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#32 |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.422
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Sollte keine Beleidigung sein. Wenn ich das hier so (grob vereinfacht) lese:
1. Geschwindigkeitsschätzung möglich (so habe ich andere Aussagen gedeutet) 2. Keine Verpflichtung Beweise vorzulegen (so verstehe ich Deine Aussage) 3. Zwei Aussagen gegen eine reicht immer aus 4. Du verlierst sowieso ... dann stellen sich mir als Juristen die Nackenhaare auf. Aber vielleicht hab ich das ja auch alles falsch verstanden (oder sehe es aus einem falschen Blickwinkel, weil ich im deutschen Justizsystem beheimatet bin). Es klingt aber schon etwas "eigen" für meinen "rechtsstaatlichen Geschmack". Nix für ungut... |
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