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Bildverkauf Fragen
Heute wurde ich von einer Agentur angeschrieben, die Interesse an einem Foto von mir haben, das ich auf einer anderen Website zur Diskussion gestellt habe. Und zwar möchten die das Foto für eine Broschüre verwenden mit einer Auflage von 5000 Exemplaren und haben mich darum gebeten ein Angebot zu machen. Jetzt bräuchte ich etwas Hilfe, da ich von sowas wenig Ahnung habe. Deshalb paar Fragen:
1. Was ist denn in so einem Fall ein gängiger Preis, was kann ich von denen in etwa dafür verlangen? 2. Die reden von einer Auflage von 5000 Stück, wollen aber eine zeitliche und räumliche unbegrenzte Nutzungsbedingung. Was heist das? Das sie eventuell das Bild noch weiterhin nutzen wollen. Die Rechte am Bild sind doch weiterhin bei mir, oder? 3. Auf dem Bild ist eine geschützte Marke zu sehen (Hauptmotiv ist ICE der DB AG), an sich darf ich das doch ohne Zustimmung des Inhabers gar nicht weiterverkaufen, oder? Oder kann ich es mit entsprechendem Hinweis, dass sie sich noch darum kümmern müssen trotzdem verkaufen? Ich bin für jeden Tip dankbar, vielleicht hat ja jemand noch einen wichtigen Ratschlag, den ich unbedingt beachten sollte. |
Moin, moin,
Zitat:
Sofern Du das Bild immer noch verkaufen willst, solltest Du auf jeden Fall Rücksprache mit der DB in Berlin nehmen. Dat Ei PS: Nicht alle ICE-Reihen sind geschützt. |
1. Was kostet ein Auto?
Offensichtlich hat auch die Agentur keine Ahnung in Sachen Bilderkauf von Laien, denn sonst hätten sie dir ein Angebot mit Preisvorstellung gemacht. Worum gehts dir bei der Sache? Um Gewinnmaximierung? Falls ja, dann melde dich bei einem der großen Archive (Corbis, Getty usw.) an, such ein vergleichbares Motiv, schmeiß den Kostenrechner an und schau was dabei rauskommt. Ob die Agentur bereit ist, diesen Preis zu zahlen, steht allerdings auf einem anderen Blatt. 2. Die Rechte am Bild bleiben grundsätzlich schon bei dir, du erlaubst nur jemandem anderem das Bild zu verwenden und handelst den Verwendungsumfang aus. Der Wunsch nach zeitlich und räumlich unbeschränkter Nutzung kann dadurch begründet sein, dass die Broschüren einfach über einen längeren Zeitraum verwendet und nach überallhin verschickt werden sollen - allerdings ist die Auflage dafür fast zu mickrig. Könnte auch sein, dass die Broschüre als PDF zum Download bereitgestellt werden soll - was weiß ich? Warum fragst du nicht einfach nach, warum ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht gebraucht wird? 3. Warum sollst du das Bild nicht verkaufen dürfen? Die Agentur hat sich dein Bild vermutlich ja genau wegen dem ICE ausgeguckt, du kannst schon davon ausgehen, dass die wissen, was sie tun. Solang du keine entsprechende Freistellungsklausel eingehst, liegt der schwarze Peter bei der Agentur und nicht bei dir. - Aber ich bin kein Rechtsanwalt und wenn dus ganz genau und verbindlich wissen willst dann solltest du einen solchen aufsuchen. Auch noch eine Möglichkeit: mit offenen Karten spielen, sagen, dass du keine Ahnung von Bildpreisen hast und die Agentur fragen, welchen Preis sie sich vorstellen und dann entscheiden ob das für dich passt. |
Moin Brigitte,
Zitat:
Dat Ei |
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Moin Brigitte,
in dem Papier geht es um die Klage der verwertenden Unternehmens gegen die Bildagentur. Wie man insbesondere der Urteilsbegründung entnehmen kann, ist der Fall sehr speziell (große Menge Bilder zu geringem Preis). Hier ist aber erstmal die Frage, ob dem Photographen Ärger seitens des Geschmacksmusterinhabers droht, wenn er gewerblich mit Bildern handelt, auf denen Gegenstände mit Geschmacksmuster zu sehen sind. Insofern die Bilder sogar von Grund und Boden der DB AG gemacht wurden, ergeben sich noch weitere Schwierigkeiten. Dat Ei |
