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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Gesetzesänderung - in Zukunft müssen wir alle besser aufpassen!
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Alt 03.02.2015, 15:53   #131
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von stecki99 Beitrag anzeigen
Und wer sich keinen finanziellen Vorteil daraus verschafft? Verstehst du wirklich nicht was ich meine?
Weiss ich schon lange! Es ging um eindeutig oder schwammig.
Die Formulierung trifft eindeutig kommerzielle Verwerter und eindeutig nicht den Pädophilenclub in irgendeinem Keller.
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Alt 03.02.2015, 16:09   #132
stecki99
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
Ja aber darum geht es mir doch, dass dieser auch getroffen wird.

Daher muss die Formulierung hier dahingehend eindeutig werden, dass JEDER, der solche Bilder vor pädophilem Hintergrund erstellt, verteilt oder beschafft sich strafbar macht! Egal ob mit oder ohne finanziellen Interessen.

Das wäre vielleicht auch eine Lösung zur Formulierung. Denn Eltern, Großeltern oder sonstigen Verwanden und Freunden, also allen normaldenkenden Menschen, unterstelle ich an sich nicht, dass sie solche Bilder mit pädophilen Absichten erstellen. Und falls doch, dann machen sie sich ja direkt aufgrund dieser Fomulierung strafbar. Natürlich muss das erst nachgewiesen werden. Aber das muss es ohnehin in jedem Fall. Man kann den Leuten eben nur vor den Kopf gucken.
__________________
Viele Grüße
Mathias
stecki99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2015, 16:17   #133
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Ich vermute mal, dass eine solche Formulierung angreifbar oder nicht beweisbar wäre.
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Alt 03.02.2015, 16:31   #134
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.444
Zitat:
Zitat von stecki99 Beitrag anzeigen
Ja aber darum geht es mir doch, dass dieser auch getroffen wird.

Daher muss die Formulierung hier dahingehend eindeutig werden, dass JEDER, der solche Bilder vor pädophilem Hintergrund erstellt, verteilt oder beschafft sich strafbar macht! Egal ob mit oder ohne finanziellen Interessen.
Dann ist Absatz 3 aber nicht "schwammig formuliert" sondern er deckt sich schlicht und ergreifend nicht mit deiner Auffassung von konsequenter Gesetzgebung zu diesem Thema.

"Schwammig formuliert" wäre es, wenn nicht eindeutig erkennbar wäre, was der Gesetzgeber mit der Formulierung bezweckt. Das ist hier doch recht eindeutig.
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
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Alt 03.02.2015, 17:18   #135
stecki99
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
Okay, dann habe ich mich eben falsch ausgedrückt.

In dem Fall will der Gesetzgeber also, dass es nur dann strafbar ist, wenn es finazielle Zwecke verfolgt. Das kann er aber nicht wirkluch so meinen/wollen, also muss er hier nachbessern.

Können wir uns so einigen?
__________________
Viele Grüße
Mathias

Geändert von stecki99 (03.02.2015 um 17:21 Uhr)
stecki99 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.02.2015, 17:25   #136
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Du hast m.M.n. recht Matthias.
Das ganze nur an der Bezahlung fest zumachen,
ist schon mit einem faden Nachgeschmack behaftet.
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
500 flickr
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Alt 03.02.2015, 18:01   #137
MarieS.
Forumssekretärin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Wer ein bisschen vom Spekulieren weg kommen möchte, dem seien die folgenden Links ans Herz gelegt:

Das komplette Änderungsgesetz:

"Neunundvierzigstes Gesetz
zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht"

Betrifft übrigens nicht nur § 201a StGB

http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/st..._1422977669945

Das Protokoll der letzten Plenumssitzung zum Änderungsgesetz:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brp/929.pdf#P.414

ab Seite 414 - Erklärt ziemlich wieso und warum.

und die Gesetzesbegründung:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/026/1802601.pdf


Weitere, frühere Links und Versionen des Gesetzesentwurfs findet man hier:

http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/...direction=desc



Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte: Ohne nicht wenigstens die verlinkten Texte gelesen zu haben, ist es müßig über den Sinn, Zweck und die Absicht eines Gesetzes zu diskutieren. Kann man zwar machen, aber mehr als Spekulationen, Mutmaßungen, Vermutungen und schlimmstenfalls Ablehnung aus Unkenntnis/ Unverständnis kann dann schon naturgegeben nicht bei rauskommen.

Mit meinem Eingangspost wollte ich nur darauf aufmerksam machen, dass sich die Gesetzeslage geändert hat. Das sollte eine reine Info sein, deshalb kam sie auch möglichst wertfrei daher. Ich fand es wichtig, dass sich dieses Wissen zumindest im Grundsatz möglichst schnell verbreitet, denn Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht und es befasst sich ja nun nicht jeder alltäglich mit den Änderungen des StGB.

