...der-eiffelturm
__________________
Gruß
christophe

Portfolio
jameek ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 10.06.2011, 20:47   #12
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
woha, das wage ich stark zu bezweifeln.
War gemeint, wenn du einen Käufer findest natürlich.

Die in deinem LInk angeführten Beispiele beziehen sich hauptsächlich auf Frankreich, wo es die Panoramafreiheit nicht gibt. Jeder Architekt hat kann da Urheberrecht geltend machen. Allerdings nur, solange es in Frankreich vertrieben wird. Verkaufst du das in Deutschland gilt die Rechtslage hier.

Hinsichtlich ICE:
Klar ist, dass du den ICE selbst nicht als Hauptmotiv werblich verarbeiten darfs.
Wenn du den ICE einsetzt auf ein Wahlplakat z.B. mit uns geht es schneller abwärts, dann wirst natürlich ein Problem bekommen. Generell wird sich hier die Frage stellen, ob das das Hauptmotiv ist. Hier ist aber klar ersichtlich die Strasse und die Bahnlinie und die Gegenüberstellung das Motiv. Der ICE tritt in den Hintergrund und könnte bei gleicher Wirkung auch ein andere Zug sein. Würde ich also nicht als kritisch sehen, aber sicher nicht als ICEx Bild verkaufen.

Stelle dir vor, du fotografierst einen Stau auf der Autobahn, verkaufst das Bild, es wird als Werbebild für die Bahn verwendet und dich Klagen alle Autohersteller, die am Bild erkennbar sind.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2011, 22:57   #13
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.038
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Der ICE tritt in den Hintergrund und könnte bei gleicher Wirkung auch ein andere Zug sein. Würde ich also nicht als kritisch sehen, aber sicher nicht als ICEx Bild verkaufen.

Stelle dir vor, du fotografierst einen Stau auf der Autobahn, verkaufst das Bild, es wird als Werbebild für die Bahn verwendet und dich Klagen alle Autohersteller, die am Bild erkennbar sind.
Deine Auffassung teile ich nicht. Es ist insbesondere das rot-weisse Design der Lackierung, was die Bahn sich hat schützen lassen. Siemens verwendet z.B. in der Aussenkommunikation lieber Bilder der spanischen Variante, weil die problemfrei(er) zu verwenden sind.

Ich selber habe die Erfahrung gemacht, daß es alles andere als einfach ist, bei Bahnens die Freigabe für eigene ICE-Bilder im gewerblichen Kontext zu bekommen, obwohl mein Unternehmen seit Jahrzehnten als Partner für die DB AG arbeitet.


Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2011, 00:59   #14
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Die Frage ist, ob es sich um ein ICE Bild handelt. Das Motiv ist eigentlich die Konkurrenz von Straßenzug Bahn und der ICE ist austauschbar. Ändert nichts an der Bildwirkung. Klar ist das diskutierbar, wie auffällig und wie groß der ICE dafür abgebildet werden darf. Und auch davon, wie die Darstellung im Kontext ist. Wäre der Zug das einzige Motiv, wäre die Sachlage klar.

Geändert von mrieglhofer (11.06.2011 um 01:08 Uhr)
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2011, 16:27   #15
Elric
 
 
Registriert seit: 21.09.2005
Beiträge: 3.276
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Es ist insbesondere das rot-weisse Design der Lackierung, was die Bahn sich hat schützen lassen. Siemens verwendet z.B. in der Aussenkommunikation lieber Bilder der spanischen Variante, weil die problemfrei(er) zu verwenden sind.
Dann färben wir den Rot-Anteil einfach um in blau oder so...
__________________
"Eh ich mich uffresch - is mers lieber egal"
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Alt 11.06.2011, 22:27   #16
Ixxy

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 05.10.2005
Ort: Boppard
Beiträge: 541
Zitat:
Zitat von Elric Beitrag anzeigen
Dann färben wir den Rot-Anteil einfach um in blau oder so...
Die Frage ist dann aber, ob die Agentur es immer noch kaufen will...

Bin mir momentan immer noch unsicher wie ich weiter vorgehen soll! Ist das zur Schau stellen eines solchen Fotos z.B. hier im Forum jetzt eigentlich ein Problem oder nicht? Sollte ich das Bild besser wieder herausnehmen hier?
__________________
Gruß
Christoph
Ixxy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2011, 11:55   #17
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Bevor du vor Angst stirbst, würde ich das jetzt entfernen und auch nicht verkaufen.