@Belfigor
Das natürlich interessant, allerdings bezieht sich dieser Fall auf den Massenverkauf von Fotos über "royalty free"-Fotoagenturen. Da fallen pro Bild vielleicht 1-2€ an und der Käufer bekommt üblicherweise nicht-exklusive urheberrechtliche Nutzungsrechte eingeräumt. Hier im Thread geht es schlicht darum, was genau eigentlich verkauft werden soll. Wenn es schlicht um urheberrechtliche Nutzungsrechte geht, dann sind die Geschmacksmusterrechte der Deutschen Bahn davon nicht von Interesse - denn der Käufer erwirbt ja nur einen Baustein dessen, was er für sein Vorhaben braucht. Ob er weitere Rechte erwerben muss, muss eben überprüft werden. Wer das letztlich macht ist Verhandlungssache, ich würde es als Verkäufer aber in jedem Fall thematisieren. Schwieriger ist dabei eher, wie der Käufer überhaupt auf das Bild kam. Vermutlich wird es auf einer Website gezeigt und verletzt damit womöglich die Rechte Dritter (Das ist eine Veröffentlichung). Das sollte der TO für sich auf jeden Fall klären. Desweiteren ist zu klären, ob der TO bereits mit dem Verkaufen der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Werk diese Rechte verletzt kann. Das zitierte Urteil beim Massenverkauf von Bildern deutet an, dass dies nicht der Fall sein muss, es also durchaus legitim sein kann derartige urheberrechtliche Nutzungsrechte zu veräußern. "Zu klären" heißt in diesem Zusammenhang, dass man sich rechtlichen Beistand holt - kurz: Anwalt. |
Nur so als kleiner Hinweis:
Zitat:
Das Problem ist somit nicht, dass du das Photo nicht jederzeit irgendwo veröffentlichen kannst, das ist abgedeckt, problematisch ist eher, was mit dem Bild danach angestellt wird. Das kann dir aber egal sein. Ich würde nur darauf hinweisen, dass ein Geschmacksmuster besteht und je nach Verwendung des Bildes die damit einhergehenden rechtlichen Restriktion nicht dir angelastet werden. |
An alle schon mal vielen Dank für die Antworten. Auf dem Bild ist ein ICE 3 zu sehen, also der mit dem Geschmacksmuster. Ich hatte das Bild auch schon mal hier gezeigt, und zwar in folgendem Thema:
http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...ad.php?t=75230 Bei der Sache geht es mir nicht um Gewinnmaximierung, aber da ich wirklich keine Ahnung habe, was ich denen anbieten soll, dachte ich vielleicht kann mir jemand einen Anhaltswert für so etwas nennen. Wegen der rechtlichen Sache mit dem Geschmacksmuster bin ich mir momentan doch unsicher, ob ich es überhaupt anbieten soll. Vielleicht ruf ich nach Pfingsten einfach mal bei denen an und erkundige mich. |
Also bei dem Bild würde ich mir hinsichtlich Geschmacksmuster überhaupt nicht in die Hose machen. Das ist doch eindeutig eine Gegenüberstellung öffentliche zu Individualverkehr. Noch dazu auf öffentlichem Grund. Der Zug ist halt dafür notwendig, aber weder eine Werbung für oder gegen irgendjemand. Da müßtest ja in jeder Stadt alle Werbebilder entfernen.
Ich dachte zuerst, da geht es um Details oder nur den Zug. Aber das Bild kannst als Poster überall verkaufen. Preislich: Nimm halt die übliche Mittelstandsliste. Obs kriegst, siehst dann eh. Aber da hängt es davon ab, wie groß das Bild abgebildet wird. als Titel schauts natürlich ganz anders als irgendwo in der 4.Spalte als Deko. Ich würde da dann noch etwas nachgeben und sicherstellen, dass Referenzexemplar und Namensnennung erfolgt. Hilft dir mehr. http://www.digitalfotodesign.de/prei.../mfm-liste.php |
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