Zitat:
Zitat von binbald
Nur noch ein kleiner Nachsatz (auch schon gesagt); auch wenn man nicht gewerblich fotografiert, muss man die Einnahmen (Ausnahmen gibt es) beim Finanzamt darlegen. Wenn das nicht getan wurde, kann man trotzdem Ärger mit den Behörden bekommen (siehe Eingangsposting).
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Der Fall vom Eingangsposting bezieht sich auf österreichisches Recht. Der Bekannte hat eine Anzeige bei der Gewerbebehörde bekommen, weil er im Auftrag Dritter gegen Entgelt Fotos angefertigt hat. Das darf man laut österreichischem Recht nur, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat. In Österreich ist Fotograf ein geschütztes Gewerbe und man darf es nur dann anmelden, wenn man entweder eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung abgelegt hat.
Vielleicht wird das österreichische Gewerberecht in nächster Zeit ja mal angepasst ...
Die Sache mit dem Finanzamt dürfte aber in Österreich und Deutschland ähnlich sein.
Lg. Josef