Allein schon zur Illustration zum Thema Geschmacksmuster und ICE fällt das Ding in die Ausnahme Zitat und kann problemlos veröffentlicht werden. Sonst kannst ja gar nicht über das Thema reden, weil das vom konkreten Bild abhängt. Da könntest du unter der Zitat Ausnahme sogar jedes Detail vom ICE veröffentlichen.

http://www.ra-dr-graf.de/blog/2011/0...smuster-zitat/

Die Fraunhofer Gesellschaft hat ja nur den Fehler gemacht, dass sie etwas für den ICE I gebaut hat und mit dem ICE 3 geworben hat. Damit fällt der ICE3 unter Werbung für Fraunhofer und damit brauchst natürlich eine Freigabe.

Wie schon geschrieben ist die Rechtslage nicht 100%, weil gerade dein Bild Auslegungssache ist. Aber wenn du keine Landschaft mehr verkaufen kannst, weil im Unendlichen irgendwo ein ICE rumkrebst, dann wäre das auch nicht akzeptabel.

Du kannst aber allenfalls die Agentur darauf hinweisen, dass keine Rechte für eine reine werbliche Verwendung zu vergeben sind. Im redaktionellen Umfeld ist das kein Problem.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2011, 21:04   #18
Ixxy

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 05.10.2005
Ort: Boppard
Beiträge: 541
So, ich hol jetzt doch nochmal das Thema aus dem Keller, hatte jetzt Kontakt mit der Agentur, die haben mir einen Vertrag zukommen lassen, den ich allerdings noch nicht unterschrieben habe. Dazu hätte ich noch ein paar Fragen. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

1. In dem Vertrag steht, dass ich der Agentur erlaube das Foto zu werblichen Zwecken zu verwenden und dass die Lizensierung des Fotos nicht mit inbegriffen ist, sondern von der Agentur oder dem Kunden einzuholen ist.
Ist das rechtlich so ok? Oder kann man das so nicht machen?

2. In dem Vertrag steht weiterhin, dass die Nutzungsrechte des Bildes für den genannten Zweck an die Agentur übergehen und dass die Abtretung zeitlich unbegrenzt ist und auch das Internet mit einschließt.
Heißt "übergehen" und "Abtretung", dass ich denen die Nutzung erlaube, aber selbst weiterhin mit Bild machen kann, was ich will (z.B. hier im Forum lassen, noch jemand anderen verkaufen), oder bedeutet das, dass nur noch die Agentur das Nutzungsrecht hat und ich es nicht weiterhin hier oder wo anders zeigen darf?
__________________
Gruß
Christoph
Ixxy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2011, 21:18   #19
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
ad 2)
Normal gibt es exklusiv und nicht exklusiv. Exklusiv darf nur einer, sonst hat jeder das Nutzungsrecht, der es bekommt. Internet ist heute klar, nutzt ja jeder zusätzlich zum Druck.

ad 1) verstehe den Satz nicht: wer holt jetzt was bei wem ein? Meinen die die Lizenz von der Bahn oder für die weitergehende Nutzung des Bildes durch Veränderung oder so?
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2011, 21:29   #20
Ixxy

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 05.10.2005
Ort: Boppard
Beiträge: 541
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
ad 2)
Normal gibt es exklusiv und nicht exklusiv. Exklusiv darf nur einer, sonst hat jeder das Nutzungsrecht, der es bekommt. Internet ist heute klar, nutzt ja jeder zusätzlich zum Druck.

ad 1) verstehe den Satz nicht: wer holt jetzt was bei wem ein? Meinen die die Lizenz von der Bahn oder für die weitergehende Nutzung des Bildes durch Veränderung oder so?
zu 2: bedeutet "Abtretung" bzw. "übergehen" (steht so im Vertrag), dass die Nutzungsrechte exklusiv abgetreten werden, oder dass sie nur eingeräumt werden?

zu 1: Die Agentur, bzw. der Kunde der Agentur, für den das Bild verwendet wird, holt die Lizensierung bei der Bahn. Und ich räume der Agentur ein das Bild zur werblichen Zwecken zu verwenden (auch in veränderter Form).
__________________
Gruß
Christoph
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