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#131 | |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Die Formulierung trifft eindeutig kommerzielle Verwerter und eindeutig nicht den Pädophilenclub in irgendeinem Keller.
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#132 |
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
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Ja aber darum geht es mir doch, dass dieser auch getroffen wird.
Daher muss die Formulierung hier dahingehend eindeutig werden, dass JEDER, der solche Bilder vor pädophilem Hintergrund erstellt, verteilt oder beschafft sich strafbar macht! Egal ob mit oder ohne finanziellen Interessen. Das wäre vielleicht auch eine Lösung zur Formulierung. Denn Eltern, Großeltern oder sonstigen Verwanden und Freunden, also allen normaldenkenden Menschen, unterstelle ich an sich nicht, dass sie solche Bilder mit pädophilen Absichten erstellen. Und falls doch, dann machen sie sich ja direkt aufgrund dieser Fomulierung strafbar. Natürlich muss das erst nachgewiesen werden. Aber das muss es ohnehin in jedem Fall. Man kann den Leuten eben nur vor den Kopf gucken.
__________________
Viele Grüße Mathias |
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#133 |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Ich vermute mal, dass eine solche Formulierung angreifbar oder nicht beweisbar wäre.
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#134 | |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.444
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Zitat:
"Schwammig formuliert" wäre es, wenn nicht eindeutig erkennbar wäre, was der Gesetzgeber mit der Formulierung bezweckt. Das ist hier doch recht eindeutig. |
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#135 |
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
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Okay, dann habe ich mich eben falsch ausgedrückt.
In dem Fall will der Gesetzgeber also, dass es nur dann strafbar ist, wenn es finazielle Zwecke verfolgt. Das kann er aber nicht wirkluch so meinen/wollen, also muss er hier nachbessern. Können wir uns so einigen?
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Viele Grüße Mathias Geändert von stecki99 (03.02.2015 um 17:21 Uhr) |
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#136 |
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Du hast m.M.n. recht Matthias.
Das ganze nur an der Bezahlung fest zumachen, ist schon mit einem faden Nachgeschmack behaftet. |
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#137 |
Forumssekretärin
Themenersteller
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
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Wer ein bisschen vom Spekulieren weg kommen möchte, dem seien die folgenden Links ans Herz gelegt:
Das komplette Änderungsgesetz: "Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht" Betrifft übrigens nicht nur § 201a StGB http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/st..._1422977669945 Das Protokoll der letzten Plenumssitzung zum Änderungsgesetz: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brp/929.pdf#P.414 ab Seite 414 - Erklärt ziemlich wieso und warum. und die Gesetzesbegründung: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/026/1802601.pdf Weitere, frühere Links und Versionen des Gesetzesentwurfs findet man hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/...direction=desc Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte: Ohne nicht wenigstens die verlinkten Texte gelesen zu haben, ist es müßig über den Sinn, Zweck und die Absicht eines Gesetzes zu diskutieren. Kann man zwar machen, aber mehr als Spekulationen, Mutmaßungen, Vermutungen und schlimmstenfalls Ablehnung aus Unkenntnis/ Unverständnis kann dann schon naturgegeben nicht bei rauskommen. Mit meinem Eingangspost wollte ich nur darauf aufmerksam machen, dass sich die Gesetzeslage geändert hat. Das sollte eine reine Info sein, deshalb kam sie auch möglichst wertfrei daher. Ich fand es wichtig, dass sich dieses Wissen zumindest im Grundsatz möglichst schnell verbreitet, denn Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht und es befasst sich ja nun nicht jeder alltäglich mit den Änderungen des StGB. Inzwischen tut mir der Thread ein wenig leid, denn ohne weitere juristische Erläuterung konnte er nur in einer Vermutungsdiskussion untergehen. Was ja nicht schlimm ist. Ich kann auch nicht aus dem Stehgreif über die Vor/Nachteile von neuen Heizungsventilen oder Hüftgelenken fachsimpeln. Merke ich mir für die Zukunft. Deshalb das oben verlinkte Hinergrundwissen. Inzwischen ist das Thema auch auch in den großen Medien angekommen, dort könnt ihr euch weiter informieren und entscheiden, ob jetzt das Abendland wirklich weiter untergeht, oder ob hinter dem Gesetz nicht doch was Sinnvolles steckt, oder es gar in der Gesamtheit des StGB stimmig ist oder ihr doch lieber in die USA auswandert. |
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#138 | |
Registriert seit: 29.01.2014
Beiträge: 542
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Zitat:
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#139 |
Forumssekretärin
Themenersteller
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
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Versuchs mal. Das eine ist ein Gesprächsprotokoll aus dem Bundestag und das andere ist eine Gesetzesbegründung, geschrieben für Nichtjuristen. Beim Änderungsgesetz mag es schwieriger sein. Aber schon allein die Plenarprotokolle beantworten so manche Frage, die auf den letzten Seiten heißt diskutiert wurde. Wenn man allerdings lieber spekuliert, kann man es auch lassen.
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#140 | |
Registriert seit: 03.11.2014
Beiträge: 1.566
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Zitat:
Irgendwie verständlich, dass, wenn eine Verbreitung von Material, dass gerichtlich als Tatbestand im Sinne des Gesetzes erkannt wird, zwangsläufig auch seine Erstellung bereits rechtwidrig war. Natürlich ist nicht auszuschliessen, dass jetzt besonders "empfindliche", rabiate oder sonstwie seltsam veranlagte Mitmenschen jeden anzeigen, der auch nur den Anschein erweckt, ein Foto von jener Person zu erstellen - wie es auch Mitmenschen gibt, die sich bemüssigt fühlen jedes Falschparken Delikt unmittelbar zur Anzeige zu bringen. Aber da habe ich doch Vertrauen, dass die Ermittlungs- und Justizbehörden solchen Exzessen einen Riegel vorschieben. Solch ein Gesetz kritisch zu diskutieren ist sicher sinnvoll und interessant - auch wenn natürlich klar sein muss, dass dies hier das falsche Forum ist. So viele Bedenken hier auch genannt werden könnten, in der geltenden demokratischen Ordnung werden Gesetze durch den Gesetzgeber erlassen. Kritisieren, Schlechtreden sind ohnehin "gutes deutsches Kulturgut" (??), aber ihm fehlt, nicht selten, eine konstruktive Komponente. Ja wie soll man es denn sonst machen? Und vor allem ALLEN recht machen? Habe auch so meine lieben Probleme mit dem Regulierungswahn, aber in der aktuellen Medienrealität mit fast omnipräsenten Aufnahmegeräten für Foto und Videoerstellung und einer schon fast krankhaften Sensationslust, Alles und Jedes, ohne Kriterium usw. wird fotografiert, gefilmt und gepostet - besonders wichtig: praktisch unmöglich jemals wieder aus der Welt zu schaffen, da sehe ich wenig Alternativen zu einer solchen "Gesetzes-Keule" um Dinge, die derart aus dem Ruder laufen, zumindest unter die Androhung von Sanktionen zu stellen. Wie effektiv dies wird, ist eine ganz andere Frage. |
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