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-   -   Vermieten und renovieren... (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=64718)

gpo 11.01.2009 16:30

Vermieten und renovieren...
 
Moin

da der andere fred dichgemacht wurde(:roll:) mach ich einen neuen auf weil ich denke,
das es schon reichlich zu Mißverständnissen geführt hat...oder noch kommen wird!

da ich selbe "Renovierer" aber auch "Vermieter" bin
habe ich schon 5x so ein Abenteuer hinter mir...

wo der Mieter seinen Pflichten die ihm vorher schriftlich bekannt waren NICHT nachgekommen ist...
Folge....alle Nachfolger MÜSSEN das bezahlen wie auch immer
:cool:

deshalb mal in Kurzform:

1) es gelten neue Bestimmungen(Gesetze)...die eigentlich eindeutig sind,
aber von JEDEM anders ausgelegt werden!

2) in fast jedem mir bekannten Fall haben sich Mieter aus der Verantwortung gestohlen,
und erst nach langem hin und her...konnte man sich einigen

3) Wohnung zu bauen und ordentlich zu unterhalten...kostet richtig Kohle,
und es sind NICHT automatisch die "Armen" die ihre Wohnungen vernachlässigen,
sondern auch Leute mit höchstem Einkommen!

Wohnungen nutzen ab....und zwar erheblich, deshalb war die alte Regelung gut für alle Leute die in angemessenene Abständen renovierten!

4) da die Gerichte mit ihren Urteilen immer mal die Mieter dann wieder die Vermieter begünstigen und ganz selten "absolute Richtlinien" herausgeben....
kann sich logisch keiner daran orientieren, versucht immer "seinen Fall" runterzuregeln(Mieter)
oder hochzuschrauben(Vermieter)

5) das ich selber mit meiner Arbeitskraft das Haus/Wohnungen saniert habe,
weiß ich um jede Rechnung und geleistetem Aufwand...kann es dokumentieren
und dem Mieter vorlegen...

trotzdem wurde in 5 Fällen versucht...diesen beidseitig ermittelten Betrag,
teilweise um 80% wegzureden und NICHT zu bezahlen(auzugleichen)!

6) die Folgen übertrage ich nun den Nachmietern, in Form eines gesalzenem Aufschlag
auf die Miete und extrem ausballdoverten Nebenkosten....


wie witzig nicht wahr...könnte aber anders laufen
:top::cool::lol:

das ich diese Fälle dokumentiert habe....könnte ich sehr schicke Bilder hier zeigen:evil:
Mfg gpo

eiq 11.01.2009 16:36

Zitat:

Zitat von gpo (Beitrag 769547)
6) die Folgen
übertrage ich nun den
Nachmietern, in Form
eines gesalzenem Aufschlag
auf die Miete und
extrem ausballdoverten
Nebenkosten....


wie witzig
nicht wahr
.
.
.
könnte aber
anders laufen
:top::cool:
:lol:

Solange es genug Dumme gibt, die die höhere Miete zahlen, hast du doch keinen Grund dich zu beklagen. Erst dann, wenn du auf der überteuerten Wohnung sitzen bleibst, wird es kritisch. ;)

Gruß, eiq

joki 11.01.2009 16:40

[quote=gpo;769547]

Wohnungen nutzen ab....und zwar erheblich, ...(/quote]

Und genau das bezahlen doch Deine Mieter mit der Miete? :cool:

Hademar2 11.01.2009 16:55

[QUOTE=joki;769554]
Zitat:

Zitat von gpo (Beitrag 769547)

Wohnungen nutzen ab....und zwar erheblich, ...(/quote]

Und genau das bezahlen doch Deine Mieter mit der Miete? :cool:

Nein, das würde nicht reichen. Schließlich kommen auch noch die Gestehungskosten dazu, die auch bezahlt werden wollen. Und Steuern, versicherungen, Gebühren ...