Inzwischen tut mir der Thread ein wenig leid, denn ohne weitere juristische Erläuterung konnte er nur in einer Vermutungsdiskussion untergehen. Was ja nicht schlimm ist. Ich kann auch nicht aus dem Stehgreif über die Vor/Nachteile von neuen Heizungsventilen oder Hüftgelenken fachsimpeln. Merke ich mir für die Zukunft. Deshalb das oben verlinkte Hinergrundwissen. Inzwischen ist das Thema auch auch in den großen Medien angekommen, dort könnt ihr euch weiter informieren und entscheiden, ob jetzt das Abendland wirklich weiter untergeht, oder ob hinter dem Gesetz nicht doch was Sinnvolles steckt, oder es gar in der Gesamtheit des StGB stimmig ist oder ihr doch lieber in die USA auswandert.
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MarieS. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2015, 18:04   #138
leonsecure
 
 
Registriert seit: 29.01.2014
Beiträge: 542
Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte: Ohne nicht wenigstens die verlinkten Texte gelesen zu haben, ist es müßig über den Sinn, Zweck und die Absicht eines Gesetzes zu diskutieren.
Ich lehne mich mal ebenfalls aus dem Fenster und behaupte, dass es uns nicht-Juristen vermutlich wenig bringen wird die Links zu lesen. Spannend wird es zu beobachten wie die Richter das auslegen werden. Man sollte nur versuchen nicht selbst der Angeklagte zu sein.
leonsecure ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2015, 18:09   #139
MarieS.
Forumssekretärin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Versuchs mal. Das eine ist ein Gesprächsprotokoll aus dem Bundestag und das andere ist eine Gesetzesbegründung, geschrieben für Nichtjuristen. Beim Änderungsgesetz mag es schwieriger sein. Aber schon allein die Plenarprotokolle beantworten so manche Frage, die auf den letzten Seiten heißt diskutiert wurde. Wenn man allerdings lieber spekuliert, kann man es auch lassen.
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MarieS. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2015, 18:35   #140
fritzenm
 
 
Registriert seit: 03.11.2014
Beiträge: 1.566
Zitat:
Zitat von screwdriver Beitrag anzeigen
Abenteuerlich ist tatsächlich, dass der Gesetzgeber Fotografierer pauschal unter Generalverdacht stellt und kriminalisiert, sobald wir einen Menschen (nur!) ablichten und nicht ein nachweisbares (= schriftliches!) Einverständnis hierfür haben.

Und das nicht nur als Antragsdelikt sondern als Offizialdelikt.
Sobald eine entsprechende Behörde davon - wie auch immer - Kenntnis erlangt, ist diese zum Handeln gezwungen.

Im Prinzip reicht es wenn irgend jmd. auf mich zeigt und einem Polizisten sagt: "Der hat da hinten im Park Leute fotografiert."

Das reicht dann erstmal für die vorläufige Beschlagnahmung der gesamten mitgeführten Fotoausrüstung. Nur wenn ich einen Presseausweis oder Redaktionsauftrag habe, bin ich relativ schnell raus aus der Nummer, wenn ich keine offensichtlich anstössigen Fotos gemacht habe.

Die besondee Schutzwürdigkeit bestimmter Personen -insbesondere Kinder - stelle ich damit überhaupt nicht in Frage. Nur geht diese Novelle völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei. Leute mit tatsächlicher krimineller Energie hat noch seltenst irgendein Gesetz oder die Strafandrohung vom Handeln abgehalten.
Hmm. Eine Zwickmühle ist es trotzdem, denn ohne ein (dieses?) Gesetz keine Handhabe gegen Ersteller / Verteiler solchen Materials. nach meinem Verständnis wird nicht der Fotografierende unter pauschalen Generalverdacht gestellt, sondern sein Tun, falls von einem Gericht letztinstanzlich festgestellt wird, dass einer, oder mehrere der definierten Tatbestände erfüllt ist. Wenn so ein Gesetz spezifischer wäre, würden geschickte Anwälte sicher darauf hinarbeiten, dem Gericht zu zeigen, "dass es im verhandelten Fall ganz anders liegt, als im Gesetz festgelegt".

Irgendwie verständlich, dass, wenn eine Verbreitung von Material, dass gerichtlich als Tatbestand im Sinne des Gesetzes erkannt wird, zwangsläufig auch seine Erstellung bereits rechtwidrig war. Natürlich ist nicht auszuschliessen, dass jetzt besonders "empfindliche", rabiate oder sonstwie seltsam veranlagte Mitmenschen jeden anzeigen, der auch nur den Anschein erweckt, ein Foto von jener Person zu erstellen - wie es auch Mitmenschen gibt, die sich bemüssigt fühlen jedes Falschparken Delikt unmittelbar zur Anzeige zu bringen. Aber da habe ich doch Vertrauen, dass die Ermittlungs- und Justizbehörden solchen Exzessen einen Riegel vorschieben.

Solch ein Gesetz kritisch zu diskutieren ist sicher sinnvoll und interessant - auch wenn natürlich klar sein muss, dass dies hier das falsche Forum ist. So viele Bedenken hier auch genannt werden könnten, in der geltenden demokratischen Ordnung werden Gesetze durch den Gesetzgeber erlassen. Kritisieren, Schlechtreden sind ohnehin "gutes deutsches Kulturgut" (??), aber ihm fehlt, nicht selten, eine konstruktive Komponente. Ja wie soll man es denn sonst machen? Und vor allem ALLEN recht machen? Habe auch so meine lieben Probleme mit dem Regulierungswahn, aber in der aktuellen Medienrealität mit fast omnipräsenten Aufnahmegeräten für Foto und Videoerstellung und einer schon fast krankhaften Sensationslust, Alles und Jedes, ohne Kriterium usw. wird fotografiert, gefilmt und gepostet - besonders wichtig: praktisch unmöglich jemals wieder aus der Welt zu schaffen, da sehe ich wenig Alternativen zu einer solchen "Gesetzes-Keule" um Dinge, die derart aus dem Ruder laufen, zumindest unter die Androhung von Sanktionen zu stellen. Wie effektiv dies wird, ist eine ganz andere Frage.
fritzenm ist offline   Mit Zitat antworten
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