Ich bin da etwas gespalten.
Einerseits sehe ich es auch kritisch, da eine zunehmende Rechtsunsicherheit in der Praxis entsteht und zu viele Gummibegriffe und -regelungen enthalten sind.
Andererseits jedoch gibt es keine ultimative Freiheit, sondern sie muss ihre Grenze finden an den Rechten anderer. Wenn jemand mit einem fremden Werk einseitig seinen eigenen Profit erhöht, finde ich es gerechtfertigt, dass dies unterbunden wird. Zahlreiche Werke und Kunstwerke im öffentlichen Raum sind ja Spenden, etc. und deren Kommerzialisierung sollte dann eben auch Effekte in beide Richtungen zeigen. Da lässt sich trefflich über die weltanschauliche und juristische Sicht streiten - es hängt ja mehr daran als bloß das Bildchenknipsen -, aber in der hier dargestellten Form ist das m.E. zu schwammig.
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Gruß,
Michael
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