Die Abnützung alleine ist es jedenfalls nicht, wofür der Mietzins gezahlt werden muss.

Ampallang 11.01.2009 17:28

Moin,
wird die Substanz verringerung nicht über die Gebäude AfA / der verteilte Ansatz vonr Ausgaben die zur Erneuerung, Modernesierung, Substanzerhaltung getragen. Immerhin sind die von die angesprochenen Steuern damit ja um einiges vermindert.

Es ist doch so die eine Seite die Vermieter empfindes es als ungerecht die Wohnung beim Auszug noch mal neu zu streichen. Warum auch immer, beklagen sich aber wenn die neue Wohnung nicht renoviert war.... Ich sehe es ähnlich wenn die Intervalle (Streichen/Tapezieren)die für Nutzung bestimmter Räume eingehalten werden, warum dann noch beim Auszug renovieren, sofern die Wohnung nicht über die "normale Nutzung" hinausgehende Gebrauchsspuren aufweist. Der Streitpunkt ist doch die Aussage die gewöhnliche/ der normalen Nutzung unterliegenden Gebrauchsspuhr. Wenn die Wohnung beim Einzug nicht renoviert war, lass ich dies im Vertrag festhalten und übergeb die Wohnung dann beim Auszug ebenfall unrenoviert. Die Problematik bei der Vermieterseite ist eine ganz andere, eine nicht Renovierte/gestrichene Wohnung lässt sich nicht so leicht an den Mann/Frau bringen. Wenn der Ex-Mieter nun bei seinen Auszug die Wohnung nicht Frisch gestriechen überlässt bleit der Vermieter auf den Kosten sitzen und was macht dieser, richtig er gibt die Kelle dem nächsten Mieter weiter.

Fazit ich übergebe die Wohnung in dem Zustand wie ich sie damals übernommen habe und diesen lass ich bei Einzug schriftlich festhalten.
Wenn das jeder machen würde und einige Leute nicht diese Messiementalität an den Tag legen würden gebe es bestimmt weniger Zoff.

binbald 11.01.2009 17:40

Mir ist es ehrlich gesagt lieber, wenn der neu Einziehende renoviert.
In der Regel treffen sich bei uns Vor- und Nachmieter schon einige Zeit vorher. Für Reparaturen muss der Vormieter aufkommen, Dinge wie Wände streichen, etc. kann der neue machen. Damit kann er sich die Wohnung so herrichten, wie es ihm passt - meist geschieht dies auch in besserer Qualität (den alten interessiert es ja nicht mehr und der Passus "fachgerecht" ist sehr dehnbar). Klar, das Risiko, dass der noch später irgendwann kommende Nach-Nachmieter dann sagt: "nö, will ich komplett renoviert haben" und der Vorgänger muss doppelt renovieren, muss man selbst tragen. Aber das gab bisher noch nie Probleme. In der Regel konnte ich die Kaution vollständig zurückzahlen. Es hängt eben auch davon ab, wen man sich auswählt. Lieber gehe ich mit der Miete 10 Euro runter, als jemanden zu nehmen, zu dem ich nicht Vertrauen habe.

hosand 11.01.2009 18:30

Bei uns ist im Mietvertrag geregelt, das der Mieter beim Einzug renovieren muß. Bei Auszug muß die Wohnung renovierungsfähig hinterlassen werden, d.h. Tapeten runter, Löcher zumachen usw.

Finde ich für alle Beteiligten am sinnvollsten. Beim Einzug muß ich mich nicht mit 0815-Billigtapeten rumärgern und beim Auszug geht's schnell und preiswert. Kautionsärger gibt es bezüglich Renovierung dann auch deutlich weniger.

eiq 11.01.2009 18:35

Zitat:

Zitat von hosand (Beitrag 769593)
Finde ich für alle Beteiligten am sinnvollsten. Beim Einzug muß ich mich nicht mit 0815-Billigtapeten rumärgern und beim Auszug geht's schnell und preiswert. Kautionsärger gibt es bezüglich Renovierung dann auch deutlich weniger.

