Geissler Service
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Alle Foren als gelesen markieren

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Foto-/Gewerberecht
 
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 28.01.2008, 20:01   #21
JoeJung

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
Zitat:
Zitat von binbald Beitrag anzeigen
Nur noch ein kleiner Nachsatz (auch schon gesagt); auch wenn man nicht gewerblich fotografiert, muss man die Einnahmen (Ausnahmen gibt es) beim Finanzamt darlegen. Wenn das nicht getan wurde, kann man trotzdem Ärger mit den Behörden bekommen (siehe Eingangsposting).
Der Fall vom Eingangsposting bezieht sich auf österreichisches Recht. Der Bekannte hat eine Anzeige bei der Gewerbebehörde bekommen, weil er im Auftrag Dritter gegen Entgelt Fotos angefertigt hat. Das darf man laut österreichischem Recht nur, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat. In Österreich ist Fotograf ein geschütztes Gewerbe und man darf es nur dann anmelden, wenn man entweder eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung abgelegt hat.

Vielleicht wird das österreichische Gewerberecht in nächster Zeit ja mal angepasst ...

Die Sache mit dem Finanzamt dürfte aber in Österreich und Deutschland ähnlich sein.

Lg. Josef
__________________
JoeJung

Meine Bilder in der FC
JoeJung ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
 

Themen-Optionen
Ansicht

Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:47 Uhr.