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#7 |
Registriert seit: 20.05.2004
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1.629
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Bei uns ist im Mietvertrag geregelt, das der Mieter beim Einzug renovieren muß. Bei Auszug muß die Wohnung renovierungsfähig hinterlassen werden, d.h. Tapeten runter, Löcher zumachen usw.
Finde ich für alle Beteiligten am sinnvollsten. Beim Einzug muß ich mich nicht mit 0815-Billigtapeten rumärgern und beim Auszug geht's schnell und preiswert. Kautionsärger gibt es bezüglich Renovierung dann auch deutlich weniger.
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Gruß Holger |
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