Hätte ich hier (grad eingezogen) auch gerne gehabt, aber leider wie überall in Deutschland Erfurt an allen Wänden und äußerst unschön zugeschmierte Löcher noch dazu. Ich verstehe den Tapetenwahn sowieso nicht, dabei sieht eine gut verputzte Wand so schön aus - aber Tapezieren geht halt schneller und einfacher. :?
Naja, vielleicht in der nächsten Wohnung. :D

Gruß, eiq

gpo 11.01.2009 20:16

Moin

ich bezog mich im Eingangspost auf direkte Erfahrungen die ich gemacht habe...
die Reaktion dazu kann ich verstehen,
immerhin war ich auch 13 Jahre Mieter in einer Altbauwohnung

und dazu die Story:

eingezogen im renovierungsbedürftigen Zustand
damals 100m² für 270,-DM /Kohleheizung

schriftliche Zusage des Vermieters:
1) eigener Heizungseinbau/ vorher Kohleöfen
2) Badezimmer/Dusche in 2m² Abseite
3) feste Küche
4) komplett neue Stromleitung UP + reichliche Dosen/Antenne)
5) komplette Restaurierung des Stucks in 2 Wohnzimmern
6) komplette Restaurierung aller Kieferntüren (abbeizen und Neuaufbau)

dann wurde das Haus verkauft, Miete stieg...
einzig eine dicke Stromleitung wurde gemacht, Fenster neu in Plastik,
Miete dann schon bei 750,-DM !!!

nach 13 Jahren Auszug wollte der Vermieter dann...überhaupt nichts abgleichen,
nach dem Motto "er habe das nicht genehmigt"(aber der Vorbesitzer!)

meine Forderung "für alles 6.000,-DM" ging vor einen Anwalt aber...
dort legte ich die Rohrzange und den Rohrschneider auf den Tisch...
nach dem Motto...wenn nicht...baue ich die Heizung ab, Zeit 1 Stunde!!!

das dann neu zu machen für den Nachmieter, hätte damals lockere 10.000DM gekostet:D
nun ja...wir einigten uns auf magere 3.000DM

und dafür konnte der Nachmieter dann nochmal hochgestuft auf fast 900DM werden:top:

man sieht also, es ist ein Kampf mit ungleichen Mitteln
und es geht eben nicht ...nur um ein paar Löcher für das Bord!

bedingt durch Bekannte, kenne ich Fälle
wo Mieter ganze funktionierende große Kachelöfen "entsorgten"
ungefragt versteht sich!

Wünschen würde ich mir klare Ansagen....
was ein Mieter darf und was der Vermieter abrechnen kann und....
wie es bewertet wird....
Immerhin können dreimal übergewitscherte Wände auch einen Totalschaden bedeuten

genau das aber schwebt über allem
und "Zerstörungen" sind eben im Mietpreis nicht enthalten :cool:
Mfg gpo

guenter_w 11.01.2009 20:36

Meine bittere Erfahrung als Mieter: zweimal erst mit gerichtlicher Hilfe ordentliches Ende!

Meine Erfahrung als Vermieter: Mieter vermögenslos, krank, mittlerweile Hartz IV, ausgezogen mit einem Jahr Mietschulden nach fristloser Kündigung, Wohnung muss für ca. 3000 Euro entrümpelt werden, jetzt verkaufe ich! Anderes Haus: Mieter zieht aus, zahlt nicht mehr, Schäden in der Wohnung im Tausenderbereich, keine Kündigung, keine Schlüssel - ist auch vermögenslos!

Fazit: lieber Geld verbrennen, da wärmen wenigstens noch die Flammen! Ich würde heute keinen Cent in Immobilien investieren und sehe zu, dass das Erbe anderweitig gesichert wird. Denn für den Nervenaufwand bekommt man eh keinen Ersatz!


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