Zitat:
Zitat von gpo
Werkvertrag...
ohne jurischtische Kleinigkeiten aufzulisten bedeutet...
ein Fotograf der von "Cola" beauftragt ist....
ann er diese Bilder, egal wie, nicht an "Kola" verkaufen 
...das ist gemeint und nix anderes 
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Da muss ich ein deutliches und entschiedenes "Nein" dagegenstellen.
Oder weniger scharf formuliert: eine notwendige Ergänzung dazu liefern.
"Werkvertrag" oder "Dienstvertrag" hat mit Risikoabwälzung zu tun. Ein Werkvertrag wird u.a. dann geschlossen, wenn ich die Risiken für Gestellung, Erstellung, etc. nicht selbst tragen kann oder will. Die Risiken samt aller Aufwendungen und Arbeiten trägt dann der Auftragnehmer, und zwar ganz allein und so lange, bis das geforderte Ergebnis in der gewünschten Qualität vorliegt. Wie der die Risiken behandelt, braucht mich nicht zu interessieren.
Auf den Fall angewendet: Wenn sich der Fotograf duch Hobbyfotografen gestört fühlt, kann mir das egal sein. Er hat dennoch die Leistung zu erbringen, egal ob anderes stört oder nicht. Das ist sein Risiko - und Störung bei einem familiären Großereignis durch andere Fotografen hinzunehmen ist ein durchaus vertretbares, weil erwartbares Risiko.
Zitat:
wenn es eine Absprache gibt, damit einen Auftraggeber...
braucht sich hier keiner um Kopf und Kragen reden...
[...]
das sind das Umstände die ein "richtiger Fotograf"(sprich Profi) auch in Vorbesprechungen klärt
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Richtig!
genau darauf kommt es mir an, da sind wir einer Meinung. So etwas muss unbedingt geklärt sein und besprochen sein (womit wir die Ebene des reinen Werkvertrages verlassen). Und wenn das getan ist, was die meisten richtigen Fotografen auch tun - aber nicht immer, wie schon selbst erlebt - dann hat man als Externer keine Chance, denn dann liegt das Risiko beim Auftraggeber; sprich: das Brautpaar muss dafür sorgen, dass die Arbeitsbedingungen für den Fotografen passen (also: anderen Hobbyfotografen das deutlich machen)